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 4. Was ist unter psychischer Misshandlung zu verstehen?

Heinz Kindler

 

Das humanwissenschaftliche Nachdenken über Formen psychischer Kindesmisshandlung lässt sich bis in die erste Hälfte des vergangenen Jahrhunderts zurückverfolgen.1 Beginnend mit den 60er-Jahren2 und verstärkt in den 70er- und 80er-Jahren3 erfolgten Bemühungen um eine handhabbare Definition und ein konzeptuelles Verständnis psychischer Misshandlung. Die daraufhin einsetzende empirische Forschung 4 hat international in einer Reihe von Jugendhilfesystemen zu einer verstärkten Beachtung psychischer Misshandlung als Form von Kindeswohlgefährdung geführt.5

 

Definition und Formen psychischer Misshandlung

Es hat sich aus mehreren Gründen6 als schwierig erwiesen, psychische Misshandlung klar zu definieren. Eine der mittlerweile aber vorliegenden Definitionen,7 die zudem eine weite Verbreitung erfahren hat, charakterisiert psychische Misshandlung umfassend als „wiederholte Verhaltensmuster der Betreuungsperson oder Muster extremer Vorfälle, die Kindern zu verstehen geben, sie seien wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt, sehr in Gefahr oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen“.8

Eine etwas andere Herangehensweise wurde von Frank und Räder (1994) unter Rückgriff auf den Ansatz der WHO 9 gewählt. Auf einen Oberbegriff wird hier verzichtet. Vielmehr werden zwei Formen beschrieben – je nachdem, ob bei der Gefährdung elterliches Tun oder Unterlassen im Vordergrund steht. Die erste, aktive Form beinhaltet feindliche, abweisende oder ignorierende Verhaltensweisen von Eltern oder Erziehenden gegenüber einem Kind und wird dann als Misshandlung bezeichnet, wenn sie zum festen Bestandteil der Erziehung eines Kindes gehört. Die zweite, durch Unterlassen gekennzeichnete Form wird als Vorenthalten der für eine gesunde emotionale Entwicklung notwendigen Erfahrungen von Beziehung definiert. In Anlehnung an eine bekannt gewordene, noch differenziertere Aufstellung 10 lassen sich fünf verschiedene Unterformen nennen, die einzeln oder in Kombination auftreten können und als psychische Misshandlung angesehen werden müssen, wenn sie die Beziehung eines Elternteils zum Kind kennzeichnen:

 

Psychische Misshandlung als Thema in der deutschen Jugendhilfe

Das deutsche Familienrecht erlaubt eine Berücksichtigung psychischer Misshandlung als Aspekt der Erziehung, der das Kindeswohl nicht gewährleistet (Hilfeanspruch nach § 27 SGB VIII) oder sogar gefährdet (vgl. Frage 9). In einer Analyse von Gefährdungsfällen11 stand psychische Misshandlung bei mehr als zehn Prozent der Fälle im Vordergrund und war damit die zweithäufigste, jedoch nur selten allein auftretende Gefährdungsform. Internationale Erfahrungen deuten darauf hin, dass psychische Misshandlung bei einer verstärkten Sensibilisierung von Fachkräften und Gerichten für die negativen Auswirkungen12 häufiger als eigenständige und bedeutsame Gefährdungsform wahrgenommen wird.

 

Besondere Fallgruppen bei psychischer Kindesmisshandlung

Im Kontext psychischer Kindesmisshandlung werden teilweise eine Reihe besonderer Fallgruppen angesprochen. Hierzu zählen Kinder, die wiederholt massive Formen der Partnergewalt in der Familie erleben müssen (vgl. Frage 29) oder Kinder, die nach einer Trennung der Eltern gezielt der Entfremdung von einem Elternteil ausgesetzt sind (vgl. Frage 30). Als weitere besondere Fallgruppen bei psychischer Misshandlung werden in der Literatur wiederholt parentifizierte Kinder 13 genannt sowie Kinder, bei denen psychosoziale Gründe erheblich zu einer Gedeihstörung14 beitragen.

 

Weiterführende Literatur

Brassard M.R. & Hardy D.B. (2002). Psychische Mißhandlung. In M.E. Helfer, R.S. Kempe & R.D. Krugman (Eds.), Das mißhandelte Kind. Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 585-614.

Egeland B. & Erickson M.F. (1987). Psychologically unavailable caregiving. In M.R. Brassard, R. Germain & S.N. Hart (Eds.) Psychological maltreatment of children and youth. New York: Pergamon Press; 110-120.

Graf J. & Frank R. (2001). Parentifizierung: Die Last als Kind die eigenen Eltern zu bemuttern. In S. Walper & R. Pekrun (Hrsg.), Familie und Entwicklung. Aktuelle Perspektiven der Familienpsychologie. Göttingen: Hogrefe, 314-341. 

 

Anmerkungen

1 Im Anschluss an den von Freud 1911 aufgegriffenen Bericht des Dresdner Gerichtspräsidenten Schreber über seine psychische Erkrankung wurde beispielsweise über die Folgen einer übermäßig strengen und demütigenden Erziehung nachgedacht (z.B. Niederland 1959), während Kinderpsychiater wie John Bowlby (z.B. 1953) und Rene Spitz (z.B. 1946) Auswirkungen einer vorenthaltenen emotionalen Zuwendung in den ersten Lebensjahren untersuchten.

2 Z.B. Mulford 1958, Issacson 1966. Ältere deutschsprachige Arbeiten (z.B. Hetzer 1936) wurden nach dem Zweiten Weltkrieg lange Zeit vergessen.

3 Wichtig war hierbei etwa die 1983 von der „International Conference on Psychological Abuse of the Child“ vorgelegte Arbeitsdefinition psychischer Misshandlung (Hart et al. 1987, S. 6) sowie die daran anschließenden Forschungsprojekte (z.B. Garbarino et al. 1986), die u.a. 1995 in Leitlinien der American Professional Society on Abuse of Children zur psychischen Kindesmisshandlung mündeten (APSAC 1995) und zur Aufnahme dieser Form von Misshandlung in die Achse V (Abnorme psychosoziale Umstände) des Multiaxialen Klassifikationsschemas für psychische Störungen des Kindes-und Jugendalters beitrugen (WHO 1994).

4 Bahnbrechend waren hierbei insbesondere Arbeiten aus der Minnesota-Mutter-Kind-Risikolängsschnittstichprobe, in der u.a. Auswirkungen psychischer Misshandlung in Form einer vorenthaltenen emotionalen Zuwendung untersucht wurden (z.B. Egeland / Erickson 1987, Egeland 1997). Aus Deutschland haben Arbeiten am Mannheimer Zentralinstitut für seelische Gesundheit einen wesentlichen Beitrag zum Forschungsstand geliefert (z.B. Esser 2002). Eine Forschungsübersicht zu Risikofaktoren für psychische Misshandlung findet sich bei Black et al. 2001, eine Übersicht der empirischen Forschung zu den bekannten Folgen psychischer Kindesmisshandlung wurde von Hart et al. 1998 vorgelegt. Eine deutschsprachige Gesamtübersicht zum Forschungsstand bzgl. psychischer Kindesmisshandlung geben Brassard / Hardy 2002.

5 Beispielsweise wurde psychische Kindesmisshandlung vielfach als eigenständige Form der Kindeswohlgefährdung in juristischen Normen (z.B. Hamarman et al. 2002) sowie in Statistiken und Untersuchungen zur Prävalenz von Kindeswohlgefährdung und der Klientel der Jugendhilfe berücksichtigt (z.B. Department of Health 2001, Trocme et al. 2001, Australian Institute of Health and Welfare 2002).

6 Zu diesen Schwierigkeiten zählt der Umstand, dass unter dem Begriff der psychischen Misshandlung von Anfang an sehr verschiedene Unterformen zusammengefasst wurden (z.B. Einsatz eines Kindes für Diebstähle, aber auch ständige Kritik und Herabsetzung eines Kindes). Dies spiegelt sich in einer Vielzahl an Begriffen unterschiedlichen Zuschnitts in diesem Feld. In der deutschsprachigen Literatur finden sich beispielsweise Begriffe wie emotionale Misshandlung (Kinderschutz-Zentrum Berlin 2000), seelische Kindesmisshandlung (Münder et al. 2000) und psychische Misshandlung (Harnach-Beck 2003). Weiterhin erschien es aufgrund der nur psychischen, in der Regel verzögert eintretenden Folgen dieser Form von Misshandlung besonders schwer, eine Abgrenzung gegenüber bloß unangemessenen oder ungünstigen Formen elterlichen Verhaltens vorzunehmen. Schließlich lässt sich psychische Misshandlung nur selten an einzelnen herausgehobenen und daher leichter erkennbaren Ereignissen festmachen, sondern entfaltet ihre Wirkung eher als ständiges Beziehungsmerkmal.

7 Es handelt sich um die Definition der American Professional Society on Abuse of Children (APSAC 1995), die beispielsweise von Goldman et al. 2003, Kairys et al. 2002, Hart et al. 2002 sowie Brassard / Hardy 2002 aufgegriffen wurde.

8 Im amerikanischen Orginal lautet die Definition „psychological maltreatment means a repeated pattern of caregiver behavior or extreme incident(s) that convey to children that they are worthless, flawed, unloved, unwanted, endangered, or only of value in meeting another’s needs“ (APSAC 1995, S. 2). Problematisch an dieser Definition ist in erster Linie die fehlende Klarheit bzgl. der Bandbreite einbezogener elterlicher Verhaltensweisen. Auch alle anderen Formen der Kindeswohlgefährdung, wie etwa eine wiederholte körperliche Misshandlung, können einem Kind die Botschaft vermitteln, es sei wertlos oder ungeliebt. Entsprechend wurde psychische Misshandlung auch als Kern aller Formen von Kindeswohlgefährdung interpretiert (z.B. Navarre 1987, in der deutschsprachigen Literatur etwa Kinderschutz-Zentrum Berlin 2000). Eine solche starke Vermischung mit anderen Formen von Kindeswohlgefährdung würde es aber unmöglich machen, psychische Misshandlung als eigenständige Form der Gefährdung zu betrachten und zu untersuchen. Zudem beziehen sich die beschreibenden Adjektive bei anderen Formen der Gefährdung, wie etwa bei körperlicher Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch, durchgängig auf die Art der gefährdenden Erfahrungen und nicht auf die Ebene der Wirkung beim Kind.

9 Vgl. WHO 1994.

10 Die Auflistung der verschiedenen Formen psychischer Misshandlung wurde von Garbarino et al. 1986, S. 8, vorgeschlagen und weithin rezipiert, in der deutschsprachigen Literatur etwa von Harnach-Beck 2003, Bayerisches Landesjugendamt 2000, Amelang / Krüger 1995 und Engfer 1986.

11 Münder et al. 2000, S. 99 f.

12 In der Minnesota-Mutter-Kind-Risikolängsschnittstichprobe erwies sich eine ausgeprägte Verweigerung emotionaler Responsivität in der frühen Kindheit beispielsweise auch auf lange Sicht als sehr starker Belastungsfaktor, d.h. im Alter von 17 Jahren zeigte sich bei etwa drei Viertel der betroffenen Kinder mehr als eine psychiatrisch relevante Störung (Egeland 1997).

13 Von Parentifizierung wird gesprochen, wenn von Kindern in der Familie anhaltend grob altersunangemessene, instrumentelle oder emotionale Versorgungs- bzw. Unterstützungsleistungen gegenüber einer Elternfigur erwartet werden (Boszormenyi-Nagy / Spark 1981). Das Phänomen wird auch als Rollenumkehr oder Störung bzw. Diffusion der Generationengrenzen in der Familie bezeichnet und tritt gehäuft, wenngleich nicht regelhaft bei den Kindern von Eltern mit schweren (psychischen) Erkrankungen, insbesondere Suchterkrankungen, oder schweren psychosozialen Belastungen auf. Weiterhin kann es eine Begleiterscheinung von innerfamiliärem sexuellem Missbrauch oder körperlicher Kindesmisshandlung sein (z.B. Graf / Frank 2001, Macfie et al. 1999). Das Auftreten von Parentifizierung wird begünstigt, wenn ein Elternteil ähnliche Erfahrungen in der eigenen Kindheit machen musste (z.B. Jacobvitz et al. 1991). Forschungen zu den Auswirkungen von Parentifizierung haben mittels erster Längsschnittstichproben Hinweise darauf erbracht, dass Parentifizierung im Mittel eine erhebliche emotionale Belastung für Kinder darstellt (z.B. Jacobvitz et al. 2004) und die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben behindern kann (z.B. Fullinwider-Bush / Jacobvitz 1993). Die gefundenen moderaten Effektstärken legen es aber nicht nahe, Parentifizierung für sich genommen regelhaft als Kindeswohlgefährdung zu verstehen (für Forschungsübersichten s. Earley / Cushway 2002, Graf / Frank 2001, Chase 1999). Jedoch deuten Fallberichte und retrospektive Untersuchungen aus der klinischen Literatur darauf hin, dass in einigen schweren Fällen, meist im Zusammenwirken mit weiteren Belastungen, gravierende Entwicklungsbeeinträchtigungen auftreten können.

14 Bei dieser Fallgruppe wurde in der älteren Literatur häufig von nicht organischen Gedeihstörungen gesprochen (z.B. Schmitt / Mauro 1989). Unabhängig von der Ursache liegt eine kinderärztlich festzustellende Gedeihstörungen dann vor, wenn Kinder in ihrer körperlichen Entwicklung (z.B. Gewichtszunahme) bestimmte altersbezogene Normwerte nicht erreichen oder sich ihre relative Stellung in der Altersgruppe bzgl. dieser Merkmale deutlich und anhaltend verschlechtert. Inwieweit eine fehlende emotionale Responsivität der Hauptbezugspersonen bei einem Teil auftretender Gedeihstörungen als alleinige oder hauptsächliche Ursache angesehen werden muss, ist in der pädiatrischen Literatur strittig (z.B. Wolke 2000 vs. Iwaniec 1995). Klärende Längsschnittstudien an unausgelesenen Stichproben stehen hierzu noch aus. Gesichert erscheinen jedoch die Befunde, dass auch Kinder ohne klar feststellbare medizinische Ursache für eine Gedeihstörung vielfach Störungen in der Fähigkeit zur Selbstregulation bei der Nahrungsaufnahme mitbringen (z.B. Kasese-Hara et al. 2002), ebenso wie die Hauptbezugspersonen von Kindern mit organisch nicht erklärbaren Gedeihstörungen vielfach Belastungen, wie etwa ungünstig verarbeitete negative Kindheitserfahrungen und aktuelle Krisen, aufweisen, die ihre Feinfühligkeit gegenüber dem Kind einschränken (z.B. Benoit et al. 1989). Weiterhin werden Gedeihstörungen vielfach von einer sich entwickelnden Beziehungsstörung begleitet (von Hofacker et al. 2004, Coolbear / Benoit 1999). Eine solche Beziehungsstörung scheint zumindest einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gedeihstörung zu leisten, insofern ihre Behandlung sich im Mittel auch günstig auf das Abklingen der Gedeihstörung auswirkt. In einigen Fällen können Beziehungsstörungen im Kontext von Gedeihstörungen bis zu einer emotionalen Ablehnung des Kindes eskalieren und ein langfristig erhöhtes Misshandlungsrisiko nach sich ziehen. In einer methodisch zuverlässigen Untersuchung von Skuse et al. 1995 war das Misshandlungsrisiko in den vier Jahren nach der Diagnose einer Gedeihstörung gegenüber der Kontrollgruppe etwa vierfach erhöht.