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92. Welche Hilfen brauchen Kinder, die nach einer Kindeswohlgefährdung in der Familie bleiben?

Heinz Kindler / Gottfried Spangler

 

Hilfeziele und Einordnung in die Hilfesystematik der Jugendhilfe

Hilfen für Kinder, die nach einer Kindeswohlgefährdung in der Familie verbleiben, können einem oder mehreren der folgenden Ziele dienen:

Hilfen für Kinder sind teilweise im Rahmen von Maßnahmen nach §§ 27 ff. SGB VIII möglich (z.B. Tagesgruppen), teilweise ist der Nachweis einer drohenden seelischen Behinderung5 entsprechend § 35a SGB VIII erforderlich.

 

Geeignete Hilfen für Kinder nach Kindeswohlgefährdung

Hilfen für Kinder, die nach einer Kindeswohlgefährdung in der Familie verbleiben, setzen voraus, dass die Sicherheit des Kindes in der Familie gewährleistet ist. Maßnahmen zur Vermeidung anhaltender oder wiederholter Gefährdung können einen Baustein beinhalten, in dessen Rahmen gefährdungsauslösende Aspekte kindlichen Verhaltens mit betroffenen Kindern bearbeitet werden. Jedoch muss der Schwerpunkt von Maßnahmen zur Vermeidung anhaltender oder wiederholter Gefährdungen nach gegenwärtigem Wissensstand stets bei den Eltern liegen, sofern betroffene Kinder in der Familie verbleiben. Verschiedene Formen von Hilfen für Kinder nach Kindeswohlgefährdungen können unterschieden werden. Nachfolgend wird der Forschungsstand zu drei häufig diskutierten Formen zusammengefasst:

  • Notfallpsychologische Interventionen: Notfallpsychologische Interventionen werden bei Katastrophenereignissen von medizinischen und seelsorgerischen Diensten vielfach auch für Kinder angeboten und haben das Ziel, Opfer zu entlasten und einer Ausbildung posttraumatischer Belastungsstörungen vorzubeugen.13 Innerhalb der Jugendhilfe scheinen solche Angebote für Kinder, die nach belastenden Erfahrungen kurzfristig in Obhut genommen bzw. fremduntergebracht werden müssen, noch kaum verbreitet. Die Befundlage zur Wirksamkeit notfallpsychologischer Interventionen mit Erwachsenen ist gemischt, für Kinder und Jugendliche liegen noch kaum Befunde vor.14 Eine Ausweitung des Angebotes der Kinder- und Jugendhilfe ist in diesem Bereich gegenwärtig also noch nicht angezeigt. Vielmehr sprechen belegbar positive Effekte einer emotional unterstützenden Haltung von Eltern, Pflegeeltern und Fachkräften auf kindliche Bewältigungsprozesse für indirekte Vorgehensweisen, die über eine Information und Unterstützung der Bezugspersonen betroffenen Kindern helfen.
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    Versorgung betroffener Kinder mit geeigneten Hilfen im Kinder- und Jugendhilfesystem Deutschlands

    In einer Reihe von Jugendhilfesystemen anderer Staaten wurde festgestellt, dass erschreckend hohe Anteile von Kindern nach erlebten Kindeswohlgefährdungen keine geeigneten Hilfen erhalten.15 In Deutschland fehlen hierzu aussagekräftige Daten. Ein besonderer Aufklärungsbedarf besteht bei Kindern, für die die Kinder- und Jugendhilfe aufgrund von Fremdplatzierung, Sorgrechtseinschränkung oder Sorgerechtsentzug ein erhebliches Maß an Verantwortung trägt.

     

     

    Anmerkungen

    1 Einen Überblick zu den Folgen von Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch geben die Fragen 24 bis 27.

    2 Angesprochen sind hierbei zum einen Maßnahmen zur Veränderung kindlicher Verhaltensmuster oder Merkmale, die die Wahrscheinlichkeit von Misshandlungen steigern können. Zu denken ist hier beispielsweise an frühe Regulationsstörungen (z.B. Schreibaby) oder Störungen des Sozialverhaltens (vgl. Frage 17). Zum anderen können auch Formen der Betreuung außerhalb der Familie, die die Kontaktdichte zwischen Eltern und Kind und damit die Gefahr von Konflikten verringern, unter diesem Punkt eingeordnet werden.

    3 Für alle Formen von Kindeswohlgefährdung ist bekannt, dass negative Folgen teilweise erst verzögert auftreten (z.B. Kendall-Tackett et al. 1993) und die Wahrscheinlichkeit erneuter Viktimisierungen außerhalb der Familie erhöht ist (z.B. Boney-McCoy / Finkelhor 1995). Deshalb werden in der Literatur immer wieder kurze präventive Interventionen bei Kindern erörtert, die nach Bekanntwerden von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch zunächst ohne Symptome erscheinen (z.B. Saywitz et al. 2000).

    4 Misshandelte, vernachlässigte und missbrauchte Kinder kommen zu einem erheblichen Teil aus Familien, die in mehrfacher Hinsicht eingeschränkte Entwicklungsbedingungen bieten (vgl. Frage 19). Zudem scheinen betroffene Kinder auch dann überdurchschnittlich häufig durch Entwicklungsrückstände und Behinderungen belastet, wenn diese keine Folge erlebter Gefährdungen zu sein scheinen. In manchen Fällen werden solche Entwicklungsrückstände und Behinderungen erst im Zuge der durch die eingetretene Gefährdung hervorgerufenen Aufmerksamkeit von Fachkräften erkannt. Geeignete Hilfen bei solchen Entwicklungsrückständen und Behinderungen werden im vorliegenden Handbuchartikel aus Platzgründen nicht weiter thematisiert.

    5 Eine Erörterung der Voraussetzungen einer Indikation nach § 35 a SGB VIII findet sich u.a. bei Fegert 2002b.

    6 Einen Forschungsüberblick gibt Spangler 2003. In der Mehrzahl der Studien wurden speziell fortgebildete Fachkräfte mit günstigem Personalschlüssel eingesetzt. Teilweise wurden auch Gleichaltrige mit hohen sozialen Fähigkeiten als Spielpartner einbezogen. Die Mehrzahl der Studien konzentriert sich auf das Kindergarten- und Grundschulalter. In vielen Programmen wurden zusätzlich auch Interventionen zur Förderung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung angeboten. Positive Wirkungen wurden im Bereich der kognitiven Entwicklung (z.B. Oates et al. 1995), im Bereich sozialer Fähigkeiten (z.B. Fantuzzo et al. 1996) und im Hinblick auf das Selbstwertgefühl (z.B. Culp et al. 1991) beobachtet. Auch wurden in der einzigen hierzu vorliegenden Studie Langzeiteffekte bestätigt (Moore et al. 1998).

    7 Dies ergibt sich aus drei Umständen: 1. Erfahrungen von Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch können mit sehr unterschiedlichen und sehr unterschiedlich schweren Symptomen psychischer Belastung und Beeinträchtigung einhergehen. Diese Unterschiedlichkeit hat einen Einfluss auf die Eignung verschiedener Therapieformen. 2. Im Feld der Kinder- und Jugendpsychotherapie wurden generische, d.h. für alle Fälle als geeignet angesehene Ansätze zugunsten zunehmend spezialisierter Therapieansätze überwunden. 3. Die Literatur zur Wirksamkeit verschiedener Therapieformen und daraus abgeleitet zur Eignung im Einzelfall ist überwiegend symptom- und störungsbezogen organisiert.

    8 Forschungsüberblicke finden sich u.a. bei Beelmann / Schneider 2003, Farmer et al. 2002, Compton et al. 2002 und Weisz et al. 1995. Eine ausgezeichnete Erörterung des Forschungsstandes und der Probleme der Wirksamkeitsforschung im Hinblick auf Kinder- und Jugendpsychotherapie findet sich bei Kazdin 2000.

    9 Von Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung lässt sich sprechen, wenn Kinder nach Gewalterfahrungen über längere Zeit hinweg eine hohe psychische Belastung zum Ausdruck bringen, die eine normale Bewältigung altersentsprechender Entwicklungsaufgaben behindert. Zu den Anzeichen einer anhaltenden psychischen Belastung zählen das ungewollte innere Wiedererleben der belastenden Erfahrungen, eine Vermeidungshaltung gegenüber Personen, Dingen oder Situationen, die Erinnerungen an die belastenden Ereignisse auslösen sowie ein generell erhöhtes Erregungsniveau. Ein Vorliegen der Diagnosekriterien muss im Einzelfall durch eine kinder- und jugendpsychiatrische Vorstellung des Kindes geprüft werden.

    10 Für Forschungsübersichten s. Feeny et al. 2004, Cohen et al. 2003 und Saywitz et al. 2000. Generell, also unabhängig vom Vorliegen von Misshandlung bzw. Missbrauch, wird der Forschungsstand zur Behandlung posttraumatischer Belastungsstörungen bei Landolt 2004 sowie Perrin et al. 2000 zusammengefasst. Ein kognitiv-verhaltenstherapeutisches Vorgehen beinhaltet u.a. den Aufbau einer positiven Therapiebeziehung, das Erlernen von Entspannungsverfahren zur Angstbewältigung, das Durcharbeiten der Belastungserfahrungen sowie das Einüben von Techniken zum Stoppen bzw. Ersetzen belastender Gedanken und Ursachenzuschreibungen. Beschreibungen des Vorgehens bei einer kognitiv-verhaltenstherapeutischen Behandlung von posttraumatischen Belastungsanzeichen finden sich etwa bei Conen / Mannarino 1993 oder Deblinger / Heflin 1996.

    11 Eine Bewertung als viel versprechend bedeutet, dass es sich um ein in der Praxis akzeptiertes, hinreichend genau beschriebenes, theoretisch ausreichend begründetes Verfahren handelt, für das unterstützende klinische Fallberichte, aber noch keine kritischen wissenschaftlichen Prüfungen vorliegen. Eine entsprechende Wertung für die traumaorientierte Spieltherapie (Gil 1993) und „Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR)“ wird etwa bei Saunders et al. 2001 vorgenommen.

    12 Einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand in Deutschland gibt das Heft 1–2 / 2004 der Nachrichten des Informationszentrums Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung (kostenlos zu bestellen unter www.dji.de/ikk). Eher international ausgerichtete Übersichten finden sich u.a. bei Calder 1999 und Araji 1997.

    13 Notfallpsychologische Interventionen und frühe Formen der Gruppenintervention nach traumatischen Ereignissen („debriefing“) für Kinder werden u.a. bei Landolt 2004, Stallard / Salter 2003 und Wraith 2000 beschrieben.

    14 Für eine Forschungsübersicht s. Landolt 2004.

    15 Z.B. Staudt 2003.