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70. Wie können Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiken eingeschätzt werden?

Heinz Kindler

 

In Gefährdungsfällen gibt die Einschätzung des Risikos zukünftiger Misshandlungen bzw. Vernachlässigungen eines Kindes durch eine bestimmte Bezugsperson wichtige Hinweise für die weitere Fallgestaltung. Dies gilt zunächst vor allem für die notwendige Dichte des Kontakts zur Familie und die Intensität der Hilfen zur Erziehung, die zur Gefahrenabwehr benötigt werden. Im Fall einer scheiternden Zusammenarbeit ist eine belegbare Fortdauer der Gefährdung zudem für die Legitimation eines familiengerichtlichen Eingriffs in das Elternrecht zwingend erforderlich.1

Eine Risikoeinschätzung setzt die zielgerichtete Sammlung relevanter Informationen voraus. Im idealtypischen Verlauf einer Fallbearbeitung ist sie daher bereits für die Phase der Informationssammlung bzw. Fallsondierung von Bedeutung (vgl. Frage 44). Nach Einholung der benötigten Informationen ist die Risikoeinschätzung dann eine von mehreren Einschätzungsaufgaben in der Phase der Informationsbewertung (vgl. Frage 59).

Im Folgenden werden zunächst die verwendeten Begriffe und das Funktionsprinzip von Risikoeinschätzungen erläutert, bevor wichtige Risikofaktoren für Misshandlung bzw. Vernachlässigung und verfügbare Verfahren vorgestellt werden. Abschließend wird auf Probleme und Perspektiven der Risikoeinschätzung bei Misshandlung bzw. Vernachlässigung eingegangen.

 

Was ist unter einer Risikoeinschätzung zu verstehen und wie funktioniert sie?

Unter einem Risiko wird in der Regel die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer bestimmten unerwünschten Wirkung unter spezifizierten Bedingungen verstanden.2 Im hier vorliegenden Kontext wird eine solche unerwünschte Wirkung meist als Eintritt einer Kindeswohlgefährdung in Form der Misshandlung, Vernachlässigung oder des sexuellen Missbrauchs eines Kindes gefasst.3 Eine Risikoeinschätzung oder -abschätzung bezeichnet dann einen Prozess, der zur – mehr oder weniger genauen – Bestimmung des Risikos einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall führt. Verfahren zur Risikoeinschätzung lassen sich als Prozesse definieren, die unter ausdrücklicher Vorgabe von Kriterien und Bewertungsregeln zur Bestimmung des Risikos im Einzelfall führen.

Solche Kriterien und Bewertungsregeln können auf mehreren Wegen gewonnen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, erfahrene Fachkräfte und ExpertInnen um eine Zusammenstellung relevanter Risikofaktoren zu bitten. Auf diese Weise entstandene Verfahren werden als konsensbasiert bezeichnet. Eine andere Möglichkeit besteht darin, vorhersagekräftige Faktoren aufgrund von Aktenanalysen und Feldversuchen empirisch zu ermitteln und entsprechend ihrer Bedeutung zu gewichten. So entstandene Verfahren werden als aktuariale oder empirische Prädiktor-Verfahren bezeichnet. Bei beiden Vorgehensweisen wird unterstellt, dass ein gewisses Maß an Übertragbarkeit von früheren auf neue Fälle gegeben ist, dass also bei früheren und neuen Fällen dieselben oder zumindest ähnliche Risikofaktoren für die Prognose von Kindeswohlgefährdung von Bedeutung sind. Auf dieser Grundlage kann bei neuen Fällen überprüft werden, welche und wie viele der bereits bekannten Risikofaktoren vorliegen. In einer einfachen Form der Zusammenfassung werden diese im Einzelfall vorliegenden Risikofaktoren dann aufaddiert und darauf aufbauend eine Gesamteinschätzung des Risikos vorgenommen, meist indem der Fall einer von mehreren vordefinierten Kategorien zugeordnet wird (z.B. geringes, mittleres, hohes und sehr hohes Risiko).4 Bei komplexeren Formen der Risikoanalyse werden verschiedenen Risikofaktoren unterschiedliche Gewichte zugewiesen, Wechselwirkungen bzw. bestimmte Konstellationen von Risikofaktoren werden besonders berücksichtigt oder Schutzfaktoren, die das Risiko im Einzelfall verringern können, werden einbezogen.

Erweist sich ein Verfahren über viele Einzelfälle hinweg als wenig vorhersagekräftig, wird es als nicht valide bezeichnet und kann u.U. gerade durch den äußeren Anschein von Objektivität besonders großen Schaden verursachen. Auch ein aussagekräftiges, also valides Verfahren wird aber nicht in jedem Einzelfall das zugehörige Risiko zutreffend bestimmen können, wohl aber über viele Fälle hinweg meist zu einer zutreffenden Einschätzung beitragen. Risikoeinschätzungsverfahren haben sich im Vergleich zum klinischen Urteil bzw. der unstrukturierten Eindruckbildung von Fachkräften meist als überlegen erwiesen.5 Dies lässt sich auf mehrere Umstände zurückführen. Valide Risikoeinschätzungsverfahren bringen etwa vorhandenes Vorhersagewissen durchgängiger und zuverlässiger zur Anwendung, als dies selbst erfahrene Fachkräfte in der Regel tun. Weiterhin können valide Risikoeinschätzungsverfahren so konstruiert werden, dass sie die Erfahrungen aus sehr vielen Fällen einbeziehen und dieses Wissen in eine im Einzelfall nutzbare Form gießen.

Valide Risikoeinschätzungsverfahren können Fachkräfte daher bei der Abschätzung von Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiken unterstützen. Dies kann auf mindestens zwei Arten geschehen. Zum einen gibt es Verfahren, die über die Vorgabe zu beachtender Faktoren vor allem dafür sorgen, dass wichtige Informationen auch tatsächlich erhoben und berücksichtigt werden. Solche Verfahren werden als strukturierend bezeichnet. Von einer zweiten Gruppe sog. einschätzender Verfahren wird auf der Grundlage der im Einzelfall von der Fachkraft gesehenen Risikofaktoren auch eine Gesamtabschätzung des Risikos vorgeschlagen.6

Stehen keine erprobten Risikoeinschätzungsverfahren zur Verfügung, so müssen sich Fachkräfte bei der Abschätzung von Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiken auf ihre Kenntnis der Literatur über Risikofaktoren und die Gegebenheiten im Einzelfall verlassen. Ein fachlich angemessenes Vorgehen erfordert dabei eine Gesamtbewertung des Risikos auf der Grundlage einer Analyse von Risikofaktoren in verschiedenen Bereichen. Einzelne Risikofaktoren, wie etwa eine belegte Misshandlung in der Vergangenheit oder die psychische Erkrankung eines Elternteils, sind nur in seltenen Einzelfällen so aussagekräftig, dass sie für sich genommen die Annahme eines hohen zukünftigen Misshandlungs- oder Vernachlässigungsrisikos rechtfertigen. In der Regel ist eine Kombination von drei und mehr bedeutsamen Risikofaktoren erforderlich,7 um ein fortbestehendes hohes Misshandlungs- bzw. Vernachlässigungsrisiko plausibel begründen zu können.

 

Risikofaktoren für Misshandlung bzw. Vernachlässigung (Zum Prüfbogen)

Als Risikofaktoren für Misshandlung bzw. Vernachlässigung lassen sich erkennbare Merkmale von Personen, Situationen oder Beziehungen bezeichnen, die innerhalb einer Bevölkerungsgruppe im Mittel das Auftreten einer späteren Misshandlung bzw. Vernachlässigung wahrscheinlicher machen.8 Zu Risikofaktoren für Misshandlung bzw. Vernachlässigung liegen einige Übersichtsarbeiten 9 vor. Die dabei herausgearbeiteten Faktoren lassen sich in mehrere Gruppen gliedern:

  • Aspekte der elterlichen Entwicklungs- und Lebensgeschichte: Für Misshandlungen werden häufig eigene Misshandlungserfahrungen eines Elternteils in der Kindheit als Risikofaktor angesehen.10 Erhöhte Vernachlässigungsrisiken werden bei häufigen Beziehungsabbrüchen, Fremdunterbringung und ausgeprägten Mangelerfahrungen in der Kindheit eines Elternteils angenommen.11 Weder bei Misshandlung noch bei Vernachlässigung wirken die genannten Risikofaktoren nur spezifisch. So erhöhen in der Kindheit erfahrene Vernachlässigungen etwa auch das spätere Misshandlungsrisiko, während in der Kindheit erfahrene Misshandlungen das Vernachlässigungsrisiko zumindest moderat steigern.12 Für die genannten Risikofaktoren sind Schutzfaktoren bekannt, die deren schädliche Wirkung außer Kraft zu setzen scheinen. Dabei handelt es sich in erster Linie um nachträgliche korrigierende positive Beziehungserfahrungen.13 Bei der Einschätzung, ob ein Elternteil aus der Lebensgeschichte erwachsende Risikofaktoren aufweist, sind aufgrund evtl. vorhandener Verzerrungen im Selbstbericht nach Möglichkeit verschiedene Informationsquellen (z.B. Exploration zur Lebensgeschichte, Fremdauskünfte, Akten) heranzuziehen. Auf jeden Fall sollte generellen Bewertungen seitens des befragten Elternteils (z.B. „Ich hatte eine schöne Kindheit“) weniger Bedeutung beigemessen werden als spezifischen Schilderungen (z.B. „Zur Strafe musste ich auf einem Holzscheit knien“).
  • Elterliche Persönlichkeitsmerkmale und Dispositionen: Einige elterliche Persönlichkeitsmerkmale lassen sich als Risikofaktoren für zukünftige Misshandlung bzw. Vernachlässigung ansehen.14 Zu nennen ist hier etwa eine ausgeprägt negative Emotionalität, d.h. leicht auszulösende, intensive Gefühle von Trauer, Niedergeschlagenheit oder Ärger. Weiter sind eine hohe Impulsivität sowie, vor allem im Hinblick auf Vernachlässigung, eine deutliche Neigung zu einem problemvermeidenden Bewältigungsstil und eine geringe Planungsfähigkeit anzuführen. Noch engere Zusammenhänge scheinen zwischen kindbezogenen Haltungen, Gedanken und Gefühlen und dem Misshandlungs- bzw. Vernachlässigungsrisiko zu bestehen. Betreffen kann dies etwa eine negativ verzerrte Wahrnehmung kindlichen Verhaltens (z.B. weinendes Kind will Elternteil ärgern), unrealistische Erwartungen an das Wohlverhalten und die Eigenständigkeit des Kindes, ein eingeschränktes Einfühlungsvermögen in die Situation des Kindes, ausgeprägte Gefühle der Belastung, Hilflosigkeit bzw. Überforderung angesichts der gestellten Erziehungsanforderungen und schließlich eine Bejahung drastischer Formen der Bestrafung.15 Risikofaktoren im Bereich der elterlichen Persönlichkeit und der Dispositionen sind in der Regel nicht leicht zu erheben. Sofern eine Möglichkeit zur vertiefenden Analyse der Erziehungsfähigkeiten eines Elternteils nicht besteht, müssen einzelne Beobachtungen und elterliche Aussagen zur Einschätzung herangezogen werden.16
  • Psychische Gesundheit und Intelligenz: Depressive Störungen und Suchterkrankungen eines Elternteils können als Risikofaktoren für Misshandlung und Vernachlässigung angesehen werden. Aufgrund einer relativ hohen Verbreitung dieser Erkrankungen in der Bevölkerung ist es sinnvoll, eventuelle Hinweise auf diese beiden Störungen in einem Risikoeinschätzungsverfahren immer abzuprüfen.17 Auch für eine Reihe weiterer, aber seltenerer Störungen bzw. Beeinträchtigungen sind Zusammenhänge zum Auftreten von Kindeswohlgefährdungen bekannt (z.B. zwischen antisozialen Persönlichkeitsstörungen und Misshandlungen sowie zwischen deutlichen Intelligenzminderungen und Vernachlässigung). Eine Berücksichtigung im Einzelfall ist daher erforderlich,18 wenn entsprechende Anhaltspunkte vorliegen. Die Mehrzahl aller misshandelnden oder vernachlässigenden Eltern scheint aber keine bedeutsamen psychiatrischen Auffälligkeiten oder ausgeprägten Intelligenzminderungen aufzuweisen (vgl. Frage 18). Da zudem eine psychiatrische Diagnose allein in der Regel keine hinreichende Sicherheit für die Prognose bietet, handelt es sich auch hier um Faktoren, die überwiegend im Kontext des Vorhandenseins oder der Abwesenheit weiterer Risikofaktoren Bedeutung erlangen. Da psychiatrische Diagnosen im Einzelfall u.U. nicht verfügbar sind, kann es bei der Einschätzung in der Praxis zunächst erforderlich sein, als Annäherung hervorgehobene Merkmale einzelner Störungen zu benutzen – wie etwa eine Geschichte aggressiver Handlungen gegenüber verschiedenen Personen anstelle einer diagnostizierten antisozialen Persönlichkeitsstörung oder einen wiederholt im persönlichen Kontakt zum Elternteil festgestellten Eindruck einer gegenwärtigen Alkoholintoxikation anstelle einer diagnostizierten Suchterkrankung.
  • Merkmale der familiären Lebenswelt: Mehrere Aspekte der familiären Lebenswelt wurden von der Forschung auf ihre Eignung als Risikofaktoren hin überprüft. In erster Linie handelt es sich hierbei um Partnerschaftsgewalt, Armut und fehlende soziale Unterstützung. Von diesen drei Faktoren hat sich Partnerschaftsgewalt als gewichtiger Risikofaktor für Misshandlung erwiesen.19 Armut weist einen beständigen, aber nur schwachen Zusammenhang vor allem zum Vernachlässigungsrisiko auf und eignet sich daher nur bedingt als Risikofaktor.20 Unterstützung innerhalb und außerhalb der Familie kommt bei der Bewältigung von Fürsorge- und Erziehungsaufgaben eine belegbare, moderate Rolle zu. Dabei scheint eine empfundene geringe Qualität der erfahrenen Unterstützung die engsten Zusammenhänge zum Misshandlungs- bzw. Vernachlässigungsrisiko aufzuweisen.21 Auch leichter beobachtbare Indikatoren für eine fehlende Unterstützung (z.B. Alleinerziehendenstatus, Anzahl der Kinder im Verhältnis zur Anzahl der Erwachsenen im Haushalt) haben sich jedoch als geeignete Risikofaktoren erwiesen.22
  • Merkmale des Kindes: Kindliche Merkmale, wie etwa ein schwieriges Temperament oder eine bestehende Behinderung, Erkrankung oder Verhaltensstörung, zählen im Mittel nicht zu den vorhersagestarken Risikofaktoren. Dies gilt sowohl für das erstmalige Auftreten als auch für die Chronifizierung von Misshandlung bzw. Vernachlässigung. Vor allem in Verbindung mit einem gefährdeten Elternteil können Merkmale des Kindes aber Bedeutung erlangen und zur Prognose beitragen.23 Dabei steigern kindliche Merkmale, die die Stressbelastung eines aggressiv reagierenden Elternteils stark erhöhen, das Misshandlungsrisiko, während ein Kind, das nur schwache Signale aussenden kann, eher von Vernachlässigung bedroht ist, sofern der betreuende Elternteil zu einer sehr distanzierten oder desorganisierten Fürsorgestrategie 24 neigt. In der Regel ist es empfehlenswert, Risikomerkmale eines Kindes aus der Sicht der Eltern zu erheben, da auf diese Weise die für die Eltern bedeutsamen Belastungen durch das Kind akzentuiert werden.
  • Merkmale gegenwärtiger und früherer Misshandlungs- bzw. Vernachlässigungsvorfälle: Als bedeutsam für zukünftige weitere Misshandlungen bzw. Vernachlässigungen werden in der Literatur vor allem folgende Risikofaktoren angesehen: wiederholte Vorfälle in der Vergangenheit, eine deutlich verzerrte Vorstellung der Eltern von ihrer Verantwortung sowie eine unzureichende elterliche Bereitschaft zur Verbesserung der Situation in Zusammenarbeit mit dem ASD. Bei wiederholten ernsthaften Vorfällen in der Vergangenheit wächst das Risiko weiterer Misshandlungen bzw. Vernachlässigungen und Gefährdungsereignisse treten im Durchschnitt in einem engeren zeitlichen Abstand auf. 25 Auch die belegbare Misshandlung eines Geschwisterkindes erhöht das Risiko im Mittel deutlich.26 Auswirkungen einer fehlenden Selbstkritik, Kooperativität und Veränderungsbereitschaft nach einer aufgetretenen Kindeswohlgefährdung auf das weitere Misshandlungs- bzw. Vernachlässigungsrisiko wurden bislang nur in relativ wenigen Jugendhilfestudien untersucht.27 Da diese Studien jedoch übereinstimmende Befunde erbrachten, ist es gerechtfertigt, eine erkennbare Verantwortungsabwehr bzw. unkooperative oder gar drohende Haltung seitens betroffener Eltern gegenüber der Jugendhilfe als Risikofaktoren für weitere Vorfälle anzusehen.

 

Wie aussagekräftig können Risikoeinschätzungen bei Misshandlung bzw. Vernachlässigung sein?

Derzeit liegen international mehr als zehn Studien vor,28 in denen längsschnittlich die Vorhersagekraft von Risikoeinschätzungsverfahren in Familien untersucht wurde, bei denen eine Gefährdungsmeldung vorlag. Eine Reihe von Verfahren erwies sich dabei als sehr aussagekräftig, d.h. die auf der Grundlage der Risikoeinschätzung gebildeten Risikogruppen unterschieden sich im Verlauf der nächsten Jahre deutlich im Hinblick auf Kriterien wie die Rückfallhäufigkeit oder die Häufigkeit des Auftretens misshandlungsbedingter Verletzungen.29 Risiken wurden überwiegend getrennt für Misshandlung und Vernachlässigung eingeschätzt. Für die Gesamtbewertung wurde meist die Anzahl vorliegender Risikofaktoren herangezogen. Die Auswahl der Risikofaktoren und Erprobung der Verfahren wurde mit wissenschaftlichen Untersuchungen verknüpft.

 

Situation in Deutschland

Die Risikoeinschätzung bei Misshandlung bzw. Vernachlässigung befindet sich in Deutschland erst in der Entwicklung; auch die Fachdiskussion hierüber entfaltet sich erst allmählich.30 Einige Verfahren wurden nach ausländischen Vorlagen gestaltet, andere in der eigenen Praxis neu entwickelt.31 Viele Verfahren sind noch mit Problemen behaftet, die in der Frühphase der Risikoeinschätzung auch in anderen Ländern auftraten.32 Deutsche Untersuchungen zur Validierung des Vorgehens bei der Risikoeinschätzung stehen noch aus.

 

Risikoeinschätzung nach innerfamiliärem sexuellem Missbrauch

Risikoeinschätzungsverfahren mit belegbarer Aussagekraft, die in der Jugendhilfe nach einem Missbrauchsvorfall einsetzbar wären, liegen derzeit auch international nicht vor.33 Die in der forensischen Psychiatrie an inhaftierten Sexualstraftätern entwickelten und mittlerweile überwiegend sehr aussagekräftigen Verfahren zur Einschätzung des Rückfallrisikos 34 sind nur beschränkt auf die Jugendhilfe übertragbar, da zum einen der Einsatz eine andere Qualifikation erfordert und zum anderen innerfamiliäre Formen des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Gruppe inhaftierter Sexualstraftäter stark unterrepräsentiert sind. Muss in der Jugendhilfe also entschieden werden, inwieweit die Anwesenheit oder Rückkehr eines (sozialen) Vaters nach einem Missbrauchsereignis eine anhaltende Gefahr für ein betroffenes Kind oder Geschwister darstellt, so sind die ASD-Fachkräfte auf eine unstrukturierte Einschätzung verwiesen. Aus den Jugendhilfesystemen anderer Länder sind dabei für Missbraucher, trotz Einschaltung der Jugendhilfe, innerhalb eines Untersuchungszeitraums von viereinhalb Jahren Grundraten einer erneuten Gefährdungsmeldung von 30 Prozent und der erneuten belegbaren Gefährdung eines Kindes von zehn Prozent bekannt geworden. Die Raten erneuter Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat liegen, auch über längere Zeiträume, zwischen vier und zehn Prozent.35 Unterhalb der sehr hohen Verurteilungsschwelle, die die meisten Missbrauchsvorfälle nicht erfassen kann,36 fanden sich in mehreren rückblickenden Untersuchungen, für die verschiedene Informationsquellen herangezogen wurden, hohe Raten an lange andauernden Missbrauchsbeziehungen und Viktimisierungen von Geschwistern.37 Ausgehend von dieser Grundorientierung lassen sich im Einzelfall nach einem belegten oder sehr wahrscheinlichen sexuellen Missbrauch Faktoren prüfen, die das Risiko erhöhen oder dezimieren können. Aus der Rückfallforschung 38 ist dabei bekannt, dass vor allem Alkoholprobleme, wiederholte Verurteilungen aufgrund von Sexualstraftaten, Pädophilie und Psychopathie 39 Rückfälle wahrscheinlicher machen. Allerdings wurde in diesen Untersuchungen meist nur eine erneute Verurteilung als Rückfall gewertet. In rückblickenden Berichten von Opfern ging ein höheres Wiederholungsrisiko mit einem häufigeren, schwereren und länger anhaltenden Missbrauch einher. Als weitere Risikofaktoren erwiesen sich eine belastete Mutter-Kind-Beziehung, das Vorhandensein von Misshandlung in der Familie und eine Abwesenheit des (Stief-)Vaters in der frühen Kindheit der betroffenen Mädchen und Jungen.

Ein vergleichsweise niedrigeres Risiko erneuter Viktimisierungen von Kindern in der Familie kann angenommen werden, wenn in der Familie nur noch ein oder mehrere Jungen leben, alle Opfer des missbrauchenden Elternteils bislang aber weiblich waren, oder wenn der Missbraucher eine dem Stand der Kunst entsprechende Therapie absolviert hat und Kontakte bzw. eine Rückkehr des Missbrauchers in die Familie von dem Therapeuten/der Therapeutin empfohlen wird. Eine mehrjährige Distanz zum letzten bekannten sexuellen Missbrauch spricht nach den vorliegenden Rückfallstatistiken nicht unbedingt für ein gesunkenes Risiko.40 Über die Risikoeinschätzung bezüglich eines weiteren sexuellen Missbrauchs hinaus kann es notwendig sein, die Erziehungsfähigkeit des betreffenden Elternteils genauer zu untersuchen (vgl. Frage 62).

 

Mögliche Missverständnisse und Perspektiven

Risikoeinschätzung muss sich mit einer Reihe möglicher Missverständnisse auseinander setzen. Teilweise wird etwa befürchtet, ein im Einzelfall festgestelltes hohes Misshandlungs- oder Vernachlässigungsrisiko könne Fachkräfte schematisch zu Eingriffen zwingen und zudem stigmatisierend wirken. Es ist deshalb notwendig zu betonen, dass Risikoeinschätzungen zwar Unterschiede im Grad der Gefährdung sichtbar machen können. Sie sind aber nicht so vorhersagestark noch werden sie es voraussichtlich jemals sein, dass sie zukünftige Misshandlungen mit der juristisch für Eingriffe erforderlichen „ziemlichen Sicherheit“ vorhersagen können.41 Für sich genommen kann eine Risikoeinschätzung also niemals einen Eingriff in eine Familie begründen. Wie bei vielen diagnostischen Kategorien kann natürlich auch das Ergebnis einer Risikoeinschätzung u.U. zur Stigmatisierung Betroffener verwendet werden. Jedoch würde es sich hierbei um fachlich unangemessene Umgangsweisen mit Diagnosen, nicht um ein Problem der Diagnostik selbst handeln. Ein Verzicht auf diagnostisch abgesicherte Handlungsgrundlagen aufgrund eines fehlenden Vertrauens in die Fachlichkeit von ASD-Fachkräften wäre unverantwortlich. Risikoeinschätzungsverfahren wurde teilweise eine zu geringe Einzelfallorientierung zugeschrieben. Auch hier handelt es sich um ein Missverständnis, da der Kern der Einzelfallorientierung im Interesse der betroffenen Kinder und Familien in einer möglichst hohen Qualität des fachlichen Handelns in jedem Einzelfall zu suchen sein muss. Wenn ein Mehr an Struktur und Verfahren hierzu beiträgt, bedeutet dies kein Weniger, sondern ein Mehr an Einzelfallorientierung.

Bei aller notwendigen Argumentation für Risikoeinschätzungen bei Misshandlung und Vernachlässigung darf nicht aus dem Blick geraten, dass Weiterentwicklungen im noch jungen Feld erforderlich und möglich sind. Ein Punkt betrifft dabei den Einbezug von Ressourcen und Schutzfaktoren in Einschätzverfahren. Da von wenigen Ausnahmen abgesehen 42 noch kaum gesichertes Wissen über Ressourcen und Schutzfaktoren vorliegt, die die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Misshandlungen bzw. Vernachlässigungen belegbar vermindern (vgl. Frage 67), bedarf ein Einbezug solcher Faktoren allerdings der sorgfältigen empirischen Erprobung. Eine zweite Perspektive

betrifft die Veränderungsmessung nach einem Abschluss von Hilfen zur Erziehung. Bei einer Einschätzung des Misshandlungsrisikos nach einer Intervention ist zu bedenken, dass ein weiterer Einbezug sog. statischer, also unveränderlicher Risikofaktoren (z.B. Misshandlung in der Kindheit des Elternteils) zu einem verzerrten Gesamtbild beitragen kann. Nach Interventionen ist es daher notwendig, sich bei der Einschätzung besonders auf dynamische, also veränderliche Risikofaktoren zu stützen (z.B. Erziehungsvorstellungen und Bild des Kindes), deren Sensibilität für tatsächliche Veränderungsprozesse aber noch unzureichend untersucht ist. Ein drittes Problem betrifft die Integration von Risikoeinschätzung und Risikomanagement. Auch die aussagekräftigste Risikoeinschätzung ist nutzlos, wenn nicht ein effektives Risikomanagement folgt. In Zeiten knapper Ressourcen beinhaltet dies schwierige Entscheidungen über die Vorrangigkeit einzelner Fälle bei der Verteilung der verfügbaren Mittel. Wenngleich Feldversuche gezeigt haben, dass Risikoeinschätzungsverfahren zu einer Verminderung der Anzahl an Kindeswohlgefährdungen bei gleichzeitiger Mittelersparnis beitragen können,43 gibt es doch auch Befunde, die darauf hindeuten, dass ein chronischer Mangel an Hilferessourcen zu unerwünschten Rückwirkungen auf den Prozess der Risikoeinschätzung führen kann.44

 

Weiterführende Literatur

Baird C. (2003). Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung. Interview mit Chris Baird. Diskurs, 13, Heft 2/2003, 34-41.

Kindler H. (2003). Ob das wohl gut geht? Verfahren zur Einschätzung der Gefahr von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung im ASD. Diskurs, 13, Heft 2/2003, 8-18.

Reich W. (2004). Der Stuttgarter Kinderschutzbogen – ein Diagnoseinstrument zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen. In Verein für Kommunalwissenschaften (Hrsg.), It Takes Two to Tango. Konzepte und Modelle zur Früherkennung von Entwicklungsgefährdungen bei Säuglingen und Kleinkindern. Berlin: Eigenverlag, 32-61. 

 

Anmerkungen

1 S. Münder et al. 2000, S. 23, dort auch Hinweise auf relevante juristische Kommentierungen.

2 In dieser Weise wird der Begriff etwa innerhalb der Sozialwissenschaften (Coie et al. 1993, Kraemer et al. 1997), von der Weltgesundheitsorganisation (WHO 1999) oder der bundesdeutschen Risikokommission (2003) definiert. Innerhalb einiger Einzelwissenschaften (z.B. Mathematik oder Soziologie) existieren jedoch teilweise auch deutlich abweichende Definitionen.

3 Alternativ zum Auftreten einer Kindeswohlgefährdung könnte etwa der Eintritt eines bestimmten Schweregrades der Schädigung (z.B. Tod eines Kindes) als unerwünschte Wirkung definiert werden, wodurch sich eine etwas andere Reihenfolge relevanter Risikofaktoren ergeben würde (z.B. Overpeck et al. 1998). So würde in diesem Fall etwa das Alter betroffener Kinder als Risikofaktor deutlicher hervortreten. Als spezifizierte Bedingungen lassen sich bei der Risikoeinschätzung im Hinblick auf Misshandlung und Vernachlässigung vor allem ein begrenzter Vorhersagezeitraum von ein bis zwei Jahren, die Begrenzung der Vorhersage auf ein Kind im Verhältnis zu einer Bezugsperson und die zugestandene Möglichkeit eines Verlustes der Prognosegültigkeit bei gravierenden Veränderungen der Familiensituation, etwa im Fall einer erfolgreichen Intervention, verstehen. Weiterhin wird die Prognose teilweise auf bestimmte Formen von Kindeswohlgefährdung beschränkt (z.B. getrennte Risikoeinschätzung mit unterschiedlichen Risikofaktoren für Misshandlung und Vernachlässigung) oder bestimmte Formen der Kindeswohlgefährdung werden ausdrücklich von der Prognose ausgenommen (vor allem sexueller Missbrauch).

4 Ein einfaches Zusammenzählen von Risikofaktoren und eine darauf aufbauende Einteilung des Falles in eine von mehreren Gruppen stellt keine besonders beeindruckende Technik dar. Es kommt jedoch allein darauf an, ein geeignetes Vorgehen für eine möglichst zutreffende Einschätzung von Misshandlungs- bzw. Vernachlässigungsrisiken zu finden. Wie in anderen Bereichen (Gigerenzer et al. 1999) können sich dabei einfache und robuste Vorgehensweisen als vorteilhaft erweisen, zumal Prinzipien aus der Entwicklungspsychopathologie und Entscheidungsforschung zur Unterstützung herangezogen werden können. Zu den zentralen Befunden der Entwicklungspsychopathologie zählt es etwa, dass für die Vorhersage kindlicher Entwicklungsstörungen bzw. -auffälligkeiten eher die Anzahl und weniger bestimmte Konstellationen von Risikofaktoren geeignet sind, wobei das Risiko mit zunehmender Anzahl an Risikofaktoren häufig sprunghaft ansteigt (z.B. Deater-Deckard et al. 1998). In der Entscheidungsforschung wiederum hat sich gezeigt, dass Einschätzungen in der Regel zutreffender werden, wenn mehrere Indikatoren (Risikofaktoren) hierfür herangezogen werden, selbst wenn jeder einzelne dieser Faktoren für sich genommen nur einen geringen Vorhersagewert besitzt (z.B. Hammond 1996).

5 Eine bereichsübergreifende Forschungsübersicht zum Vergleich von Risikoeinschätzungsverfahren und klinischem Urteil findet sich bei Grove et al. 2000 bzw. Grove / Meehl 1996. Aufgrund einer meist gegebenen Überlegenheit von Risikoeinschätzungsverfahren und ihrer vereinheitlichenden Wirkung haben sich solche Verfahren in einer Reihe von sensiblen Entscheidungsbereichen (z.B. Rückfallprognosen bei Sexualstraftätern, psychologische Beurteilung von Zeugenaussagen; Gewaltrisiko bei psychisch Kranken) als fachlicher Standard weitgehend durchgesetzt (z.B. Craig et al. 2003, Monahan et al. 2000, Greuel et al. 1998). In anderen Bereichen befinden sich strukturierte Risikoeinschätzungsverfahren in der klinischen Erprobung bzw. wurden von einem Teil der Praxis adaptiert (z.B. für die Prognose bei jugendlichen StraftäterInnen: Hoge 2002; für die Risikoeinschätzung nach häuslicher Gewalt: Dutton / Kopp 2000, Roehl / Guertin 2000). Für die Risikoeinschätzung im Bereich Kindesmisshandlung und Vernachlässigung haben Feldversuche sinkende Raten an Fällen mit wiederholten Misshandlungen bzw. Vernachlässigungen nach Einführung von strukturierten Risikoeinschätzungen gezeigt (z.B. Johnson 1996). In einer anderen Studie erwies sich ein strukturiertes Risikoeinschätzungssystem auch dann als treffsicherer, wenn nur diejenigen Fälle ausgewählt wurden, in denen die fallzuständige Fachkraft ihre persönliche Einschätzung als deutlich plausibler wahrnahm und das Ergebnis der strukturierten Risikoeinschätzung entsprechend außer Acht ließ (Children’s Research Center 2003).

6 Für eine nähere Erläuterung verschiedener Formen von Risikoeinschätzungsverfahren s. Kindler 2003, 2005.

7 In der Längsschnittstudie von Brown et al. 1998 zeigte sich beispielsweise ein substanzieller Anstieg der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Form der Kindeswohlgefährdung ab einem Vorliegen von vier oder mehr Risikofaktoren.

8 Für eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem Begriff des Risikofaktors s. Kraemer et al. 1997. Für eine Risikoeinschätzung sind nicht alle bekannten Risikofaktoren gleich gut geeignet. Die Eignung ist umso höher, (a) je enger der statistische Zusammenhang zum späteren Eintritt des Risikos ist, (b) je deutlicher das Vorliegen oder Nichtvorliegen des Risikofaktors im Einzelfall in der Regel zu erkennen ist, (c) je mehr der Risikofaktor Teil eines tatsächlich kausalen Prozesses ist, der zum Eintritt des Risikos führt, und (d) je mehr ein Risikofaktor im Verhältnis zu anderen bekannten Risikofaktoren zusätzliche wichtige Informationen liefert. Eine umfassende Analyse der Eignung bekannter Risikofaktoren für eine Risikoeinschätzung bei Misshandlung bzw. Vernachlässigung steht derzeit noch aus.

9 Neuere Übersichtsarbeiten stammen etwa von Connell-Carrick 2003, Righthand et al. 2003, WHO 2002, Black et al. 2001, Schumacher et al. 2001, Saville-Smith 2000, Hagell 1998, National Research Council 1993.

10 Der Zusammenhang zwischen in der Kindheit erfahrenen Misshandlungen und dem später von Eltern ausgehenden Misshandlungsrisiko für die Kinder der nächsten Generation wurde international bislang in einem guten Dutzend veröffentlichter Studien, darunter fünf Längsschnittstudien, untersucht (für eine Forschungsübersicht s. Ertem et al. 2000, Buchanan 1996). Weiterhin liegen mindestens fünf unveröffentlichte Kurzzeit-Längsschnittuntersuchungen an Stichproben aus der Jugendhilfe vor (Baird 1988, Children’s Research Center 1997, Browne / Herbert 1997, Children’s Research Center 1998, Children’s Research Center 2003). In der Summe zeigen diese Studien statistisch sehr deutlich eine intergenerationelle Weitergabe von Misshandlungsmustern mit einem im Mittel drei- bis sechsfach erhöhten Misshandlungsrisiko bei betroffenen Eltern im Vergleich zu Kontrollgruppen. Auch scheinen ausgeprägte Misshandlungserfahrungen in der Kindheit die Gefahr einer Chronifizierung der Misshandlungsproblematik in der nächsten Generation zu erhöhen (z.B. English et al. 1999). Für einen tatsächlich kausalen Einfluss früh erfahrener Misshandlungen auf das spätere Misshandlungsrisiko sprechen nicht nur längsschnittliche Befunde, sondern auch ein erkennbarer Dosiseffekt, d.h. ein wachsendes Misshandlungsrisiko bei einem zunehmenden Schweregrad der erfahrenen Misshandlungen (z.B. Pears / Capaldi 2001). Auch der empirische Nachvollzug von Vermittlungswegen zwischen erfahrenen Misshandlungen und späterem Misshandlungsrisiko (vor allem über ein unsicheres inneres Beziehungsmodell und eine unzureichende psychische Verarbeitung von Misshandlungserfahrungen, vgl. Frage 18) sprechen für einen ursächlichen Zusammenhang (Milan et al. 2004, George 1996, Egeland / Susman-Stillman 1996, Main / Goldwyn 1984). In den vorliegenden Untersuchungen lag bei misshandelnden Eltern die Rate derer mit eigenen Misshandlungserfahrungen innerhalb einer Spannweite von 25 bis 90 % (z.B. Children’s Research Center 1997, Egeland et al. 1989), während die Rate nicht misshandelnder Eltern an allen Eltern mit eigenen Misshandlungserfahrungen in der Kindheit zwischen 30 und 70 % lag (Egeland et al. 1989, Kaufman / Zigler 1987). Aufgrund von Unterschieden in der Anlage der Untersuchungen lassen sich derzeit die genannten Spannweiten nicht verringern. Die Ergebnisse legen aber zumindest nahe, dass Misshandlungserfahrungen eines Elternteils zwar einen bedeutsamen Risikofaktor darstellen, aber nur bei einer beschränkten Anzahl neuer Fälle einen Beitrag zur Misshandlungsgenese leisten und zudem in ihrer Kindheit misshandelte Eltern auch nicht notwendigerweise zur Wiederholung ihrer Geschichte verurteilt sind. Hier, wie bei den anderen angeführten Risikofaktoren, ist für die Prognose vor allem die Häufung mehrerer Risikofaktoren von Bedeutung.

11 Die Datengrundlage im Hinblick auf Zusammenhänge zwischen Kindheitserfahrungen und dem späteren Risiko eines vernachlässigenden Verhaltens von Eltern ist im Vergleich zur Befundlage im Hinblick auf Misshandlungen schmaler und weniger eindeutig. Es liegen aber immerhin fünf veröffentlichte Studien, darunter zwei Längsschnittstudien (für eine Forschungsübersicht s. Rutter 1989, Ethier et al. 1995, Weston et al. 1993, Zuravin / DiBlasio 1992), und eine unveröffentlichte Untersuchung (Baird 1988) vor. Im Ergebnis zeigen die Befunde, dass ein breites Spektrum gravierend negativer Kindheitsereignisse statistisch mit einem gesteigerten Vernachlässigungsrisiko einhergeht. Eine Verdopplung bis Verdreifachung des Risikos findet sich etwa für Vernachlässigungserfahrungen oder für längere Zeiten der Fremdunterbringung.

12 Für eine Forschungsübersicht s. Rutter 1989.

13 Beispielsweise berichteten Egeland et al. 1988 aus der Minnesota-Längsschnittstichprobe, dass alle Mütter, die selbst erfahrene Misshandlungen nicht an ihre Kinder weitergaben, mindestens eine emotional unterstützende Beziehung in der Kindheit oder im Erwachsenenalter erlebt hatten (einschließlich Therapiebeziehungen), während dies nur für einen sehr kleinen Teil der Mütter galt, die Misshandlungserfahrungen an ihre Kinder weitergaben. In ähnlicher Weise fanden Quinton / Rutter / Liddle 1984 in einer Stichprobe von Müttern, die unter schwierigen Umständen in Heimen aufwachsen mussten, bei 62 % gravierende Schwierigkeiten in der Fürsorge für ihre Kinder, sofern die betreffenden Mütter nicht in einer positiven Partnerschaftsbeziehung lebten. Bei einer positiven Partnerschaftsbeziehung sank die Rate gravierender Schwierigkeiten trotz gleicher Vorgeschichte auf 29 %.

14 Die Befundgrundlage hierfür besteht vor allem aus mehr als einem Dutzend Studien, in denen misshandelnde und nicht misshandelnde bzw. vernachlässigende und nicht vernachlässigende Eltern miteinander verglichen wurden. Eine fundierte Forschungsübersicht bietet u.a. Rogosch et al. 1995. Kausal informativere Längsschnittstudien sind bislang selten. In einer der wenigen derartigen Arbeiten fanden Pianta et al. 1989 vor allem für eine erhöhte emotionale Labilität und eine anhaltend angespannte negative Gefühlslage langfristig erhöhte Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiken. Ähnliche Befunde wurden von Engfer 1991 aus einer kleineren deutschen Längsschnittstichprobe berichtet.

15 Welche Empfindungen und Gedanken Eltern im Hinblick auf ihre Fürsorge für vorhandene Kinder hegen, kann als sehr bedeutsam bei der Genese von Misshandlung und Vernachlässigung angesehen werden (z.B. Stevenson 1998, vgl. Frage 18). Die Vielzahl der in diesem Bereich untersuchten Aspekte erschwert allerdings die Orientierung und Übersicht über die Befundlage. Notwendig sind daher integrierende Modelle, die es erlauben, aus einzelnen Bausteinen ein sinnvolles Gesamtbild zu formen. Ein solches Modell orientiert sich an einer psychologischen Theorie sozialer Informationsverarbeitung (Crick / Dodge 1994), die sich um emotionale und moralpsychologische Aspekte erweitern lässt (Lemerise / Arsenio 2000, Arsenio / Lemerise 2004). In einer darauf aufbauenden Forschungsübersicht von Milner 2000 lassen sich Gruppenunterschiede zwischen misshandelnden und nicht misshandelnden Eltern über alle Schritte der sozialen Informationsverarbeitung (z.B. Wahrnehmung des Kindes, Bewertung seiner Signale, Verfügbarkeit und Auswahl elterlicher Handlungen) hinweg nachvollziehen. Die Stärke der gefundenen Effekte lässt jedoch darauf schließen, dass im Einzelfall auch Eltern mit einem hohen Misshandlungs- bzw. Vernachlässigungsrisiko nicht bei jedem Informationsverarbeitungsschritt Einschränkungen bzw. Verzerrungen aufweisen. In der Regel finden sich aber an mehreren Stellen in diesem Bereich Auffälligkeiten (vgl. Frage 18). In ersten Studien (z.B. Bugental / Happaney 2004, Engfer 1991) konnten die genannten Zusammenhänge in diesem Bereich auch längsschnittlich belegt werden.

16 Möglichkeiten einer vertiefenden Analyse im Einzelfall und vorliegende standardisierte Instrumente werden im Rahmen der Kapitel zur elterlichen Erziehungsfähigkeit näher erörtert (vgl. Frage 62). In schwierigen Fällen ist an die Möglichkeit einer Beiziehung spezialisierter Fachdienste oder eines/einer Sachverständigen zu denken. Zum Zweck der Risikoeinschätzung haben sich leicht einzuschätzende Faktoren teilweise als geeignet erwiesen. Eine Einschätzung der von der hauptsächlichen Betreuungsperson eines Kindes geschilderten Disziplinvorstellen als grob unangemessen ging in einer Untersuchung (Children’s Research Center 1998) über zwei Jahre beispielsweise mit einer annähernden Verdopplung des Misshandlungsrisikos einher. Insgesamt werden bislang Vorstellungen der Eltern zur Versorgung und Erziehung ihrer Kinder in den vorliegenden Studien aus der Jugendhilfe aber nur wenig einbezogen, da sie eher schwer zu erheben und einheitlich zu bewerten sind. Dieser Bereich stellt daher bislang überwiegend eine Domäne psychologischer Forschung dar.

17 Die Einschätzung zu diesen beiden psychischen Störungen als Risikofaktoren für Misshandlung bzw. Vernachlässigung stützt sich auf mehrere Arten von Befunden. Zunächst haben rückblickende Befragungen erwachsener Kinder von psychisch kranken bzw. suchtkranken Eltern im Mittel deutliche Erhöhungen des Risikos von Misshandlung bzw. Vernachlässigung gegenüber Kontrollgruppen ergeben. In einer größeren kanadischen Untersuchung (Walsh et al. 2002, 2003) erwies sich beispielsweise das Risiko körperlicher Misshandlungen eines Kindes bei der depressiven Erkrankung eines Elternteils als dreifach erhöht und bei der Suchterkrankung eines Elternteils als zweifach erhöht. In einer amerikanischen Befragung (Dube et al. 2001) ging eine mütterliche Suchterkrankung mit einem vierfach erhöhten Vernachlässigungsrisiko einher. Ein zweiter Ansatz beruht auf einer Untersuchung der Häufigkeit von depressiven Erkrankungen bzw. Suchtmittelabhängigkeiten bei Eltern, die aufgrund der Misshandlung bzw. Vernachlässigung eines Kindes dem Jugendhilfesystem bekannt werden. Studien aus mehreren Ländern zeigen hierbei konstant eine Überrepräsentation suchtmittelkranker und teilweise auch depressiver Eltern. In Untersuchungen von Gaudin et al. 1993 und Zuravin / DiBlasio 1996 wiesen Mütter, bei deren Kindern eine Vernachlässigung festgestellt wurde, beispielsweise im Vergleich zu Kontrollgruppen doppelt so häufig eine klinisch relevante Depression auf. Auch in Studien, die sich auf die Gefahr einer wiederholten Misshandlung bzw. Vernachlässigung konzentrierten, zeigte sich eine Überrepräsentation suchtmittelkranker und depressiver Eltern (z.B. Fuller / Wells 2003, Wolock / Magura 1996). In einem dritten Untersuchungsansatz wurde schließlich längsschnittlich verfolgt, wie häufig bei suchtkranken oder depressiven Eltern, die zunächst keinen Kontakt zur Jugendhilfe hatten, Misshandlungen bzw. Vernachlässigungen der Kinder auftraten (z.B. Kotch et al. 1999, Chaffin et al. 1996, Kienberger Jaudes et al. 1995). Wiederum ergab sich im Vergleich zu Kontrollgruppen ein deutlich erhöhtes Misshandlungs- bzw. Vernachlässigungsrisiko.

18 Sehr ausgeprägte Zusammenhänge zwischen antisozialen Persönlichkeitsstörungen eines Elternteils, meist des Vaters, und dem Misshandlungsrisiko sind über verschiedene methodische Vorgehensweisen hinweg belegt (z.B. Walsh et al. 2002). Gleiches gilt für den Zusammenhang zwischen ausgeprägten intellektuellen Einschränkungen (in der Regel IQ unter 60) und dem Vernachlässigungsrisiko (für eine Forschungsübersicht siehe Feldman 1998). Übersichtsarbeiten, die zusätzliche Formen psychischer Störungen einbeziehen, wurden von Deneke 2005, Reder / Duncan 2000 sowie Oates 1997 vorgelegt.

19 Verschiedene Forschungsübersichten (Kindler 2002, Humphreys/Mullender 2001, Edleson 1999, Appel/ Holden 1998) kommen auf der Grundlage von mehr als 40 vorliegenden Studien aus verschiedenen Ländern zu dem Schluss, dass in Familien mit Partnerschaftsgewalt 30 bis 60 % der Kinder auch am eigenen Leib Misshandlungen erfahren, sodass Partnerschaftsgewalt mit einer sechs- bis zwölffachen Erhöhung des Misshandlungsrisikos einhergeht. Die Datengrundlage zum Zusammenhang zwischen Partnerschaftsgewalt und Vernachlässigung ist deutlich schwächer ausgeprägt. Während einige Befunde (z.B. Dong et al. 2004) auf eine bedeutsame Erhöhung des Vernachlässigungsrisikos hinweisen, konnte dies in anderen Untersuchungen nicht belegt werden (z.B. Children’s Research Center 1997). Gesichertem Wissen entspricht es daher gegenwärtig nur, Partnerschaftsgewalt als Risikofaktor für Kindesmisshandlung zu betrachten.

20 Die Einschätzung beruht auf mehr als 20 veröffentlichten Studien (für Forschungsübersichten s. Black et al. 2001, Schuhmacher et al. 2001). In einer bundesdeutschen Jugendhilfestichprobe fanden beispielsweise Schone et al. 1997 ein eineinhalbfach erhöhtes Vernachlässigungsrisiko bei einem Familieneinkommen auf oder unter dem Sozialhilfeniveau; ein erkennbarer, aber schwacher Effekt. Es ist daher etwas irreführend, wenn Armut teilweise als „zentraler Risikofaktor für Misshandlung“ bezeichnet wird (Filsinger 2004). Allerdings haben mehrere Forschungsgruppen darauf hingewiesen, dass im Übergang von relativer zu absoluter Armut einige Bereiche der Versorgung von Kindern (z.B. Ernährung, anregende Umwelt) nahezu zwangsläufig zunehmend beeinträchtigt werden (z.B. Paxon et al. 2002), sodass eine sehr ausgeprägte ökonomische Deprivation ein deutlich erhöhtes Vernachlässigungsrisiko anzeigt. Auch für relative Armut sind negative Auswirkungen auf kindliche Entwicklungsprozesse unbestritten (für Forschungsübersichten s. Evans 2004, Walper 1999), jedoch bleiben diese Auswirkungen in der Regel unterhalb der Schwelle zur Kindeswohlgefährdung (vgl. Frage 3).

21 Das Konstrukt der sozialen Unterstützung weist verschiedene Dimensionen und Aspekte auf. So kann etwa soziale Unterstützung von innerhalb oder außerhalb der Familie unterschieden werden, ebenso die empfundene und tatsächlich erhaltene Unterstützung. Teilweise werden stellvertretend Merkmale der Haushaltszusammensetzung (z.B. Alleinerziehendenstatus) oder des sozialen Netzwerks (z.B. Größe des Netzwerks, Kontaktdichte und Qualität der Beziehungen) erhoben. Im Mittel zeigen die vorliegenden Studien (für Forschungsübersichten s. Black et al. 2001, Schumacher et al. 2001, Gaudin 2001) bei misshandelnden und vernachlässigenden Eltern im Vergleich zu Kontrollgruppen eine deutlich geringere soziale Unterstützung. In seiner klassischen Forschungsübersicht hat Thompson 1995 aber darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse für verschiedene Aspekte sozialer Unterstützung unterschiedlich ausfallen können. So scheint bei Vernachlässigung die Qualität verfügbarer Hilfestellung bei der Versorgung vorhandener Kinder überwiegend besonders niedrig zu sein, auch wenn in der Größe des sozialen Netzwerks teilweise keine Unterschiede zu Kontrollgruppen bestanden. Die Anwesenheit weiterer Erwachsener in der Familie kann entlastend wirken und damit das Misshandlungsrisiko senken. Wenn es sich aber um eine(n) alkoholabhängige(n) oder aggressiv vorbelastete(n) PartnerIn handelt, steigt das Misshandlungsrisiko eher. Bestehende Zusammenhänge zwischen geringer sozialer Unterstützung und dem Misshandlungs- bzw. Vernachlässigungsrisiko werden über das Wirken verschiedener Mechanismen erklärt. Diese reichen von direkten kausalen Effekten (z.B. Erhöhung der Kontaktdauer zwischen Kind und Elternteil und damit Vermehrung der Anzahl von Situationen, die eine Misshandlung auslösen können, wenn keinerlei Fremdbetreuung verfügbar ist) über vermittelt kausale Effekte (z.B. Abbau von Selbstvertrauen und Aufbau von Gereiztheit beim Elternteil durch Einsamkeit oder negative soziale Kontakte) bis hin zu nicht kausalen Effekten (z.B. gereizte depressive Verstimmung eines Elternteils als Ursache für zunehmende soziale Isolierung und ein steigendes Misshandlungsrisiko). Die Erhebung der sozialen Unterstützung beginnt meist mit Fragen zu den wichtigsten Beziehungen und Kontaktpersonen. Im zweiten Schritt kann dann nach der empfundenen Qualität und Geschichte der Kontakte sowie den erreichbaren Hilfen gefragt werden. Für die Risikoeinschätzung eignen sich u.U. auch leichter feststellbare Merkmale der Haushaltszusammensetzung.

22 Beispielsweise erwies sich in einer Untersuchung (Children’s Research Center 1997) das Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiko bei drei oder mehr Kindern in der Familie über zwei Jahre hinweg als doppelt so hoch im Vergleich zu Familien mit nur einem Kind. In einer großen kanadischen Studie waren allein erziehende Mütter im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil bei belegbaren Vernachlässigungsvorfällen mehr als zweifach überrepräsentiert (Mayer et al. 2003).

23 Für eine Forschungsübersicht s. National Research Council 1993. Beispielsweise konnten Lin et al. 2002 in ihrer Studie empirisch nachvollziehen, wie bestimmte Risikomerkmale bei Eltern wesentlich dafür waren, ob das Weinen und Schreien eines Säuglings körperliche Stressreaktionen und negative Empfindungen auslöste, die ihrerseits wesentliche Bedingungen für Misshandlungen aus Überforderung heraus darstellen.

24 Der Begriff der Fürsorgestrategie wurde von George / Solomon (z.B. 1999) geprägt und bezeichnet elterliche Muster des Verhaltens, Denkens und Empfindens im Hinblick auf die Fürsorge und den Schutz eines Kindes in Abwägung zu weiteren Zielen eines Elternteils. Unter einer distanzierten Fürsorgestrategie ist ein Muster zu verstehen, bei dem Erziehungs- und Fürsorgebedürfnisse eines Kindes anhaltend unterschätzt und die Selbstständigkeit und Robustheit des Kindes anhaltend überschätzt werden. Eine desorganisierte Fürsorgestrategie zeichnet sich durch ausgeprägte Gefühle der Hilflosigkeit und Überforderung in Bezug auf die Fürsorgeaufgabe aus und kann von zeitweiligen Zusammenbrüchen bzw. Rückzügen von der Fürsorgeaufgabe oder zeitweiligen intensiven Gefühlen des Ärgers auf das Kind begleitet werden.

25 Z.B. Children’s Research Center 2003, 1997, Hamilton / Browne 2000, DePanfilis / Zuravin 1999, Baird 1988. In einer amerikanischen Längsschnittuntersuchung über zwei Jahre verdreifachte sich das Risiko einer weiteren ernsthaften Misshandlung oder Vernachlässigung eines Kindes etwa, wenn in der Vorgeschichte bereits zwei oder mehr Gefährdungsmeldungen eingegangen waren (Children’s Research Center 1997).

26 Für eine Forschungsübersicht s. Jean-Gilles / Crittenden 1990.

27 Z.B. Children’s Research Center 2003, 1998, 1997. In einer dieser Untersuchungen war das Risiko wiederholter Misshandlungsvorfälle bei einer nicht gegebenen Veränderungsmotivation beider Elternteile um den Faktor 1,5 erhöht, das Vernachlässigungsrisiko verdoppelte sich (Children’s Research Center 1998). Auf die mittlerweile umfangreiche klinische Literatur, die sich mit der Bedeutung einer im Therapieprozess zu fördernden Verantwortungsübernahme und Veränderungsbereitschaft für erfolgreiche Therapieprozesse bei Kindeswohlgefährdung auseinander setzt, wird hingewiesen (z.B. Wright / Schneider 2004, Bentovim 2003).

28 Für Forschungsübersichten s. Kindler 2003, 2005.

29 In einer kalifornischen Untersuchung (Children’s Research Center 2003) an über 6 000 Familien kam es beispielsweise im Verlauf von zwei Jahren bei acht Prozent der Familien mit einem anfänglich als gering eingeschätzten Misshandlungsrisiko, aber bei 37 % der Familien mit einem als sehr hoch eingeschätzten Risiko zu einer belegbaren weiteren Kindeswohlgefährdung.

30 Einen Meilenstein stellen hierbei die Empfehlungen des Deutschen Städtetags 2003 zu fachlichen Verfahrensstandards bei der Bearbeitung von Gefährdungsfällen dar, da hier eine Risikoeinschätzung ausdrücklich verlangt wird.

31 Übersetzungen liegen etwa vom englischen „BridgeAlert“-Fragebogen vor (Lösel / Holzberger / Bender 1998) oder dem „Michigan Abuse Risk Assessment Instrument“ (Kindler 2005). In Deutschland entwickelte Verfahren mit dem ausdrücklichen Ziel der Risikoeinschätzung wurden etwa vom Kinderschutz-Zentrum Berlin 2000 vorgeschlagen. Dieses Verfahren basiert auf nur vier Items, nämlich der gegenwärtigen Gewährleistung des Kindeswohls, der Problemakzeptanz seitens der Eltern, der Problemkongruenz zwischen Eltern und beteiligten Fachkräften und der Hilfeakzeptanz seitens der Eltern. Eine größere Anzahl weiterer Verfahren, wie etwa der Stuttgarter Kinderschutzbogen (Reich 2004) oder das Münchener System „Qualitätssicherung in der Bezirkssozialarbeit bei Gefährdung“ (Betzenbichler 2004), enthalten einige relevante Risikofaktoren, kombinieren aber verschiedene Zwecke, wie etwa Risiko-, Ressourcen- und Sicherheitseinschätzung.

32 Solche Schwierigkeiten betreffen etwa den Einsatz zu umfangreicher und zu komplizierter Verfahren, die verwirrende Vermischung verschiedener Ziele in einem Verfahren oder eine unzureichende Einbettung von Risikoeinschätzungen in den üblichen Handlungsablauf. Erörterungen der Erfahrungen aus den Jugendhilfesystemen anderer Länder finden sich etwa bei Rycus / Hughes 2003, Baird 2003, Cash 2001.

33 Z.B. Baird 2003.

34 Für eine aktuelle Forschungsübersicht zu Rückfällen von Sexualstraftätern s. Hanson et al. 1998, 2003, zur Einschätzung von Rückfallrisiken bei verurteilten Sexualstraftätern s. Beech et al. 2003.

35 Z.B. Rice et al. 2002, Firestone et al. 1999, Quinsey et al. 1995.

36 Aus diesem Grund stellen Greenberg et al. 2000 ausdrücklich fest: „Our findings should not be seen as advocating for unconditional access or custody for low risk categories such as incest perpetrators, but rather as tools for furthering our knowledge“ (S. 1493).

37 Beispielsweise stellte sich in einer Untersuchung von Phelan 1986, die auf Befragungen der Therapeuten von mehr als 100 missbrauchenden (Stief-)Vätern beruhte, heraus, dass missbrauchende Väter 82 % der für sie zugänglichen Töchter missbraucht hatten, Stiefväter 70 % der für sie zugänglichen (Stief-)Töchter. Einen Forschungsüberblick zu Viktimisierungsrisiko von Geschwistern bei intrafamiliärem sexuellem Missbrauch gibt Wilson 2004 a.

38 Z.B. Firestone et al. 1999, Studer et al. 2000.

39 Psychopathie bezeichnet eine Persönlichkeitsdimension, die sich bei starker Ausprägung häufig in einem antisozialen, regelverletzenden Verhalten äußert. Im Kern ist ein hohes Maß an Psychopathie aber durch eine Störung des Mitgefühls sowie moralischer Empfindungen und ein hohes Maß an Egozentrismus gekennzeichnet. Psychiater verwenden zur Einschätzung psychopathischer Tendenzen in der Regel eine Form der „Psychopathie-Checkliste“ von Robert Hare 1994, von dem auch die wichtigsten theoretischen und empirischen Arbeiten zum Thema stammen.

40 Z.B. Alexander / Schaeffer 1994; Übersichten zum Forschungsstand finden sich u.a. bei Wilson 2004 b und Coulburn Fuller 1993, die bekannte Risikofaktoren auch zu einer Checkliste aufbereitet hat.

41 In zwei Studien (Johnson 1996, Squadrito et al. 1995) kam es innerhalb der Kategorie der als sehr gefährdet eingeschätzten Familien innerhalb von zwei Jahren in zwei Drittel der Fälle zu einer erneuten belegbaren Gefährdung. Im Mittel der Studien lag selbst in der Hochrisikogruppe die Rate erneuter Misshandlungen innerhalb von zwei Jahren zwischen 40 und 50 %.

42 Eine dieser Ausnahmen stellt die schützende Wirkung von positiven engen Beziehungserfahrungen dar, die den Risikomechanismus zwischen Misshandlungserfahrungen in der Kindheit und der Misshandlungsgefahr gegenüber eigenen Kindern außer Kraft zu setzen scheint (z.B. Egeland et al. 1988).

43 Z.B. Johnson 1996.

44 Lyle / Graham 2000 fanden beispielsweise künstlich erhöhte Risikowerte, wodurch fallzuständige Fachkräfte den betroffenen Familien einen Zugang zu knappen Hilferessourcen erschließen wollten.