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Das Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ dient der Information und Unterstützung von Fachkräften, die sich mit Fragen von Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB auseinander setzen. Hierfür wurde der verfügbare Forschungsstand umfassend aufbereitet. Konkrete Hinweise, die die Einschätzungs- und Handlungssicherheit in der Praxis erhöhen, bilden einen Schwerpunkt des Handbuchs. Auf über 800 Seiten werden rund 130 Fragen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung von ausgewiesenen Expertinnen und Experten behandelt. Bei dem Handbuch handelt es sich um ein Ergänzungswerk – in unregelmäßigen Abständen werden unter der Internetadresse www.dji.de/asd aktuelle Informationen und Entwicklungen des Fachgebiets aufgegriffen und veröffentlicht, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Einleitung
Heinz Kindler / Susanna Lillig / Herbert Blüml / Thomas Meysen / Annegret Werner
Die Arbeit mit Fällen einer möglichen oder belegten Kindeswohlgefährdung hält eine große Anzahl an fachlichen und menschlichen Herausforderungen bereit. Für die betroffenen Kinder und ihre Familien steht viel auf dem Spiel. Alle im Feld Tätigen wissen dies. Entsprechend engagiert ist in der sachnächsten Behörde, den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Jugendämter, das Streben nach kompetenter Sozialer Arbeit im Kontext von Kindeswohlgefährdung. Die Fachkräfte bei ihrer anspruchs- und verantwortungsvollen Arbeit durch gut aufbereitete, wichtige Informationen zu unterstützen, ist das vordringliche Ziel des vorliegenden Handbuchs „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“.
Der Titel unseres Handbuchs geht nicht unbedingt leicht von der Zunge. Eher wirkt er sperrig und staubtrocken. Andererseits bezeichnet er genau das Feld, über das wir geschrieben haben. Es geht um Kindeswohlgefährdung, und zwar nicht in dem sehr breiten Sinne, in dem manchmal von „Gefahren für Kinder“ oder „Gefährdung“ gesprochen wird. Unser Ausgangspunkt ist vielmehr ein deutlich engerer, rechtlich als Kindeswohlgefährdung gefasster Bereich von Situationen, in denen erhebliche Beeinträchtigungen in der Entwicklung eines Kindes, bis hin zu Todesfällen, drohen. Zudem geht das Handbuch immer wieder gezielt auf die Aufgaben, Informationsmöglichkeiten und Arbeitsabläufe von MitarbeiterInnen der Allgemeinen Sozialen Dienste ein.
Das Handbuch beantwortet viele generelle Fragen zu Kindeswohlgefährdung. Deshalb finden hier nicht nur Fachkräfte im ASD wertvolle Informationen, etwa über die Entstehung und Auswirkungen verschiedener Formen von Kindeswohlgefährdung, die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des staatlichen Kinderschutzsystems in der Bundesrepublik sowie über den Wissensstand zu Risikofaktoren und Hilfen bei Kindeswohlgefährdung. Zielgruppe sind hier sowohl Fachkräfte in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe als auch FamilienrichterInnen, KinderärztInnen, PolizistInnen usw., die im Handbuch wesentliche Grundlagen für ihre Arbeit im Kinderschutz finden. Einige besondere Teile des Handbuchs sind in erster Linie auf die Bedürfnisse der MitarbeiterInnen in den Allgemeinen Sozialen Diensten zugeschnitten, beschreiben die einschlägigen Aufgaben, Informationsmöglichkeiten, Arbeitsabläufe, Phasen der Fallbearbeitung oder das Verhältnis zu institutionellen Kooperationspartnern.
In der Herangehensweise an unseren Auftrag einer fachlichen Stärkung der KollegInnen aus den Allgemeinen Sozialen Diensten in ihrer Auseinandersetzung mit dem Thema Kindeswohlgefährdung geht das Handbuch in mehrerlei Hinsicht einen für Deutschland noch etwas ungewöhnlichen Weg. Zunächst haben wir das Themenfeld Kindeswohlgefährdung in durchaus sehr viele, dafür aber kurze Kapitel zergliedert, um so – ist der erste Schrecken überwunden – das Zurechtfinden zu erleichtern und die Lesbarkeit zu fördern. In einer unserer ersten Redaktionskonferenzen hatten wir eine maximale Länge von nur drei Seiten für jeden Beitrag ins Auge gefasst. Auch wenn die wenigsten Beiträge so knapp geworden sind, bietet das Handbuch für Berufstätige, die im Alltag wenig Zeit zum Lesen haben, doch wichtige Informationen in außerordentlich komprimierter Weise. Die LeserInnen können im komplexen, weiten Feld der Kindeswohlgefährdung direkt auf diejenigen Kapitel zusteuern, die sie gerade beschäftigen und zu denen sie sich noch kompetenter machen wollen.
Weiterhin beantworten die Kapitel in der jeweiligen Überschrift gestellte konkrete Fragen. Einige dieser Fragen haben sich aus systematischen Überlegungen ergeben. Ein erheblicher Teil stammt aber aus der Jugendhilfepraxis selbst und wurde in Zusammenarbeit mit Fachkräften aus den Modellstandorten und einbezogenen ExpertInnen geordnet und möglichst klar gefasst. Wo immer dies möglich war, haben wir Themen handlungsbezogen formuliert, um nützliche, in der Praxis anwendbare Informationen gegenüber allgemeinen Überlegungen möglichst stark zu gewichten.
Schließlich war es bei vielen Themen unser Anliegen, eine stärker evidenzbasierte Sichtweise in die deutsche Diskussion einzuführen. Das heißt, wir haben uns bemüht, auf der Grundlage systematischer Literaturrecherchen klare Aussagen zum gegenwärtigen Wissensstand zu machen und Folgerungen für die Praxis zu ziehen. Wo dies möglich war und sinnvoll erschien, haben wir internationale Literatur einbezogen – kämpfen doch Jugendhilfesysteme in allen entwickelten (westlichen) Demokratien mit ähnlichen Problemen wie wir. Die umfangreichen, häufig in Fußnoten versteckten Literaturhinweise haben für PraktikerInnen sicherlich oft wenig Bedeutung. Uns waren sie trotzdem wichtig, zum einen, um eine Überprüfbarkeit unserer Angaben zu ermöglichen, und zum anderen, um das Wissensgebiet Kindeswohlgefährdung für Lehrende und Studierende besser aufzuschließen.
In der Gliederung des Handbuchs werden in einem ersten grundlegenden Teil wesentliche juristische und sozialwissenschaftliche Begriffe erklärt. Es wird ein Abriss des Forschungsstandes zur Entstehung und zu den Folgen verschiedener Formen von Kindeswohlgefährdung gegeben und es werden Grundsätze staatlichen Kinderschutzhandelns erläutert. Der umfangreiche mittlere Teil des Handbuchs widmet sich handlungsbezogenen Fragen bei Kindeswohlgefährdung. Schwerpunkte setzen wir hier bei Fragen der Kontaktgestaltung, der Fundierung von Einschätzungsprozessen, der Beurteilung von Risikofaktoren, der Auswahl und Umsetzung geeigneter sowie erforderlicher Hilfen, dem Handeln in Krisensituationen und bei einem Verständnis für die unterschiedlichen Rollen verschiedener Institutionen und Akteure im Kinderschutz. Der dritte Teil des Handbuchs konzentriert sich auf das Thema persönlicher Belastungen, die in der Kinderschutzarbeit immer wieder und an verschiedenen Stellen auftreten können und die deutlich mehr Beachtung in der Diskussion verdienen.
Entsprechend den Anregungen der am Projekt beteiligten Orte und Fachkräfte stellen wir zusammen mit dem Handbuch einige wertvolle ergänzende Materialien zur Verfügung. Dies betrifft vor allem Vorlagen und eine kostenfreie Software zur Falldokumentation und zum Fallmanagement in Gefährdungsfällen. Darin finden sich auch Beurteilungsbögen auf der Grundlage der im Handbuch herausgearbeiteten Einschätzaufgaben, Anhaltspunkte und Kriterien. Dieses System kann übernommen, aber natürlich auch an lokale Bedürfnisse angepasst werden. Orte, die in den vergangenen Jahren wertvolle Entwicklungsarbeit für eigene Verfahren und Dokumentationssysteme geleistet haben, laden wir ein, ihre Ergebnisse mit der von uns dargestellten Befundlage zu Einschätzaufgaben, Kriterien und Anhaltspunkten zu vergleichen.
Das Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ erscheint in einer gedruckten und zwei elektronischen Fassungen, um unterschiedlichen Arbeitsinteressen und -weisen entgegenzukommen. Die Druckfassung werden einige KollegInnen im Verhältnis zu den elektronischen Versionen als ansprechender und leichter lesbar empfinden. Andere werden bei der elektronischen Version im HTM-Format Verlinkungen zu weiteren Handbuchbeiträgen und Gesetzestexten sowie die Möglichkeit zur Suche nach Stichwörtern im gesamten Handbuch zu schätzen wissen. Im PDF-Format kann schließlich schnell auf einzelne Beiträge zugegriffen werden, die zudem in ansprechendem Layout ausgedruckt werden können. Allen Fassungen gemeinsam ist die Möglichkeit zum späteren Austausch veralteter Kapitel und zur Ergänzung um weitere Teile.
Einige Lücken, die der Ergänzung bedürfen würden, sehen wir bereits jetzt zum Zeitpunkt der Drucklegung der ersten Auflage. Obwohl wir zweifellos das gegenwärtig umfassendste deutschsprachige Handbuch zum Thema vorlegen, müssen wir doch offen einräumen, dass Begrenzungen in Zeit und Mitteln sowie Forschungsdefizite an mindestens zwei Stellen dazu geführt haben, dass wichtige Themen zumindest vorläufig nicht ausreichend vertieft werden konnten. Dies betrifft zum einen eine gründliche Auseinandersetzung mit kulturellen Einflüssen in Gefährdungsfällen und zum anderen die Thematik eines selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens von Jugendlichen. Wir hoffen, dass es uns gelingt, für eine vertiefende Aufarbeitung dieser beiden Themen Mittel und ExpertInnen zu finden. Eine andere mögliche und nützliche Ergänzung wäre die Erstellung eines Fallbuchs oder eines fallbezogenen E-Learning-Programms zum Thema Kindeswohlgefährdung, da viele Fachkräfte ihr Wissen und ihre Fähigkeiten leichter in der Auseinandersetzung mit konkreten Einzelfällen erweitern können.
Als HerausgeberInnen des Handbuchs „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ waren wir in den vergangenen Jahren gut beschäftigt. Trotzdem haben wir nur einen kleinen Teil der für die Erstellung des Handbuchs nötigen Arbeit selbst geleistet. Neben den namentlich genannten AutorInnen, die sich häufig trotz umfangreicher anderer Arbeitsverpflichtungen zur Übernahme eines Beitrags bereit erklärt haben, wollen wir unseren besonderen Dank denjenigen abstatten, die ansonsten leicht ungenannt bleiben könnten. Hier sind zunächst die Fachkräfte der Projektstandorte zu nennen, die uns mit ihren Fragen und ihrer Kritik zu einzelnen Kapiteln sehr geholfen haben. Weiterhin danken wir den Mitgliedern des Projektbeirates und des ExpertInnenkreises für ihre Diskussionsbeiträge und ihre Unterstützung. Die Namen der beteiligten Beiräte, ExpertInnen, Fachkräfte und Projektstandorte finden Sie unten stehend aufgelistet. Bedanken wollen wir uns weiterhin bei Silke Burger, der Projektsachbearbeiterin, sowie bei Heike Tiller, die das Layout übernommen hat. Nicht zuletzt danken wir dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die gewährte finanzielle Förderung und Ralf Harnisch vom BMFSFJ für seine Betreuung und Unterstützung.
Bei den Recherchen zum Thema Kindeswohlgefährdung haben wir festgestellt, dass verschiedene Länder wie Kanada, England oder die USA teilweise erhebliche Mittel investieren, um Fachkräften im Kinderschutz einen möglichst aktuellen Zugang zu relevanten wissenschaftlichen Informationen zu ermöglichen. Weiterhin existieren vielfach qualitativ hochwertige empirische Forschungsprogramme zur Weiterentwicklung einer guten Kinderschutzpraxis. Davon abgesehen erheben fast alle größeren westlichen Demokratien wesentlich mehr Daten als Deutschland zum Stand und zur Qualität ihres nationalen Kinderschutzsystems. Mit dem Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ schließen wir einen Teil der Lücke, die sich mittlerweile zwischen Deutschland und einigen anderen Ländern aufgetan hat. Wir sind uns aber sehr bewusst, dass dies nur ein Anfang sein kann, wenn gefährdete oder von Gefährdung bedrohte Kinder und ihre Familien in Deutschland bestmöglichen Schutz und bestmögliche Unterstützung erfahren sollen. In diesem Sinne laden wir herzlich zur Lektüre des Handbuchs und zur Fortsetzung sowie Intensivierung des Diskurses zum Kinderschutz ein.
München im März 2006
Projektbeteiligte Institutionen und Personen
Kooperierende Jugendämter
Bamberg/Landratsamt/Kreisjugendamt
Ulrike Diehl, Brigitte Gerner-Titz, ASD-L,
Charlotte Zahn
Biberach /Landratsamt / Kreisjugendamt
Walter Bleicher, JA-L, Ute Kuhlmann,
Isolde Müller-Bahr
Kreis Dithmarschen / Jugend- und Sportamt
Lieselotte Kuppinger, JA-L, Michael Laga,
Cordia Wagner-Krüger
Landeshauptstadt Düsseldorf/Jugendamt
Beate Schuerhoff
Stadt Heidelberg/Kinder- und Jugendamt/Sozialer Dienst
Werner Haschler, SGL, Wolfgang Krieger, ASD-L,
Stefanie Schaffner, SGL, Iris Söhngen
Stadt Karlsruhe / Jugendamt / Sozialer Dienst
Eckhard Barth, ASD-L, Ingrid Döring,
Doris Fraumann, Anette Heinz, Renate Wittner, SGL
Stadt Mannheim / Jugendamt / Soziale Dienste
Willy Brauch, Marianne Edinger,
Doris Lindhorst, Helga Schmidt-Nieraese, ASD-L, Heinz-Hermann Werner, JA-L
Landeshauptstadt München / Sozialbürgerhaus Süd
Sabine Gabler-Floß, Helga Pfenning,
Klaudia Rabenstein, Annellie Reismüller, Teilregionsleiterin
Landeshauptstadt Stuttgart/Jugendamt
Hans-Jörg Eberhard, Wulfhild Reich
Vogtlandkreis/Landratsamt/Kreisjugendamt
Dr. Berthold Geier, JA-L, Barbara Hüttner,
Gabi Jama, Angela Kurczyk, SGL
Projektbeirat
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend RegDir Ralf Harnisch
Bundesministerium der Justiz Dr. Elke Höfelmann
Deutscher Landkreistag Martina Pauli-Weidner, Landkreis Schwäbisch Hall
Deutscher Städte- und Gemeindebund Ursula Krickl, Referentin für Soziale Angelegenheiten
Deutscher Städtetag Brigitte Drews, Stadt Aachen / Jugendamt
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Dr. Josef Faltermeier
Geschäftsstelle der Obersten Landesjugendbehörden
Doris Budig, Ministerium für Jugend, Bildung und Sport des Landes Brandenburg
Barbara Hellbach, Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales der Freien Hansestadt Bremen
Claudia Porr, Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Dr. Gisela Ulrich, Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie
ExpertInnengruppe
Carlos Benede, Polizeipräsidium München
Silvia Dunkel, Stadtjugendamt München
Beate Galm, Informationszentrum Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung am DJI, München
RegDir Ralf Harnisch, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Dr. Thomas Meysen, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Heidelberg
Isolde Müller-Bahr, Landratsamt Biberach
Prof. Dr. Franz Peterander, Ludwig-Maximilians-Universität, München
Dr. Wolfgang Raack, Direktor des Amtsgerichts Kerpen
Friedrich-Wilhelm Rebbe, Kreis Unna / Kreisverwaltung
Prof. Dr. Werner Schefold, Institut für pädagogische Praxis, Universität der Bundeswehr, Neubiberg
Rudolf Wagner, Polizeipräsidium München
Heinz-Hermann Werner, Stadt Mannheim / Jugendamt
Gisal Wnuk-Gette, Wengener Mühle Zentrum
Prof. Dr. Reinhart Wolff, Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Berlin
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