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62. Was ist bei der Einschätzung der Erziehungsfähigkeit von Eltern zu beachten?
Bei Kindeswohlgefährdungen wird in Mitteilungen oder Stellungnahmen an das Familiengericht, in Sachverständigengutachten und Gerichtsentscheidungen – bis hin zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – häufig der Begriff der Erziehungsfähigkeit verwendet. Trotz dieser Verbreitung wurde bislang aber sowohl von Seiten der Sozialwissenschaften als auch der Rechtswissenschaft kaum versucht, den Begriff genauer und systematischer zu fassen.1
Erst in den letzten Jahren haben sich aus einer aufkommenden internationalen Diskussion zu verwandten Begriffen2 heraus einige weitgehend konsensfähige Punkte zum Begriffsverständnis und zu relevanten Dimensionen der Erziehungsfähigkeit ergeben. Eine systematische Aufarbeitung aller vorgebrachten Konzeptualisierungen steht aber noch aus. Im Anwendungskontext des § 1666 BGB kann Erziehungsfähigkeit weitgehend als Komplementärbegriff zur Kindeswohlgefährdung (vgl. Frage 2) angesehen werden, sodass einer gegebenen Kindeswohlgefährdung eine erhebliche Einschränkung der Erziehungsfähigkeit bei den Sorgeberechtigten entspricht. Die Komplementarität ist jedoch nicht vollständig, da sich der Begriff der Kindeswohlgefährdung auf ein Kind in seiner Gesamtsituation mit den Sorgeberechtigten bezieht, während beim Begriff der Erziehungsfähigkeit ein bestimmter Sorgeberechtigter im Mittelpunkt steht. Neben dieser Akzentverschiebung liegt der Nutzen des Begriffs der Erziehungsfähigkeit vor allem darin, dass über die bei einer Kindeswohlgefährdung notwendigerweise vorhandenen konkreten Gefahren hinaus der personale Hintergrund des Auftretens dieser Gefahren in den Mittelpunkt gerückt wird. Dies ist für die Prognose, die Auswahl geeigneter und erforderlicher Hilfen bzw. Interventionen und die Abschätzung der Auftretenswahrscheinlichkeit weiterer Gefahren von Bedeutung. Der Begriff der Erziehungsfähigkeit trägt damit wesentlich zur Betonung der Zukunftsbezogenheit des Jugendhilfe- und Kinderschutzrechts bei. Daraus ergibt sich zugleich allerdings auch die Verpflichtung zur Wachsamkeit gegenüber nicht gut begründeten Einschätzungen und überzogenen Prognosen.3
Kernelemente des Begriffsverständnisses
Wird im Kontext von Kindeswohlgefährdung von Erziehungsfähigkeit gesprochen, so scheint an vier bedeutsamen Stellen ein im Wesentlichen gemeinsames Begriffsverständnis erreicht worden zu sein:
Zusammenfassend lässt sich Erziehungsfähigkeit im Kontext von Kindeswohlgefährdung somit als kindbezogenes Konzept verstehen, dem ein holistisches und multidimensionales Modell elterlicher Einflüsse zugrunde liegt und das orientiert an Vorstellungen von Minimalstandards elterlichen Verhaltens zur Anwendung kommt.
Dimensionen der Erziehungsfähigkeit
Es können grob drei Herangehensweisen unterschieden werden. In einer ersten Vorgehensweise werden mehrere Faktoren betrachtet, die in der Psyche von Eltern zusammenwirken und gemeinsam auf das Verhalten gegenüber einem Kind Einfluss nehmen.8 Ein zweiter Ansatz gliedert die Dimensionen der Erziehungsfähigkeit funktional im Hinblick auf verschiedene Bereiche elterlicher Fürsorge und der Eltern-Kind-Beziehung.9 Ein dritter Ansatz unterscheidet mehrere allgemeine personale Grundvoraussetzungen einer Verantwortungsübernahme für Kinder.10
Die verschiedenen Herangehensweisen stehen nicht in Widerspruch zueinander, setzen aber unterschiedliche Akzente. Für eine funktionale, an Bereichen der Eltern-Kind-Beziehung orientierte Herangehensweise spricht die Beobachtungsnähe und Unabhängigkeit von theoretisch und empirisch noch unzureichend aufgeklärten innerpsychischen Determinanten elterlichen Fürsorgehandelns.11 Eingeschränkt vorhandene personale Grundvoraussetzungen einer Verantwortungsübernahme für Kinder werden zumeist mehrere Bereiche der Fürsorge für ein konkret vorhandenes Kind betreffen und dort jeweils aufscheinen.
Wird ein funktionaler Ansatz bei der Beschreibung der Erziehungsfähigkeit gewählt, so können folgende Bereiche der Erziehungsfähigkeit 12 unterschieden werden:
Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass Sorgeberechtigte die angesprochenen Funktionen nicht unbedingt selbst ausfüllen müssen, sofern sie für einen angemessenen Ersatz (z.B. Heimunterbringung) Sorge tragen. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass eventuelle Einschränkungen in einem oder mehreren dieser Bereiche auf einer Dimensionen von „wenig schwerwiegend“ bis „sehr schwerwiegend“ angesiedelt werden können. Da das Gesetz aber nur drei Kategorien kennt,13 ergeben sich zwangsläufig Entscheidungsunsicherheiten, wenn der Grad der Einschränkung nahe an der Grenze zwischen zwei Kategorien liegt. Durch eine aussagekräftige Diagnostik und genaue Beschreibung kann aber die Anzahl an Fehleinschätzungen und als schwierig bewertete Fälle zumindest verringert werden.
Leitlinien bei der Erhebung und Beschreibung der Erziehungsfähigkeit
Verschiedene Möglichkeiten der Erhebung und Beschreibung der genannten Dimensionen der Erziehungsfähigkeit werden in den nachfolgenden Fragen erörtert (vgl. Fragen 63 bis 66), sodass an dieser Stelle übergreifende Leitlinien in den Vordergrund gestellt werden. Mindestens fünf Punkte sind anzuführen:14
Weiterführende
Literatur:
Benjet C., Azar S.T., Kuersten-Hogan R. (2003). Evaluating the Parental Fitness of Psychiatrically
Diagnosed Individuals: Advocating a Functional-Contextual Analysis of Parenting.
Journal of Family Psychology, 17,
238-251.
Reder P., Duncan S.
& Lucey C. (2003). What principles guide parenting assessments? In P.
Reder,
Steinhauer P.D., Leitenberger M., Manglicas E., Pauker J., Smith R. &
Goncalves L. (1995). Assessing
Parenting Capacity Manual.
Anmerkungen
1 Für eine ähnliche Beobachtung s. Salzgeber et al. (1995, S. 1312). In Handwörterbüchern der Sozialpädagogik, Pädagogik und Psychologie wird der Begriff bislang nicht aufgeführt. Selbst in Büchern zur Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen (z.B. Harnach-Beck 1995) wird teilweise zwar häufiger von Erziehungsfähigkeit gesprochen, jedoch der Begriff nicht definiert. Für positive Ausnahmen in der älteren Literatur s. Steinhauer 1991 oder Inversini 1991.
2 Die internationale Diskussion kreist hierbei um Begriffe wie „parenting capacity“ oder „parental fitness“. Relevante Beiträge stammen u.a. von Göpfert et al. 1996, Barnum 1997, Jacobsen et al. 1997, Azar et al. 1998, Dyer 1999, Ballou et al. 2001, Budd 2001, Ellis 2001, Reder et al. 2003.
3 In der angloamerikanischen Literatur hat vor allem Azar (z.B. Azar et al. 1995) immer wieder auf bestehende Wissenslücken und Prognoseunsicherheiten hingewiesen. Damit hat sie wesentlichen Einfluss auf die Empfehlungen der Amerikanischen Psychologischen Gesellschaft (APA 1998) zur Begutachtung in Gefährdungsfällen genommen. In Deutschland hat Coester 1983 nachdrücklich und zu Recht auf eine in den Sozialwissenschaften immer wieder vorfindbare Selbstüberschätzung hingewiesen.
4 Entsprechend wurde beispielsweise von Grisso 1986 alles, was ein Elternteil im Hinblick auf das Aufwachsen eines Kindes versteht, weiß, glaubt, tut und fähig ist zu tun, als Teil der Erziehungsfähigkeit definiert. Auch Dettenborn / Walter 2002 betonen in einer neueren deutschen Arbeit, dass der Begriff ein wenig absichtsvolles Handeln und indirekte elterliche Einflüsse mit einschließen muss.
6 Psychiatrische Diagnosen oder persönlichkeitsdiagnostische Befunde können unterstützend wirken, eine kindbezogene Erhebung aber nicht ersetzen (z.B. Salzgeber 2001, Benjet et al. 2003, Duncan / Reder 2003, Grisso 2003). Dieser Punkt spiegelt auch geschichtliche Erfahrung einer Vielzahl westlicher Gesellschaften wider, in denen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts immer wieder verschiedenen sozial, ethnisch oder medizinisch definierten Gruppen von Eltern pauschal die Erziehungsfähigkeit abgesprochen wurde.
7 In pluralen westlichen Gesellschaften gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Erziehungsvorstellungen und Fürsorgestrategien sowie eine lebhafte öffentliche Debatte über Erziehungsfragen. Zu manchen dabei vertretenen Positionen gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, sodass eine Bewertung nicht möglich ist. Bei anderen Fragen gibt es Erkenntnisse, aber unterschiedliche elterliche Haltungen scheinen von allenfalls geringer bis moderater Bedeutung für den Entwicklungsverlauf von Kindern, sodass sie für die Einschätzung der Erziehungsfähigkeit bedeutungslos sind. Nur für wenige Aspekte elterlichen Verhaltens lässt sich belegen, dass ihre Ausprägung in der Regel einen nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung von Kindern ausübt und auf diese Aspekte konzentrieren sich sinnvollerweise Modelle elterlicher Erziehungsfähigkeit.
8 Beispielsweise unterscheiden Dettenborn / Walter (2002) als wichtige Aspekte der Erziehungsfähigkeit u.a. Erziehungsziele, Einstellungen zum Kind, zur Elternrolle und zu Erziehungsmitteln, Wissen über Erziehung und Fähigkeiten bei der Umsetzung von Erziehungsvorstellungen in Erziehungsverhalten.
9 Ein solcher Ansatz wurde etwa von Steinhauer 1983, einem kanadischen Kinder- und Jugendpsychiater, verfolgt und in den letzten Jahren von Reder (z.B. Reder / Lucey 1995) bzw. Göpfert (z.B. Göpfert et al. 1996) weitergetragen und aktualisiert. Unterschieden wird hierbei vor allem die Fähigkeit eines Elternteils, auf körperliche Bedürfnisse des Kindes einzugehen, als positive Bindungsperson zu fungieren, Werte und Regeln der Gesellschaft angemessen zu vermitteln und das Kind im Rahmen einer wertschätzenden, kontinuierlichen Beziehung zu fördern.
10 Ein solcher Ansatz wurde etwa von Azar et al. 1998 vorgelegt, wobei grundlegende Fähigkeiten in den Bereichen Selbstkontrolle (z.B. Kontrolle sexueller und aggressiver Impulse, keine grob verzerrte Selbstwahrnehmung), Stressbewältigung (z.B. Fähigkeit zur Selbstversorgung und zur finanziellen Planung, Fähigkeit, soziale Unterstützung zu mobilisieren), soziale Kognition (z.B. Fähigkeit zur Einfühlung und zur Perspektivübernahme im Hinblick auf das Kind, angemessene Entwicklungserwartungen, grundlegende Reflexionsfähigkeiten) und Fürsorge (z.B. Fähigkeit zur körperlichen Versorgung des Kindes, Fähigkeit zu emotionaler Wärme und Fürsorglichkeit, Repertoire an und minimale Reflexion über Erziehungsstrategien im Umgang mit alltäglichen Erziehungsproblemen) gefordert wurden.
11 Integrative Modelle innerpsychischer Bestimmungsgrößen elterlichen Verhaltens wurden etwa von Belsky 1984 oder Dix 1991 vorgelegt. Da die belegten Zusammenhänge zwischen erfragbaren Merkmalen der Erziehungsvorstellungen und dem tatsächlichen Verhalten von Eltern jedoch eher unbefriedigend ausgefallen sind (für eine Forschungsübersicht s. Holden / Buck 2002), hat sich die Forschung seitdem vor allem auf ein besseres Verständnis elterlichen Verhaltens in spezifischen Beziehungsbereichen konzentriert.
12 Den theoretischen Hintergrund dieser Unterscheidungen liefern sog. Domainmodelle, die verschiedene Bereiche der Eltern-Kind-Beziehung unterscheiden. Zwar weisen diese Bereiche, wie etwa der Bindungs- und der Autoritätsbereich, Zusammenhänge auf, jedoch existiert auch eine graduelle Eigenständigkeit. Zudem entfalten sich verschiedene Beziehungsbereiche zu unterschiedlichen Zeitpunkten (z.B. der Bindungsbereich vor dem Autoritätsbereich). Maccoby 1999, eine der derzeit bedeutendsten Entwicklungspsychologinnen, sieht die Eltern-Kind-Beziehung gerade dadurch ausgewiesen, dass sie verschiedene Beziehungsbereiche enthält, die im Dienst unterschiedlicher Lern- und Entwicklungsprozesse beim Kind stehen.
13 Diese drei Kategorien werden durch § 27 SGB VIII und § 1666 BGB bestimmt und lassen sich als „keine relevanten Einschränkungen“, „Einschränkungen, die einen Hilfebedarf begründen“ und „Einschränkungen, die Teil einer Kindeswohlgefährdung sind“ beschreiben.
14 Vertiefende Erörterungen zum allgemeinen Vorgehen bei der Erhebung finden sich u.a. bei Budd / Holdsworth 1996 und bei Greene / Kilili 1998. Mindeststandards zur Methodik wurden beispielsweise von der Amerikanischen Psychologischen Gesellschaft vorgelegt (American Psychological Association 1998). Anregungen zum Vorgehen ergeben sich auch aus publizierten strukturierten Manuals zur Beschreibung der elterlichen Erziehungsfähigkeit (z.B. Steinhauer et al. 1995, Fowler 2003).
15 Durch die Kombination verschiedener Hinweise sinkt die Gefahr einer Fehleinschätzung auch dann, wenn jeder einzelne Hinweis nur eine sehr beschränkte Aussagekraft besitzt. Diese als Aggregationsprinzip bezeichnete methodische Grundregel findet in sehr verschiedenen Bereichen Anwendung, etwa bei der aussagepsychologischen Begutachtung von Zeugen in Strafverfahren (Fiedler / Schmid 1999). Zur wissenschaftlichen und entscheidungstheoretischen Verankerung s. Rushton et al. 1983 und Hammond 1996.
16 Die Vorteile eines strukturierten Vorgehens gegenüber einer unstrukturierten Eindrucksbildung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und Aussagekraft von Einschätzungen wurde mehrfach empirisch bestätigt (für eine Forschungsübersicht s. Kindler im Druck). Hilfe bei der Planung von Hausbesuchen und Explorationsgesprächen bieten etwa Leitfäden von Budd 2001 und Fowler 2003. Allerdings kann ein strukturiertes Vorgehen in manchen Fällen mit dem Vertrauensaufbau zu den Eltern interferieren und muss daher nicht immer am Anfang der Kontakte stehen.
17 Zu rasche innere Festlegungen können nicht nur die nachfolgende Informationssuche und -verarbeitung verzerren, sie sind durch eine kollegiale Beratung auch nur schwer korrigierbar, sofern die einbezogenen Fachkräfte nicht über eigene Eindrücke von den Sorgeberechtigten verfügen.
18 Für eine Erörterung möglicher Auswirkungen verschiedener Erkrankungen auf die Erziehungsfähigkeit s. Salzgeber 2001 sowie Salzgeber et al. 1995. Ein Überblick zum Forschungsstand über Zusammenhänge zwischen elterlichen psychischen Erkrankungen bzw. Suchtmittelabhängigkeiten und der Entwicklung von Kindern findet sich bei den Fragen 28 und 31 in diesem Handbuch.
19 So verliert etwa der Aspekt der Pflege und Versorgung körperlicher Bedürfnisse eines Kindes nach dessen ersten Lebensjahren an Bedeutung. Innerhalb des sich im Verlauf des ersten Lebensjahres entfaltenden Bindungsaspektes wird, neben der körperlichen Nähe und der reagierenden Feinfühligkeit der Bindungsperson, zunehmend die elterliche Unterstützung kindlicher Erkundung und die wechselseitige sprachliche Verständigung für die emotionale Sicherheit des Kindes bedeutsam. Im Rahmen der in unserer Kultur im zweiten Lebensjahr einsetzenden Vermittlung von Regeln und Werten verändert sich über die Kindergartenzeit hinweg sowohl der Inhalt vermittelter Regeln als auch der Modus der Vermittlung. Im Übergang zur mittleren Kindheit und zum Jugendalter sinkt dann der Anteil gemeinsam verbrachter Zeit, sodass das Gespräch über Erfahrungen des Kindes außerhalb der Familie für die Ausübung elterlicher Autorität an Bedeutung gewinnt. Für Forschungsübersichten zu altersabhängigen Veränderungen der Erziehungsanforderungen an Eltern s. Baumrind 1991, Thompson 1998, Bornstein 2002.
20 So herrscht in der Mehrzahl bislang untersuchter Kulturen Übereinstimmung im Hinblick auf die Verpflichtung von Eltern zur Versorgung und zum Schutz kleiner Kinder. Auch im Hinblick auf die Wertschätzung der elterlichen Rolle als Bindungsperson gibt es kulturübergreifend viele Übereinstimmungen. Große Unterschiede bestehen aber etwa im Hinblick darauf, welches Alter für den Beginn der Vermittlung von Regeln und Werten als günstig angesehen wird, welche Arten der Wertevermittlung als angemessen angesehen werden, welcher Stellenwert den Erwartungen von Eltern an Kinder gegenüber deren Rechten zugemessen wird und welche Erwartungen in schulische Lernprozesse im Verhältnis zu einem teilnehmenden alltäglichen Lernen gesetzt werden. Für Forschungsübersichten s. Coll / Pachter 2002, Rogoff 2003.
21 Die Literatur über mögliche Fehleinschätzungen elterlicher Erziehungsfähigkeit aufgrund einer Verwurzelung der Beteiligten in unterschiedlichen Kulturen ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Einen Überblick bieten Abney 1996, Korbin / Spilsbury 1999, Korbin 2002, Maitra 2003. Viele Allgemeine Soziale Dienste streben danach, MitarbeiterInnen aus unterschiedlichen Kulturkreisen zu beschäftigen. Vor allem in Großstädten sind zudem spezialisierte Beratungseinrichtungen oder spezialisierte Fachkräfte an Erziehungsberatungsstellen vorhanden, die zur Unterstützung herangezogen werden können. Regional finden sich auch psychologische Sachverständige, die sich besonders mit Zusammenhängen zwischen Kultur und Erziehung auseinander gesetzt haben (vgl. auch Frage 22).