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43. Welche Leitlinien bestimmen das Handeln in der Sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung?
Die Arbeit in Fällen von Kindeswohlgefährdung gehört für viele Fachkräfte mit zu den verantwortungsvollsten Tätigkeiten im Aufgabenspektrum des ASD. Es handelt sich um einen Arbeitsprozess, der möglicherweise hohe persönliche Belastung und unterschiedlich starke Unsicherheitsgefühle bei oftmals schwierigen Arbeitsbedingungen und mangelnden Handlungsleitlinien mit sich bringen kann. Diese Arbeit bedeutet professionelles Handeln in akuten oder chronischen Krisen- und Belastungssituationen einzelner Kinder und Familien.
Folgende Leitlinien sind weniger an konkreten Handlungsabläufen, sondern eher an einer professionellen Haltung orientiert, wie sie für die Arbeit in Fällen von Kindeswohlgefährdung angemessen und hilfreich sein kann:
Handeln im Kontext gesetzlicher Regelungen
Alles fachliche Handeln im ASD geschieht auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Normen sowie der örtlichen (standardisierten) Vorgaben und Regelungen.
Schutz für gefährdete Kinder und Hilfen für die Familie
Im Mittelpunkt steht der Auftrag des Kinderschutzes unter Berücksichtigung einer familien- und lebensweltorientierten Perspektive. Kinderschutz bedeutet, alle unmittelbar und mittelbar sinnvollen Maßnahmen zu ergreifen oder zur Verfügung zu stellen, die ein akut gefährdetes Kind zum einen wirksam schützen und längerfristig in seinen individuellen Entwicklungsmöglichkeiten fördern. Weiter sind alle fachlichen Möglichkeiten einzusetzen, um das Kind und seine Familie kurz- und längerfristig in ihrer Krisenbewältigung zu unterstützen sowie gegebenenfalls die Sorgeverantwortlichen für eine Erweiterung ihrer Alltags- und Erziehungskompetenzen zu motivieren und entsprechende psychosoziale, materielle und entlastende Hilfen zur Verfügung zu stellen.1 Die Integrität der Familie sollte möglichst erhalten bleiben und freiwilligen Hilfen sind vor gerichtlichen und intervenierenden Schritten der Vorzug zu geben.2
Erarbeitung einer individuellen Gefährdungseinschätzung
Die Fachkraft sollte sich eine eigene, fachlich begründete Sicherheits- und Risikoeinschätzung über ein als gefährdet beschriebenes oder wahrgenommenes Kind bilden (§ 8 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Dazu sind multiperspektivische Informationen, die Sichtweisen der Familie, der Einbezug anderer fachlicher Disziplinen, kollegiale Beratung und Rücksprache mit dem/der Vorgesetzten notwendig. Die Phase der Informationssammlung sollte mit einer individuellen Gefährdungseinschätzung abgeschlossen werden können, die jedoch für neu hinzukommende Informationen und deren Bewertung im Fallverlauf immer offen bleibt. Wichtig ist, diese Gefährdungseinschätzung nicht als statisch und immer gültig zu verstehen, sondern als Ausgangspunkt für die Arbeit mit dem Kind und seiner Familie sowie für die Zusammenarbeit mit allen fallbeteiligten Fachkräften und Institutionen. Im Verlauf des Hilfeprozesses, durch die Eigenkräfte der Familie oder durch zunächst nicht erkennbare Einflüsse, können sich Gefährdungssituationen möglicherweise abschwächen oder wieder auflösen. Dieses dynamische Prinzip von nicht immer vorhersehbaren individuellen und familiären Veränderungsprozessen sollten alle Beteiligten bei der Fallbearbeitung im Blick behalten.
Die vielfach empfohlene 3 und mittlerweile auch gesetzlich vorgeschriebene (§ 8 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) Beratung zwischen KollegInnen kann die Perspektivenvielfalt erweitern und das Fallverständnis verbessern sowie der Bewältigung belastender Arbeitserfahrungen und der Erzeugung von Handlungssicherheit dienen. Sie kann somit günstige Auswirkungen auf das Fallverstehen und die Befindlichkeit der Fachkraft selbst haben. Die Erarbeitung eines eigenen fachlichen Standpunktes kann sie jedoch nicht ersetzen.
Aufgrund spezifischer sozialpsychologischer Prozesse muss der in einem Team gefundene fachliche Konsens nicht notwendigerweise zu einer angemessenen und vollständigen Beschreibung und Einschätzung von individuellen und familiären Krisen, Problemlagen und Ressourcen führen. Sozioemotionale Gruppenprozesse können beispielsweise eine Einseitigkeit in der Informationssammlung und -bewertung begünstigen, bei der Minderheitenmeinungen nicht berücksichtigt werden. Dies kann im Rahmen einer Fallbesprechung zu einer unvollständigen Informationsbasis und zu gravierenden Fehlentscheidungen führen.
Durch spezifische, standardisierte Gruppen- und Verfahrensregeln lässt sich jedoch der Einschätzungs- und Entscheidungsprozess in Gruppen so strukturieren, dass z.B. die Gefahr einer verzerrten und vorzeitigen Bewertung von Informationen oder der Tabuisierung bestimmter Themen verringert werden kann.4
Kooperation mit und Beteiligung für die Familie ermöglichen
Tragfähige individuelle und familiäre Veränderungen im Sinne des Kinderschutzes wie auch der Kompetenzerweiterung müssen von den einzelnen Familienmitgliedern gewollt, akzeptiert und gestaltet werden. Fachkräfte können diese Veränderungsprozesse gemeinsam mit der Familie klären, planen und strukturieren sowie entsprechende fachliche Hilfen zur Verfügung stellen. Während des gesamten Hilfeprozesses sollten die Sorgeberechtigten so weit wie möglich in der Verantwortung für ihre Kinder und in ihren Problembewältigungskompetenzen gestärkt und unterstützt werden (§ 8 a Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VIII).
Dies beinhaltet auch, mit ihnen konkrete Verhaltensschritte im Sinne des Kinderschutzes und der kindlichen Entwicklungsförderung zu erarbeiten und die Einhaltung dieser Verhaltensschritte in angemessener Weise zu überprüfen. Insofern ist es für eine gelingende Hilfeplanung von großer Bedeutung, Eltern und Kinder zur Zusammenarbeit zu gewinnen und sie in der Auswahl der Hilfen und der Gestaltung des Hilfeprozesses möglichst aktiv zu beteiligen. Mit dem Aufbau eines längerfristigen Arbeitsbündnisses kann der Familie signalisiert werden, dass die Fachkraft auch jenseits akuter Not- und Gefährdungssituationen für Beratung und Unterstützung zur Verfügung steht.5
Voraussetzungen hierfür können sein:
Erarbeitung eines Schutz- und Hilfekonzeptes gemeinsam mit der Familie
Entsprechend der im SGB VIII formulierten Aufgaben der Jugendhilfe gilt es im Rahmen der Hilfeplanung mit der Familie gemeinsam sowohl ein individuelles Schutzkonzept für das gefährdete Kind als auch ein spezifisches Hilfekonzept zur Unterstützung und Förderung der kindlichen und elterlichen Kompetenzen zu erarbeiten. Dies kann eine besondere fachliche Herausforderung darstellen. In Situationen von Kindeswohlgefährdung können die betroffenen Familien die MitarbeiterInnen des ASD vorrangig als Einmischung und Kontrollinstanz in Bezug auf ihre Lebensführung und Be- und Erziehungsgestaltung erleben und entsprechend zunächst Abwehr und Widerstand gegenüber jedem Beratungs- und Hilfeangebot signalisieren.10 Der Beratungskontakt entsteht somit nicht freiwillig aufgrund einer individuell erlebten Notlage, sondern im Rahmen institutionalisierter sozialer Kontrolle. Um in diesem Zwangskontext nicht in einen unproduktiven Machtkampf mit den Sorgeverantwortlichen zu geraten, kann es günstig sein, das „Dilemma als Ressource“ zu nutzen und in einen Aushandlungsprozess über die unterschiedlichen Problemsichtweisen der Beteiligten zu treten.11
Voraussetzungen hierfür können sein:
Professionelle Kooperation und Koordination im Hilfeprozess
Die Fallbearbeitung wird von der Fachkraft selbstinitiativ und federführend gestaltet. Dies beinhaltet, eine konstruktive, ergebnisorientierte und transparente Kooperation mit allen fallbeteiligten Personen und Institutionen (z.B. Kindertagesstätte, Schutzstelle, ambulante Hilfen, Pflegefamilie, Familiengericht) herzustellen und zu erhalten. Wichtige Voraussetzungen für funktionale Kooperationsbeziehungen sind die Kenntnis der Zuständigkeiten, Handlungsmöglichkeiten, Informationsstrukturen und Entscheidungskompetenzen der beteiligten KooperationspartnerInnen, die Festlegung konkreter Ziele für die Zusammenarbeit, die Entwicklung von wechselseitigem Vertrauen sowie verbindliche Absprachen über die spezifischen Verantwortungsbereiche aller Beteiligten im Hinblick auf die Gewährleistung des Kindeswohls.18
Weiter bedeutsam ist die Koordination und Vernetzung aller fallrelevanten Hilfen z.B. in Form regelmäßiger Helferkonferenzen.
Strukturiertes und lösungsorientiertes Vorgehen
Strukturiertes, lösungsorientiertes19 und gut dokumentiertes Vorgehen kann die Fallbearbeitung übersichtlich und nachvollziehbar gestalten, Informationen vervollständigen, Komplexitätsreduktionen ermöglichen und auch in sehr belastenden Situationen fachliche Handlungsorientierung geben. Standardisierung in den Verfahrens- und Handlungsabläufen sowie der Einsatz evaluierter Instrumente – z.B. zur Meldung einer Kindeswohlgefährdung, zur Gefährdungseinschätzung oder zum Fallverstehen20 – können in komplexen und schwierigen Einschätzungs- und Entscheidungsprozessen Fehlerquellen minimieren sowie fachliches Handeln erleichtern und qualifizieren.21
Professionelle Distanz
Wichtig ist, sich im Einschätzungs- und Hilfeprozess nicht in die Beziehungsdynamik und Konflikte einer Familie hineinziehen zu lassen, sich mit einzelnen Familienmitgliedern oder Problemsituationen zu identifizieren, in Panik zu geraten oder sich emotional überwältigen zu lassen. Das bedeutet, eine Haltung der „Neutralität“22 zu bewahren und einen klaren und informierten Blick auf die Situation des Kindes, seine Lebensnotwendigkeiten und Entwicklungsbedürfnisse sowie auf seine Familie mit ihren Interaktions- und Verhaltensmustern, ihren Stärken und Schwierigkeiten zu behalten. Dies erfordert prozessbegleitende Selbstreflexion, kollegiale Beratung, Beratung mit dem/der Vorgesetzten und Supervision sowie fallrelevantes Wissen (beispielsweise über die Eltern-Kind-Beziehungen in Familien mit Vernachlässigungs- oder Suchtproblematik). Günstig kann sein, in schwierigen Fallbearbeitungsphasen gemeinsam mit einer KollegIn mit der Familie zu arbeiten, um Aufgaben und Belastungen zu teilen.
Belastungen (mit)teilen
Kollegialer Austausch, Gespräche mit dem/der Vorgesetzten und Supervision23 können je nach individuellem Belastungserleben helfen, die eigene Problemwahrnehmung zu reflektieren, die eigene Rolle zu klären, mögliche Verstrickungen deutlich zu machen, persönlich Schwieriges, z.B. Kränkungen, Verletzungen oder Verunsicherungen zu erkennen sowie Perspektivenwechsel zu ermöglichen. Im Rahmen kollegialer und fachlicher Beratung können wichtige Arbeitsschritte reflektiert und geplant werden. Damit können Handlungssicherheit hergestellt sowie Problemdruck und Belastungserleben abgebaut werden.
Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung
Fachkräfte benötigen für dieses komplexe und anspruchsvolle Arbeitsgebiet qualifizierte Fort- und Weiterbildungsinhalte zu wissenschaftlich begründetem Wissen (z.B. psychische Störungen, entwicklungs- und familienpsychologische Grundlagen) sowie zu handlungsbezogenen Konzepten und Methoden (z.B. Ressourcendiagnostik, lösungsorientierte Gesprächsführung, Konfliktmediation, Moderationstechniken für multiprofessionelle Teams).24
Konstruktive Fehleranalyse
Die Arbeit in Fällen von Kindeswohlgefährdung ist auch ein „Helfen mit Risiko“,25 in der Fehler aufgrund der Komplexität des Arbeitsauftrags nicht immer vermeidbar sind. Besonders fehleranfällig können Prozesse der Sicherheits- und Risiko- sowie der Ressourcen- und Kompetenzeinschätzung sein.26 Im Sinne einer Qualitätsentwicklung und -sicherung der Arbeit des ASD in Fällen von Kindeswohlgefährdung ist es notwendig, innerhalb der gesamten Organisation eine Kultur der konstruktiven Fehleranalyse zu schaffen. In ihr kann die Alltagspraxis mit der Normalität von individuellen Beurteilungsschwierigkeiten, falschen Entscheidungen und strukturellen Problemen sowohl einzelfallbezogen als auch unter Aspekten von Organisation und Funktionalität des Hilfesystems kontinuierlich reflektiert werden (z.B. im Rahmen entsprechender Qualitätszirkel). Wichtig ist, Fehleinschätzungen oder das Scheitern von Hilfeprozessen in einem Klima von gegenseitigem Respekt und ohne individuelle Schuldzuweisung sorgfältig zu analysieren.27 Aufgrund der so gewonnenen Erkenntnisse können konstruktive Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge für die Fachkräfte (z.B. Möglichkeiten der Selbstreflexion in kollegialer Beratung oder Supervision, spezifische Fortbildungen) und das Hilfesystem (z.B. Standardisierung bestimmter Verfahrensabläufe, verbindliche Kooperationsabsprachen) erarbeitet und umgesetzt werden. Entscheidend für diese Kultur ist eine wechselseitig wertschätzende und unterstützende Haltung auf kollegialer und hierarchischer Ebene.
Anmerkungen
1 Vgl. Neuffer 2002, S. 20, und Kinderschutz-Zentrum Berlin 2000, S. 91.
2 Vgl. Kinderschutz-Zentrum Berlin 2000, S. 109.
4 Klatetzki 2001 beschreibt aus sozialpsychologischer Forschungsperspektive typische Gefahren bei Entscheidungsprozessen in Gruppen. Bei bestimmten Kontextbedingungen – wie z.B. hohe Gruppenkohäsion und stressbelastete Rahmenbedingungen – entsteht ein übermäßiges Streben nach Einmütigkeit in Gruppen, das als Gruppendenken bezeichnet wird. Symptome dieses Gruppendenkens sind beispielsweise Ignoranz gegenüber abweichenden ethischen Ansichten, Abwertung der eigenen Zweifel gegenüber der Mehrheitsmeinung und Entstehung einer Illusion von Einstimmigkeit. Konsequenzen dieses Gruppendenkens können sein eine unvollständige Suche nach Alternativen zugunsten eines schnellen Gruppenkonsenses, eine selektive Informationssuche, d.h. es werden nur die Informationen eingeholt, die die eigene Sichtweise bestätigen, oder eine einseitige Interpretation vorliegender Informationen im Sinne der Gruppenmeinung. Vermeiden lässt sich dieses Gruppendenken z.B. durch Hinzuziehung externer ExpertInnen, durch Etablierung eines Minderheitenschutzes und die Festlegung von Entscheidungsprozeduren wie z.B. die Einführung eines „advocatus diabolus“ oder das Sichtbarmachen der Verantwortlichkeiten der einzelnen Gruppenmitglieder.
5 Vgl. auch Schaub et al. 2003, S. 26.
6 Vgl. auch die Regeln, die Berg / Kelly 2001, S. 75, für eine lösungsorientierte Kinderschutzarbeit vorschlagen.
7 Mit dem englischen Begriff „gender“ wird das sozial konstruierte, von gesellschaftlichen und kulturellen Wert- und Normvorstellungen geprägte Geschlecht eines Menschen bezeichnet. „Sex“ definiert die biologische Geschlechtszugehörigkeit. Mit der Zugehörigkeit zu einem sozialen Geschlecht (weiblich / männlich) werden in einer Gesellschaft bestimmte Eigenschaften, Fähigkeiten, Tätigkeiten und Funktionen sowie entsprechende Rollenerwartungen verbunden.
8 Ritscher 2002, S. 258 f., führt weiter aus, dass geschlechtsbezogene Normalitätsvorstellungen im Einschätzungsprozess verzerrend und im Hilfeprozess einengend und begrenzend wirken können. Wenn Mütter beispielsweise in ihren Beziehungen eher gefühlsmäßige Bindungen als Selbstständigkeit betonen und sie darin im Zuge einer Idealisierung von Autonomie abgewertet werden, werden die darin enthaltenen Beziehungsqualitäten von Frauen ignoriert. Klassische, geschlechtsspezifische Vorstellungen familiärer Arbeitsteilung, in der Frauen für den häuslichen, privaten Bereich und die Kindererziehung zuständig sind, während Männer im öffentlichen Bereich wirken und bezahlter Arbeit nachgehen, entsprechen nicht den vielfältigen Aufgaben von und Anforderungen an heutige Familien (vgl. Kullberg 2001).
9 Hartwig 2001, S. 57, schlägt u.a. vor, dass Maßnahmen der Jugendhilfe auch die Überwindung der tradierten Geschlechtsrollen zum Ziel haben sollten, indem zum einen an der individuellen Erweiterung der Handlungskompetenz von Mädchen und Jungen und zum anderen an den strukturellen Bedingungen des (bislang traditionellen) Geschlechterarrangements im Jugendhilfesystem gearbeitet wird.
10 Conen 1999, S. 288, beschreibt verschiedene Gründe, warum KlientInnen einem von außen verordneten Beratungs- und Hilfeangebot zunächst Widerstand entgegensetzen, wie z.B. geduldiges Zuhören bei Ratschlägen und Tipps bei gleichzeitigem Beibehalten des bisherigen Verhaltens, Nicht-Öffnen von Türen oder Briefumschlägen, Nichtannahme von Telefonaten, Vergessen von Terminen usw.
11 Conen 1999, S. 291 ff., sieht in den unterschiedlichen Sichtweisen und Definitionen eines Problems eine wesentliche Schwierigkeit in der Arbeit mit „unfreiwilligen“ KlientInnen. Sie empfiehlt, den Aushandlungsprozess dieser unterschiedlichen Problemsichtweisen als Notwendigkeit für KlientInnen, sich mit den Einschätzungen und Veränderungsforderungen der Institutionen sozialer Kontrolle sowie den daraus resultierenden Hilfsangeboten auseinander zu setzen.
12 Vgl. das Konzept „Problemkongruenz“ des Kinderschutz-Zentrums Berlin 2000, S. 111.
13 Schmidt et al. 2002, S. 434 f.
14 Neuffer 2002, S. 21 ff., sowie Ritscher 2002, S. 255 f., der eine systemisch orientierte Ressourcenbeschreibung vorschlägt, die er in mikrosystemisch (die familiäre Binnenkultur), mesosystemisch (die Verknüpfung der Familie mit anderen wichtigen sozialen Systemen), exosystemisch (die Interaktion der Familie und ihrer sozialen Umwelten mit politischen bzw. ökonomischen Organisationen und deren Entscheidungen) sowie makrosystemisch (die Einbettung von Mikro-, Meso- und Exosystemen in soziokulturelle Prozesse, Werte, Normen, Ideale, Rechtsbestimmungen) differenziert.
15 Grawe / Grawe-Gerber 1999 beschreiben aufgrund einer großen Anzahl empirischer Befunde aus der Psychotherapieforschung die Ressourcenaktivierung als primäres Wirkprinzip im Veränderungsprozess von KlientInnen. Dabei sind die Inhalte des Veränderungsprozesses, also die Veränderungsziele, problemorientiert zu bestimmen, während der Veränderungsprozess selbst mit einer ressourcenorientierten Haltung zu gestalten ist. Wolf 2003 empfiehlt für die Soziale Arbeit eine positive Beeinflussung der Bilanz von Ressourcen und Belastungen und damit die Möglichkeit, Bewältigungspotenziale zu erhöhen – beispielsweise schon durch die Wahrnehmung der eigenen Ressourcen.
16 Kinderschutz-Zentrum Berlin 2000, S. 103 ff.
18 S. Seckinger / Van Santen, Fragen 101 und 112.
19 Berg / Kelly 2001 beschreiben fachliches Handeln im Kontext des Kinderschutzes unter einer generellen Perspektive der Lösungsorientierung, die besonders bei der Erarbeitung des Hilfekonzeptes die spezifische Passung von KlientInnen und Hilfeangeboten in den Mittelpunkt rückt.
20 In Ader et al. 2001 werden drei verschiedene Konzepte und Verfahren des Fallverstehens vorgestellt – Pädagogische Diagnostik, Ethnografische Fallarbeit und Kollegiale Beratung und Entscheidung.
21 Vgl. Landeshauptstadt München 1997, Deutscher Städtetag 2003 und Kindler 2003.
22 Ritscher 2002, S. 252 f., beschreibt das Konzept der „Neutralität“ für die systemisch orientierte Soziale Arbeit im Zusammenhang mit einer Haltung, die von Allparteilichkeit, Respekt und Interesse dem KlientInnensystem gegenüber geprägt ist. Während Allparteilichkeit u.a. die Empathie für alle Familienmitglieder umschreibt, benötigt die Fachkraft ebenso die Fähigkeit zur Neutralität, um mit der notwendigen Distanz beispielsweise verdeckte Konflikte, tabuisierte Themen oder eskalationsfördernde Muster wahrnehmen und thematisieren zu können.
23 Forschungsbefunde – siehe Belardi 2001 – bestätigen, dass fachgerecht durchgeführte Supervision bei SozialarbeiterInnen persönliche Kompetenzen erhöht, die Berufszufriedenheit fördert und das Arbeitsklima im KollegInnenkreis verbessert. Sie wirkt sich positiv in psychohygienischer Hinsicht aus, weniger stark wirkt sie sich auf die Arbeit mit den KlientInnen aus und kaum in Bezug auf das Organisationsgefüge.
24 Für eine Darstellung der Möglichkeiten zur Förderung sozialpädagogischer Kompetenz im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung s. Gruber / Rehrl 2003.
25 Vgl. Mörsberger / Restemeier 1997.
26 Munro 1996 unterscheidet vermeidbare und unvermeidbare Fehler in der Kinderschutzarbeit. Vermeidbare Fehler bestehen im Festhalten an Einschätzungen und Entscheidungen, obwohl sich im Fallverlauf oder durch eigene Reflexion neue Informationen und Perspektiven ergeben haben. Unvermeidbare Fehler entstehen durch begrenztes Wissens und die Komplexität von Gefährdungssituationen.