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32. Was ist über den Zusammenhang zwischen intellektuellen Einschränkungen der Eltern und der Entwicklung von Kindern bekannt?
Vor dem Hintergrund eugenischer Theorien1 und einer fehlenden Menschenrechtsorientierung wurde eine Elternschaft von Menschen mit bedeutsamen intellektuellen Einschränkungen lange Zeit in Deutschland und international pauschal ablehnend betrachtet, bis hin zu den schrecklichen Verbrechen der Zwangssterilisation und Ermordung betroffener Menschen.2 Dabei widersprachen bereits frühe empirische Arbeiten 3 den pauschal negativen Stereotypen teilweise recht deutlich.
Ab den 70er- und 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts führten konzeptuelle Veränderungen4 in der Behindertenhilfe international zu einer allmählich wachsenden Akzeptanz von Sexualität und Elternschaft im Leben von Erwachsenen mit bedeutsamen intellektuellen Einschränkungen. Nachfolgend wurde die Entwicklung von Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil eine bedeutsame intellektuelle Einschränkung aufwies, zunehmend zu einem Thema der Forschung. Auch Erziehungsschwierigkeiten, Kindeswohlgefährdungen und Möglichkeiten zur Unterstützung betroffener Eltern durch die Jugendhilfe mussten in diesem Rahmen thematisiert werden.
Intellektuelle Einschränkungen bei Eltern: Begriffe, Definitionen, Formen und Häufigkeit
Für bedeutsame intellektuelle Einschränkungen werden verschiedene Begriffe 5 und Definitionen verwendet. Drei Arten der Definition von intellektuellen Einschränkungen lassen sich in den vorliegenden Untersuchungen erkennen:
Auch Untergruppen von Menschen mit intellektuellen Einschränkungen können nach verschiedenen Gesichtspunkten gebildet werden, so etwa nach dem Umfang der benötigten Hilfe 8 oder nach erkennbaren Ursachen der intellektuellen Beeinträchtigung.9 Am häufigsten erfolgt eine Einteilung nach dem Ausmaß der intellektuellen Einschränkung, wobei vielfach eine schwere und eine milde Form der intellektuellen Beeinträchtigung unterschieden werden.10
Über die Anzahl der Familien, in denen mindestens ein Elternteil eine milde oder schwere intellektuelle Beeinträchtigung aufweist, liegen für Deutschland keine gesicherten Angaben vor. Sofern internationale Befunde annähernd auf Deutschland übertragbar sind, sind etwa 0,25 bis zwei Prozent aller Familien betroffen.11 Hierbei handelt es sich bei der ganz überwiegenden Mehrzahl betroffener Elternteile um Erwachsene mit milder intellektueller Beeinträchtigung, die nicht nur die Mehrzahl aller Personen mit intellektuellen Beeinträchtigungen stellen, sondern in ihrer Fortpflanzungsrate auch nahe am Bevölkerungsdurchschnitt zu liegen scheinen,12 während Erwachsene mit schwerer intellektueller Beeinträchtigung deutlich seltener Eltern werden.13
Entwicklungsverläufe bei Kindern von Eltern mit intellektuellen Beeinträchtigungen
Bislang beschäftigen sich nur wenige Untersuchungen mit der Entwicklung von Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil intellektuelle Einschränkungen aufweist. Besonders lückenhaft ist die Befundlage bezüglich Kindern ab der mittleren Kindheit und im Hinblick auf Merkmale der sozialen und emotionalen Entwicklung. Im besser untersuchten Bereich der kognitiven Entwicklung haben sich ältere,14 methodisch teilweise problematische Befunde über eine erhöhte Rate an Entwicklungsverzögerungen und intellektuellen Beeinträchtigungen auch in neueren, besser angelegten Studien15 bestätigt. Nach Befunden aus der Verhaltensgenetik16 spielen bei einem erheblichen Teil dieser Entwicklungsverzögerungen und intellektuellen Beeinträchtigungen genetische Einflüsse wohl eine Rolle. Allerdings lassen die verhaltensgenetischen Befunde Raum für bedeutsame Einflüsse der inner- und außerfamiliären Umwelt.17 Zu nicht unerheblichen Anteilen bilden Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil intellektuelle Beeinträchtigungen aufweist, im Entwicklungsverlauf auch Verhaltensstörungen aus.18 Obwohl bislang nur selten untersucht,19 scheint das Selbsterleben und Erleben der Beziehungen zum intellektuell beeinträchtigten Elternteil vor allem ab der mittleren Kindheit in einigen Fällen durch eine wahrgenommene Stigmatisierung und Ambivalenz im Umgang mit dem intellektuell beeinträchtigten Elternteil belastet. Obwohl viele der Kinder von den beschriebenen Entwicklungsbelastungen betroffen sind, scheint es doch auch eine substanzielle Minderheit zu geben, die trotz der intellektuellen Beeinträchtigung bei mindestens einem Elternteil einen insgesamt unproblematischen und positiven Entwicklungsverlauf durchlebt.20 Gelingt es, ein Aufwachsen des Kindes bei Eltern zu ermöglichen, so konnten die dann erwachsenen Kinder ihren Eltern in zumindest einer bislang hierzu vorliegenden Studie 21 in der Regel Wertschätzung und Gefühle der Verbundenheit entgegenbringen.
Kindeswohlgefährdung und Fremdunterbringung bei Kindern mit mindestens einem intellektuell beeinträchtigten Elternteil
In einem relativ kleinen Teil der Gefährdungsfälle liegt bei einem oder beiden Elternteilen eine bedeutsame intellektuelle Einschränkung vor.22 Jedoch scheinen entsprechende Fälle zumindest so häufig, dass viele ASD-Fachkräfte im Lauf ihrer Berufstätigkeit mit einem oder mehreren Fällen befasst werden. In internationalen Studien sind die Fremdunterbringungsraten von Kindern mit mindestens einem intellektuell beeinträchtigten Elternteil sehr hoch und dies wird in vielen Fällen mit einer belegbaren oder vermuteten Kindeswohlgefährdung begründet.23 Im Verhältnis zu ihrem Anteil in der Bevölkerung sind Familien, in denen mindestens ein Elternteil bedeutsame intellektuelle Einschränkungen aufweist, auf allen Ebenen der Bearbeitung von Gefährdungsfällen (z.B. Gefährdungsmeldungen, Sorgerechtsentzüge) um ein Mehrfaches überrepräsentiert.24 Es ist unklar, zu welchem Anteil diese Überrepräsentation durch Diskriminierung, etwa in Form fehlgeleiteter Gefährdungseinschätzungen oder eines besonderen Mangels an geeigneten Hilfen, mitbedingt ist.25 Werden Formen der Kindeswohlgefährdung bei Eltern mit intellektuellen Einschränkungen näher betrachtet,26 so dominieren Vernachlässigungsereignisse sowie eine unzureichende Abwehr von Gefahren durch Dritte (z.B. Gefahren durch eine(n) gewalttätige(n) PartnerIn). Belegbare körperliche Kindesmisshandlungen werden dagegen eher selten berichtet.
Einschätzung von Gefährdung, Erziehungsfähigkeit und Hilfebedarf bei Eltern mit intellektuellen Einschränkungen
Ähnlich wie etwa bei psychisch kranken Eltern wird auch in Bezug auf Eltern mit intellektuellen Einschränkungen immer wieder 27 darauf hingewiesen, dass die Feststellung intellektueller Beeinträchtigung allein in der Regel keine fundierten Schlussfolgerungen hinsichtlich der Gefährdung eines Kindes oder der Erziehungsfähigkeiten eines Elternteils ermöglicht.28 Wie in anderen Gefährdungsfällen auch, kann daher eine umfassende Einschätzung der Erziehungsfähigkeit und des Risikos von Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch nötig werden (vgl. Fragen 62 bis 66 und 70). Dabei ist darauf zu achten, dass diagnostizierte intellektuelle Einschränkungen nicht den Blick auf weitere, evtl. vorhandene Belastungsfaktoren verstellen29 und auch potenziell bedeutsame Ressourcen30 in den Blick genommen werden.
Vorliegende Übersichtsarbeiten31 zu Einschätzungsprozessen bei Eltern mit intellektuellen Einschränkungen machen auf einige Besonderheiten aufmerksam. Hierzu zählt etwa eine größere Bedeutung von Beobachtungen im Verhältnis zu Gesprächen, da die sprachlichen Ausdruckfähigkeiten betroffener Eltern häufig begrenzt sind. Einige international im vergangenen Jahrzehnt entwickelte und erprobte Hilfsmittel32 für Einschätzungsprozesse bei Eltern mit intellektuellen Einschränkungen stehen in Deutschland derzeit noch nicht zur Verfügung. Der Vorhersagewert verfügbarer Einschätzfaktoren im Hinblick auf Erziehungsfähigkeit und Gefährdung wurde bezogen auf die besondere Gruppe von Eltern mit intellektuellen Einschränkungen bislang noch nicht in Längsschnittstudien, wohl aber teilweise in rückblickenden Fallanalysen geprüft.33
Ambulante Formen der Hilfe bei Eltern mit intellektuellen Einschränkungen
Pixa-Kettner (1999 b) unterscheidet drei Formen ambulanter Hilfe für Eltern mit intellektuellen Einschränkungen:
Im Hinblick auf die Gesamtheit der Ziele34 ambulanter Hilfen bei Kindeswohlgefährdung kann gegenwärtig keiner der drei Ansätze als durchgängig empirisch bestätigt gelten. Nur für zielgerichtete, systematische und konkrete Formen der Förderung der Erziehungsfähigkeiten von Eltern mit intellektuellen Einschränkungen wurden bislang in aussagekräftigen Studien deutliche Verbesserungen in gefährdungs- und entwicklungsrelevanten Bereichen (z.B. Verringerung der Unfallgefahren für Kinder im Haushalt, häufigere positive Eltern-Kind-Interaktionen) und Verringerungen der Anzahl gefährdungsbedingter Fremdunterbringungen mehrfach belegt.35 Angepasst an die kognitiven Fähigkeiten der Eltern können solche Maßnahmen aber nur dann erfolgreich sein, wenn sie in der familiären Umgebung, anschaulich und mit vielen Beteiligungs- bzw. Erprobungselementen für die betroffenen Eltern, angeboten werden.36
Interventionen, die allgemeine Alltagsfertigkeiten, soziale Kompetenzen und Beziehungen einbeziehen, können zusätzlich unterstützend wirken. Jedoch scheint eine allgemeine Entlastung und Ermutigung betroffener Eltern allein für eine Förderung der Erziehungsfähigkeit nicht auszureichen.37 Qualitativ gute außerfamiliäre Förderangebote können im Mittel die geistige Entwicklung von Kindern mit einem intellektuell beeinträchtigten Elternteil in bedeutsamer Weise anregen.38
Unklar ist gegenwärtig, inwieweit alltagsnahe, aber unstrukturierte Formen der Unterstützung und Anleitung bei der Versorgung und Erziehung eines Kindes einen ausreichenden Aufbau von Erziehungsfähigkeiten bei betroffenen Eltern ermöglichen. Weiter beschränken sich die meisten bislang evaluierten Interventionen auf die ersten Lebensjahre von Kindern, obwohl mehrfach mit zunehmendem Alter der Kinder ein Anstieg der elterlichen Problembelastung berichtet wurde 39 und es folglich unklar ist, ob frühe Hilfs- und Fördermaßnahmen einen dauerhaften Verbleib betroffener Kinder bei den Eltern sichern können. In Deutschland konzentriert sich das Hilfesystem derzeit auf die Etablierung von Angeboten betreuten Wohnens für Eltern mit schweren intellektuellen Beeinträchtigungen.40 Ambulante Formen der Hilfe für Eltern mit milden intellektuellen Beeinträchtigungen stehen bislang weniger im Mittelpunkt der Hilfediskussion.
Weiterführende Literatur
Feldman M.A. (2002). Children of Parents with Intellectual Disabilities.
In McMahon R.J. & Peters R.D. (Eds.), The Effects of Parental dysfunction
on Children.
Pixa-Kettner U. (1999b). Konzepte
der Begleitung für Mütter und Väter mit geistiger Behinderung. Ein Beitrag aus
der englischsprachigen Literatur. Psychosozial, 22 (3), 63-74.
Anmerkungen
1 Als Eugenik werden grob definiert Versuche bezeichnet, in der Bevölkerung die Auftretenshäufigkeit von Krankheiten und Behinderungen mit vermuteter genetischer Komponente durch eine gesellschaftliche Steuerung der Fortpflanzung zu beeinflussen. Wesentlich waren dabei sog. „Degenerationstheorien“ (z.B. Benedict Augustin Morel), die sehr hohe Fortpflanzungsraten bei Menschen mit als unveränderlich wahrgenommenen Beeinträchtigungen zu erkennen glaubten und behaupteten, dass sich hoch entwickelte Gesellschaften durch eugenische Programme vor der Selbstzerstörung und Überflügelung durch konkurrierende Gesellschaften schützen müssten. Einführungen in die Vorstellungswelt und oft dunkle Geschichte der Eugenik in Deutschland und international finden sich u.a. bei Weingart et al. 1992, Kevles 1995, Selden 1999.
2 Für Einführungen in die Geschichte von Zwangssterilisierung und „Euthanasie“ s. z.B. Klee 1983, Bock 1986.
3 Beispielsweise fand Mickelson 1947 in 90 Familien mit mindestens einem Elternteil mit intellektuellen Einschränkungen (mittlerer IQ: 59) bei etwa der Hälfte betroffener Kinder keine Anzeichen von Vernachlässigung, sondern unauffällige kindliche Entwicklungsverläufe. In einer sehr frühen Interventionsstudie setzten Skeels / Dye 1939 junge Frauen, die in einem Heim für geistig Behinderte wohnten, als Tagesmütter für Kinder aus einem Waisenhaus ein und beobachteten teilweise dramatische, positive Entwicklungsschübe bei den einbezogenen Waisenkindern.
4 Konzeptuelle Veränderungen in der Behindertenhilfe nahmen die Anerkennung der Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Kritik an negativen Begleiterscheinungen des Aufbaus abgesonderter Förder-, Hilfs- und Betreuungssysteme für Menschen mit Behinderungen zum Ausgangspunkt. In einer Reihe von Staaten führte die Neuausrichtung der Behindertenhilfe zur großflächigen Auflösung spezialisierter Einrichtungen zugunsten einer Politik der „Normalisierung“, d.h. einer möglichst weit gehenden Integration von Menschen mit Behinderungen in normale Lebensabläufe und Strukturen. In anderen Staaten, wie etwa Deutschland, wurden vorsichtige Umbauprozesse unter Beibehaltung bestehender Strukturen eingeleitet (für eine Übersicht s. Wacker 1997, Metzler / Wacker 2001).
5 Im deutschsprachigen Raum wird häufig von geistig behinderten Eltern (z.B. Pixa-Kettner 1996, 1998) oder (seltener) von Eltern mit Lernbehinderungen gesprochen. International sind Begriffe wie „mental retardation“ (z.B. Whitman / Accardo 1990), „learning difficulty“ (z.B. Booth / Booth 1998) oder „intellectual disability“ (z.B. McConnell / Llewellyn 2002) gebräuchlich.
6 Als standardisiertes Maß für die intellektuelle Leistungsfähigkeit werden in der Regel sog. Intelligenztests eingesetzt (für eine Einführung in die Intelligenzdiagnostik s. Holling et al. 2004), die so normiert sind, dass Personengruppen aus einer vorab definierten Altersgruppe eine bestimmte Verteilung der Intelligenztestwerte zeigen und im Durchschnitt einen IQ-Wert von 100 erreichen. Welche Schwellenwerte benutzt werden, um einen Bereich noch durchschnittlicher Intelligenz von einem Bereich intellektueller Einschränkung zu trennen oder um verschiedene Schweregrade der intellektuellen Einschränkung zu unterscheiden, schwankt etwas. In den Vereinigten Staaten hat die American Association on Mental Retardation den Schwellenwert für die Unterscheidung zwischen noch normaler Intelligenz und intellektueller Einschränkung etwa zunächst bei einem IQ-Wert von 84 angesiedelt und diese Schwelle dann im Verlauf der nächsten 30 Jahre zunächst auf 70 IQ-Punkte abgesenkt und anschließend wieder etwas angehoben. In Deutschland wird orientiert an den ICD-10 Normen der Weltgesundheitsorganisation und häufig unterhalb einer Schwelle von 70 IQ-Punkten von einer Intelligenzminderung gesprochen.
7 Diese Entwicklung spiegelt sich u.a. in den Überarbeitungen der „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)“ der Weltgesundheitsorganisation, die 2004 in einer deutschsprachigen Fassung zugänglich geworden ist (DIMDI 2004). Auch die 2001 erfolgte Neufassung der gesetzlichen Definition des Begriffs der Behinderung in § 2 Abs. 1 SGB IX entspricht diesem Entwicklungstrend, der im Kern darin besteht, Behinderung nicht mehr nur als Merkmal einer Person in Form dauerhaft eingeschränkter Fähigkeiten zu sehen, sondern die Auswirkungen solcher Einschränkungen auf die Teilhabe am sozialen Leben in den Blick zu nehmen. Da diese Auswirkungen von den persönlichen Bewältigungsfähigkeiten sowie den sozialen Unterstützungsangeboten abhängen, wird Behinderung mehr zu einem Merkmal der Wechselwirkung zwischen Person und sozialer Umwelt.
8 Wie viel Hilfe benötigt wird, um Beeinträchtigungen in zehn vorab definierten Lebens- und Fähigkeitsbereichen ausgleichen zu können, wird etwa von der American Association on Mental Retardation herangezogen, um verschiedene Untergruppen von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen zu bilden. Diese Einteilung wird als funktional und nah am Hilfesystem befindlich angesehen.
9 Im sog. Zwei-Gruppen-Ansatz (Zigler / Balla 1982) wurde angenommen, dass intellektuelle Einschränkungen entweder aufgrund erkennbarer, organisch vermittelter Ursachen (z.B. Gen-Anomalien, Geburtsschwierigkeiten, bestimmte Infektionen während der Schwangerschaft) oder als Teil normaler Unterschiedlichkeit der Intelligenz in der Bevölkerung auftreten können. Soziokulturelle Einflüsse wurden prinzipiell für beide Gruppen als wichtig angesehen, jedoch wurde ihnen eine größere Bedeutung innerhalb der Gruppe ohne erkennbare organische Ursache zugeschrieben. Aufgrund von Fortschritten beim Verständnis und bei den Diagnosemöglichkeiten verschiedener genetischer Einflüsse auf intellektuelle Einschränkungen (für eine Forschungsübersicht s. Simonoff et al. 1996) ist der Anteil an Fällen mit erkennbarer organischer Ursache in neueren Untersuchungen kontinuierlich angewachsen und liegt jetzt meist bei 50 bis 60 % oder darüber (z.B. Stromme / Hagberg 2000). Zugleich wurden für verschiedene genetisch (mit)bestimmte Formen intellektueller Einschränkungen zunehmend ausdifferenzierte Beschreibungen unterschiedlicher Profile von Fähigkeiten, Schwierigkeiten, Vulnerabilitäten und Entwicklungsverläufen vorgelegt (für Forschungsübersichten s. Dykes et al. 2000, Hodapp / Dykes 2003). In der Forschung über Erziehungsfähigkeiten von Eltern mit intellektuellen Einschränkungen wurde dieser Profilansatz in Abhängigkeiten von verschiedenen Entstehungsursachen der Behinderung bislang jedoch noch kaum genutzt. Ebenso wurden bislang kaum Eltern untersucht, die im Profil ihrer intellektuellen Fähigkeiten nur in umschriebenen Teilbereichen Einschränkungen aufweisen.
10 Beispielsweise wird vielfach bei IQ-Werten zwischen 70 und 50 Punkten (grob vergleichbar einem erreichbaren Entwicklungsalter von neun bis zwölf Jahren) von einer eher milden Form der intellektuellen Beeinträchtigung gesprochen, sofern alle sonstigen evtl. vorhandenen Definitionskriterien erfüllt werden (z.B. Volkmar / Dykens 2002). In bislang vorliegenden epidemiologischen Arbeiten fallen intellektuelle Einschränkungen zu etwa 85 % in den Bereich der milden Form der Einschränkung.
11 Z.B. Barker / Maralani 1997, Morch et al. 1997, Mildon et al. 2003.
12 Beispielsweise waren in einer englischen Längsschnittstudie (Maugham et al. 1999) im Alter von 33 Jahren Frauen mit milder intellektueller Einschränkung etwas häufiger als Frauen ohne eine solche Einschränkung Mutter geworden (90 vs. 76 %). Bei Männern mit und ohne milde intellektuelle Einschränkung zeigte sich nahezu kein Unterschied (63 vs. 66 %).
13 Hierzu trägt nicht nur ein häufiger Mangel an Frei- und Rückzugsräumen für geistig behinderte Erwachsene bei. Vielmehr berichtete in einer österreichischen Untersuchung (Zemp / Pircher 1996) auch ein hoher Anteil geistig behinderter Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe lebten, von einer Sterilisation in der Vergangenheit. Ausgehend von diesen und anderen Erfahrungen in der Vergangenheit wurden in Deutschland im Betreuungsrecht hohe Hürden vor einer Sterilisation geistig behinderter Menschen errichtet (z.B. Notwendigkeit zur Bestellung eines besonderen Betreuers, Pflicht zur vormundschaftsgerichtlichen Anhörung, Pflicht zur Bestellung eines Verfahrenspflegers, Trennung von medizinischem Gutachter und behandelndem Arzt, keine Sterilisation gegen den Willen Betroffener).
14 Reed / Reed 1965 sammelten etwa Daten über die Nachkommen der Großeltern von Einwohnern einer stationären Einrichtung für geistig behinderte Menschen und quantifizierten das Risiko bedeutsamer intellektueller Einschränkungen bei Kindern mit einem intellektuell eingeschränkten Elternteil auf etwa 15 % und bei zwei intellektuell eingeschränkten Elternteilen auf 40 % im Vergleich zu einem Prozent, wenn keiner der Elternteile intellektuelle Einschränkungen aufwies. Eine Übersicht über andere frühe Arbeiten gibt Bass 1963.
15 In Untersuchungen an altersgemischten Gruppen fanden Gillberg / Geijer-Karlsson 1983 sowie Morch et al. 1997 bei betroffenen Kindern Raten von 35 bzw. 43 % an belegbaren oder vermuteten intellektuellen Einschränkungen. Bei Kindern im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter fanden mehrere Studien erhöhte Raten an Entwicklungsverzögerungen, so etwa Keltner et al. 1999, in deren Studie 42 % der zweijährigen Kinder von Müttern mit milden intellektuellen Einschränkungen (mittlerer IQ: 60) eine Entwicklungsverzögerung aufwiesen. Im Verhältnis zur Kontrollgruppe entsprach dies einer Verdreifachung des Risikos. Kinder im Schulalter wurden in mehreren Studien (z.B. Feldman / Walton-Allen 1997, Aunos et al. 2003) zu etwa 40 % als lernbehindert eingestuft. In einer qualitativen deutschen Untersuchung beschrieb Pixa-Kettner 1999 a bedeutsame Entwicklungsverzögerungen und intellektuelle Beeinträchtigungen bei drei von sechs einbezogenen Kindern mit mindestens einem geistig behinderten Elternteil.
16 Beispielsweise fanden Spinath et al. 2004 für milde intellektuelle Beeinträchtigungen in einer Zwillingsstudie bei eineiigen Zwillingen eine Übereinstimmungsrate von 74 %, bei zweieiigen Zwillingen mit gleichem bzw. verschiedenem Geschlecht jedoch Übereinstimmungsraten von 45 bzw. 36 %, was auf bedeutsame genetische Einflüsse auf das Vorliegen milder intellektueller Beeinträchtigungen hinweist. Ähnliche Befunde wurden von Petrill et al. 1997 und Eley et al. 2001 vorgelegt.
17 Dies ergibt sich aus der begrenzten Stärke der genetischen Effekte und der bei verhaltensgenetischen Befunden zusätzlich immer gegebenen Möglichkeit von Gen-Umwelt-Korrelationen und durch die Umwelt vermittelten genetischen Effekten. Auch Interventionsstudien (vgl. Fußnote 38) verdeutlichen den Stellenwert von Umwelteinflüssen. Von besonderem Interesse sind zusätzlich aktuelle Befunde, denen zufolge unter Bedingungen von Armut der genetisch erklärbare Anteil an kognitiven Fähigkeitsunterschieden zwischen Kindern sinkt, während unter Wohlstandsbedingungen fast nur noch Kinder, deren Fähigkeiten durch weitere Fördermaßnahmen nicht mehr weiter zu steigern sind, intellektuelle Einschränkungen aufweisen und der genetisch erklärbare Anteil an kognitiven Fähigkeitsunterschieden zwischen Kindern in dieser Gruppe daher höher liegt (z.B. Rowe et al. 1999, Turkheimer et al. 2003).
18 Hohe Anteile von 40 % und mehr an Kindern mit klinisch bedeutsamen Verhaltensauffälligkeiten fanden sich beispielsweise in strukturierten (Feldman / Walton-Allen 1997) und unstrukturierten Einschätzungen (z.B. Barker / Maralani 1997) durch die betroffenen Mütter, aber auch bei einem Einbezug anderer Informationsquellen (z.B. Gillberg / Geijer-Karlsson 1983). Der im Verhältnis zu Kontrollgruppen deutlich erhöhte Anteil an Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern von Eltern mit intellektuellen Einschränkungen bei mindestens einem Elternteil lässt sich nur teilweise darauf zurückzuführen, dass betroffene Kinder häufiger als Kinder aus Kontrollgruppen auch selbst intellektuelle Einschränkungen aufweisen, die wiederum die Entwicklung von Verhaltensstörungen etwas begünstigen (für eine Forschungsübersicht siehe Schmidt 1998). Jedenfalls fand O’Neill (1985) auch bei mindestens durchschnittlich intelligenten Kindern mit mindestens einem intellektuell beeinträchtigten Elternteil eine deutlich erhöhte Rate an Verhaltensauffälligkeiten.
19 Für Ausnahmen s. Booth / Booth 2000, Perkins et al. 2001.
20 In der bereits zitierten Untersuchung von O’Neil 1985 wurde beispielsweise ein Viertel der Kinder als positiv angepasst beschrieben. In der Studie von Gillberg / Geijer-Karlssson 1983 wurde ein positiver Entwicklungsverlauf bei 15 % der Kinder vermutet.
22 In einer deutschen Untersuchung von Fällen, in denen ein Verfahren nach § 1666 BGB eröffnet wurde, fanden Münder et al. 2000 einen Anteil von etwa fünf Prozent mit geistiger Behinderung mindestens eines Elternteils (nach Einschätzung der fallzuständigen ASD-Fachkraft). In einer Reihe internationaler Studien fanden sich etwas höhere Anteile, evt. aufgrund eines weiter gefassten Begriffs intellektueller Einschränkung. In einer amerikanischen Studie von Taylor et al. 1991 wiesen etwa ein Viertel der Mütter und ein Fünftel der Väter, bei denen nach einer Kindeswohlgefährdung ein familiengerichtliches Verfahren eröffnet wurde, einen IQ unter 80 auf. In einer australischen Studie fand sich ein Anteil von etwa neun Prozent der Gefährdungsfälle vor Gericht, in denen mindestens ein Elternteil deutliche intellektuelle Beeinträchtigungen aufwies (Llewellyn et al. 2003 a), in einer englischen Studie (Booth et al. 2005) lag der Anteil bei etwa 15 %.
23 In Studien aus sieben Ländern (für eine Übersicht s. Booth et al. 2005) wuchsen durchgängig mehr als 30 % der Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil eine bedeutsame intellektuelle Einschränkung aufwies, nicht bei wenigstens einem leiblichen Elternteil auf. Mit zunehmendem Alter des Kindes zeigte sich eine höhere Rate an Fremdunterbringungen. Bei einem erheblichen Anteil der fremduntergebrachten Kinder waren belegbare oder vermutete Gefährdungsereignisse für die Fremdunterbringung mitentscheidend (z.B. Gillberg / Geijer-Karlsson 1983) und bei belegbaren Gefährdungsereignissen war eine Fremdunterbringung die mit Abstand häufigste Jugendhilfemaßnahme (z.B. Seagull / Scheurer 1986, Llewellyn et al. 2003 a, Booth et al. 2005).
24 Booth / Booth 2004 sprechen beispielsweise bezogen auf die Situation in England von einer dreißigbis sechzigfachen Überrepräsentation von Eltern mit intellektuellen Einschränkungen in Kinderschutzverfahren.
25 Systematische Diskriminierungen im Prozess der Risikoeinschätzung und des Risikomanagements in Kinderschutzverfahren sind nicht einfach nachzuweisen, sofern sie nicht auf schriftlich gefassten Bestimmungen beruhen. Verschiedene, in anderen Forschungszusammenhängen bereits eingesetzte Untersuchungsdesigns, die Hinweise auf Diskriminierungen geben können (z.B. systematische und von anderen Fällen abweichende Unterschiede zwischen unstrukturierten Einschätzungen von Fachkräften und standardisierten Einschätzungsverfahren in Fällen mit einem intellektuell beeinträchtigten Elternteil oder belegbare Zusammenhänge zwischen Unterschieden in den Voreinstellungen von Fachkräften gegenüber intellektuell beeinträchtigten Eltern und unterschiedlichen Verläufen bei ähnlicher Fallgrundlage), sind in diesem Feld noch nicht zur Anwendung gekommen. Aus der Überrepräsentation von Eltern mit intellektuellen Beeinträchtigungen auf allen Ebenen des Kinderschutzes allein kann nicht auf Diskriminierung geschlossen werden, da diese Überrepräsentation auch auf einer tatsächlichen Häufung von Kindeswohlgefährdungen beruhen könnte. Auch der wiederholt zitierte, aus einer amerikanischen Untersuchung (Taylor et al. 1991) stammende Befund einer häufigeren Fremdunterbringung trotz gegebener Bereitschaft der Eltern zur Inanspruchnahme von Hilfe ist für sich genommen wenig aussagekräftig, sofern es bei Herausnahmen nicht nur auf die Bereitschaft, sondern auch auf die Fähigkeit zur Inanspruchnahme von Hilfe ankommt. Den gegenwärtig ernsthaftesten Hinweis auf bestehende Diskriminierung in Form einer häufig nicht gerechtfertigten, übermäßig pessimistischen Sicht auf Möglichkeiten ambulanter Hilfe bei Eltern mit intellektuellen Einschränkungen liefern derzeit Studien zu den Möglichkeiten ambulanter Hilfe bei Eltern mit bedeutsamen intellektuellen Einschränkungen. Eine Übersicht hierzu findet sich im letzten Abschnitt des Artikels. Llewellyn et al. (2003 a, S. 249) stellen für die derzeitige Situation zu Recht fest, dass die Gründe für die Überrepräsentation von Eltern mit intellektuellen Einschränkungen in Kinderschutzverfahren noch keineswegs befriedigend aufgeklärt sind.
26 Solche Analysen wurden beispielsweise von Tymchuk / Andron 1990 sowie Booth et al. 2005 vorgelegt.
27 Z.B. Cotson et al. 2001, James 2004.
28 Ähnlich wie für Zusammenhänge zwischen Intelligenz und wirtschaftlichem Erfolg oder sozialen Fähigkeiten (für Forschungsübersichten s. Sternberg et al. 2001, Sternberg 1999) besteht auch zwischen der Intelligenz von Eltern und ihren Erziehungsfähigkeiten kein starker statistischer Zusammenhang. Dies gilt prinzipiell auch für den Bereich unterdurchschnittlicher Intelligenz und ergibt sich aus mehreren Arten von Befunden, beispielsweise Untersuchungen, denen zufolge bei einem Teil der Kinder von Eltern mit intellektuellen Einschränkungen positive Entwicklungsverläufe zu beobachten sind (vgl. Fußnote 20) und das Ausmaß an feststellbaren Einschränkungen der Intelligenz nur wenig mit konkret bobachtbaren Fähigkeiten bei der Versorgung und Erziehung zusammenhängt, weiterhin aus Studien, in denen sich das Ausmaß an Intelligenzminderung in rückblickenden Fallanalysen nicht als Vorhersagefaktor für Kindesmisshandlung bzw. -vernachlässigung erwies (z.B. Tymchuk/Andron 1990). Neben der Überbetonung stellt freilich auch die Verneinung jeder Bedeutung von Intelligenzminderungen für die Erziehungsfähigkeit eine Verzerrung der Befundlage dar. Auch wenn der IQ die Erziehungsfähigkeiten von Eltern keinesfalls bestimmt, treten doch bei Eltern mit Intelligenzminderungen als Gruppe häufiger als bei ökonomisch gleichgestellten Eltern aus Kontrollgruppen Einschränkungen in den konkreten Fürsorgefähigkeiten und in der Fähigkeit zur kindgerechten Entscheidungsfindung in Gefahrensituationen auf (z.B. Feldmann 1998, Khemka / Hickson 2000). Weiterhin wurden im Hinblick auf Intelligenzminderung und Vernachlässigung Schwelleneffekte beobachtet, d.h. erst unterhalb einer Schwelle von 60 IQ-Punkten erwies sich eine intellektuelle elterliche Beeinträchtigung als Risikofaktor für das Auftreten von Vernachlässigung (z.B. Tymchuk 1991).
29 In der angloamerikanischen Literatur wurde für die häufig bei Fachkräften zu beobachtende Tendenz, bei Eltern mit intellektuellen Einschränkungen andere Risikofaktoren und Belastungen zu übersehen und alle Probleme auf die vorhandene intellektuelle Einschränkung zu beziehen, der Begriff „overshadowing“ (Überschattung) geprägt (Reiss et al. 1982, White et al. 1995). Dabei zeigt die Epidemiologie von Risikofaktoren bei Eltern mit intellektuellen Beeinträchtigungen eine im Vergleich zu Kontrollgruppen größere Häufigkeit von verschiedenen Belastungen wie beispielsweise Erfahrungen mit Fremdunterbringung, Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch in der Kindheit (z.B. James 2004), soziale Isolation (z.B. Kroese et al. 2002), Ehekonflikte (z.B. Koller et al. 1988) und psychischen Erkrankungen (für eine Forschungsübersicht s. Kerker et al. 2004), die allesamt die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen können und unter Umständen gesonderte Hilfekomponenten erforderlich machen.
30 Das Unterstützungsnetzwerk bei der Betreuung und Erziehung der Kinder stellt eine solche Ressource dar, die sich bei Eltern mit intellektuellen Einschränkungen prognostisch als besonders bedeutsam erwiesen hat, d.h. in Fallanalysen konnte vielfach nur bei einer gegebenen Verfügbarkeit von sozialer Unterstützung und Hilfe eine Gefährdung bzw. Fremdunterbringung von Kindern vermieden werden (Seagull / Scheuerer 1986, Espe-Sherwindt / Kerlin 1990, Tymchuk 1992).
31 Vgl. Cotson et al. 2001, Mildon et al. 2003, James 2004.
32 Beispiele hierfür sind das „Parent Assessment Manual“ (Eltern-Einschätzungs-Manual) von McGaw et al. 1999 oder das „Home Inventory for Dangers and Safety Precautions“ (Inventar für häusliche Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen) von Tymchuk et al. 2003.
33 Beispielsweise analysierten Tymchuk / Andron 1992 33 Fälle von Müttern mit bedeutsamen intellektuellen Einschränkungen, deren Kinder entweder Gefährdung in Form von Misshandlung oder Vernachlässigung erfahren oder nicht erfahren hatten. Die Analyse verdeutlichte, dass Kindeswohlgefährdung häufig in schwerwiegenden Überforderungssituationen mit mehreren Kindern in der Familie, zusätzlichen Familienproblemen und einem geringen Ausmaß an Unterstützung auftrat.
34 Insgesamt können vier Ziele als wesentlich angesehen werden (vgl. Frage 93): die Unterbrechung bestehender und Verhinderung zukünftiger Kindeswohlgefährdung, die Förderung positiver elterlicher Fürsorge und positiver kindlicher Entwicklung, der Ausgleich eventuell bereits eingetretener Entwicklungsbeeinträchtigungen beim Kind und das Erreichen von Zustimmung und Zufriedenheit mit der Maßnahme bei den beteiligten Eltern.
35 Die Bandbreite der vorliegenden Untersuchungen, in denen positive Wirkungen festgestellt werden konnten, reicht von der Förderung grundlegender Fähigkeiten bei der Versorgung und Erziehung eines Kindes (z.B. Feldman et al. 1992) über die Verhütung von Unfallgefahren und Förderung der Gesundheitsfürsorge (z.B. Llewellyn et al. 2003 b) bis hin zur Stärkung der elterlichen Förderkompetenz (z.B. Feldman et al. 1993, Keltner et al. 1995, Mildon et al. 2004).
36 Für Übersichten zu den wirksamkeitsbezogenen Prinzipien von Maßnahmen zur konkreten Förderung von Erziehungs- und Fürsorgefähigkeiten von Eltern mit intellektuellen Einschränkungen s. Feldman 1994, Tymchuk 1998, Llewellyn et al. 2002.
37 In einer der wenigen methodisch akzeptablen Evaluationen aus diesem Bereich fanden McGaw et al. 2002 beispielsweise nach einem Gruppenangebot für betroffene Eltern zur Förderung von Austausch und Beziehungsfähigkeiten eine Stärkung des Selbstvertrauens bei den beteiligten Eltern und einen Aufbau neuer Freundschaften, aber keine automatische Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehungen und keine Abnahme wahrgenommener Verhaltensprobleme bei den Kindern. Diese Ergebnisse entsprechen der Befundlage zu den allgemeinen Effekten familienentlastender Maßnahmen nach Kindeswohlgefährdung, die sich ebenfalls allein als wenig wirksam erwiesen haben (vgl. Frage 93).
38 In mehreren Interventionsstudien (z.B. CARE-Studie: Ramey / Ramey 1994 sowie die methodisch etwas umstrittene Milwaukee-Studie: Garber 1988) konnten in Folge qualitativ guter, außerfamiliärer frühkindlicher Fördermaßnahmen bedeutsame IQ-Zuwächse in der Größenordnung von bis zu 20 IQ-Punkten bei Kindern von Müttern mit intellektuellen Einschränkungen erreicht werden.
39 Z.B. Gillberg / Geijer-Karlsson 1983, Accardo / Whitman 1990, Feldman / Walton-Allen 1997.
40 Z.B. Familienprojekt der Arbeiterwohlfahrt Friesack (Brandenburg), Wohnprojekt Tandem der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (Hamburg), Familienhaus der Marie-Christian-Heime (Schleswig-Holstein); weitere Beispiele bei Pixa-Kettner 1996.