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3. Was ist unter Vernachlässigung zu verstehen?

Heinz Kindler

 

Vernachlässigung in Forschung und sozialer Arbeit

Vernachlässigung stellt eine Form von Kindeswohlgefährdung (vgl. Frage 2) dar, die nicht nur in § 1666 BGB ausdrücklich als eigenständige Fallkategorie erwähnt wird, sondern die die soziale Arbeit schon seit mehr als 100 Jahren nachhaltig beschäftigt.1 Die empirische Forschung zu Formen, Ursachen und Folgen von Vernachlässigung setzte international und auch in Deutschland in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts ein.2 Auch wenn Vernachlässigung seitdem niemals eine ähnlich hohe Aufmerksamkeit wie etwa Kindesmisshandlung oder sexueller Missbrauch auf sich ziehen konnte,3 erscheinen pro Jahr doch etwa vier bis fünf Mal empirische Arbeiten zu diesem Thema,4 sodass sich mittlerweile ein guter Grundstock an Kenntnissen herausgebildet hat.

 

Definition von Vernachlässigung als Kindeswohlgefährdung

Werden Gefährdungen des Kindeswohls in Anlehnung an Garbarino und Gilliam (1980) grundlegend danach unterschieden, ob die Gefahr von bestimmten Handlungen der Betreuungspersonen oder vom Unterlassen bestimmter Handlungen durch die Betreuungspersonen ausgeht, so bezeichnet der Begriff der Vernachlässigung das gesamte Spektrum relevanter Unterlassungen. Entsprechend definieren im deutschsprachigen Raum etwa Schone et al. (1997) Vernachlässigung als „andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre“.5 Angepasst an den durch den § 1666 BGB geschaffenen rechtlichen Rahmen könnte Vernachlässigung daher verstanden werden „als andauerndes oder wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns bzw. Unterlassen der Beauftragung geeigneter Dritter mit einem solchen Handeln durch Eltern oder andere Sorgeberechtigte, das für einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen Beeinträchtigungen der physischen und / oder psychischen Entwicklung des Kindes führt oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen beinhaltet“.

 

Voraussetzungen für ein Verständnis von Vernachlässigung

Obwohl ausgeprägte Formen von Vernachlässigung in den ersten Lebensjahren von Kindern unter Umständen rasch zu lebensbedrohenden Zuständen führen können,6 zeichnet sich Vernachlässigung insgesamt im Vergleich zu körperlichen Kindesmisshandlungen häufiger durch einen schleichenden Verlauf mit sich erst allmählich aufbauenden Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung aus (vgl. Frage 24). Verschiedene AutorInnen7 haben deshalb darauf hingewiesen, dass ein Verständnis von Vernachlässigung und ihrer Auswirkungen nur auf der Grundlage eines guten Informationsstandes über altersabhängige Bedürfnisse bzw. Entwicklungsaufgaben von Kindern gewonnen werden kann. Von Bedeutung ist ebenfalls ein Wissen um aussagekräftige Anhaltspunkte für bedeutsame Entwicklungsverzögerungen in verschiedenen Entwicklungsbereichen (vgl. Frage 16) sowie wissenschaftlich gesicherte Grundkenntnisse über Bedeutung und unterschiedliche Strategien elterlicher Fürsorge.8

 

Bereiche von Vernachlässigung

Da Kinder zu einem gegebenen Alterszeitpunkt in jeweils mehreren Entwicklungs- und Lebensbereichen der Fürsorge bedürfen, eine vorhandene Vernachlässigung aber nicht all diese Bereiche gleichermaßen betreffen muss, werden zur näheren Beschreibung der Vernachlässigungserfahrungen eines Kindes häufig Adjektive verwandt, wie etwa „erzieherische“, „emotionale“ oder „körperliche“ Vernachlässigung. Eine einheitliche Struktur der Kategorisierung verschiedener Unterformen von Vernachlässigung hat sich nicht herausgebildet. Jedoch bestehen wesentliche Übereinstimmungen zwischen verschiedenen Systemen.9 So wird in der Regel körperliche Vernachlässigung (z.B. unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, sauberer Kleidung, Hygiene, Wohnraum und medizinischer Versorgung) ebenso als Unterform betrachtet wie kognitive und erzieherische Vernachlässigung (z.B. Mangel an Konversation, Spiel und anregenden Erfahrungen, fehlende erzieherische Einflussnahme auf einen unregelmäßigen Schulbesuch, Delinquenz oder Suchtmittelgebrauch des Kindes, fehlende Beachtung eines besonderen und erheblichen Erziehungs- oder Förderbedarfs), emotionale Vernachlässigung (z.B. Mangel an Wärme in der Beziehung zum Kind, fehlende Reaktion auf emotionale Signale des Kindes) und unzureichende Beaufsichtigung (z.B. Kind bleibt längere Zeit alleine und auf sich gestellt, keine Reaktion auf eine längere unangekündigte Abwesenheit des Kindes).

 

Vernachlässigung als Gefährdungsform in der Jugendhilfe

Aus den Jugendhilfesystemen verschiedener Länder ist bekannt, dass vernachlässigte Kinder die größte Gruppe der als gefährdet wahrgenommenen Minderjährigen bilden,10 wobei eine körperliche Vernachlässigung oder unzureichende Beaufsichtigung eines Kindes häufig den Anlass der Kontaktaufnahme darstellen, während im Verlauf der Fallbearbeitung dann u.U. auch Formen der emotionalen, erzieherischen und kognitiven Vernachlässigung stärker ins Auge fallen.11 Amerikanische Studien zeigen, dass dort nur ein Teil der von ausgeprägter Vernachlässigung betroffenen Kinder in Kontakt zum System der Kinder- und Jugendhilfe kommt.12 Für Deutschland ist nicht bekannt, inwieweit zumindest schwerwiegende Fälle von Vernachlässigung zuverlässig und rasch erkannt werden. Bei bekannt werdenden Fällen scheint sich Vernachlässigung, trotz einsetzender Intervention, bei etwa einem Viertel bis der Hälfte der betroffenen Kinder zu einem chronischen Merkmal ihrer Lebenswelt zu entwickeln.13 Mehrere Studien deuten zudem darauf hin, dass vernachlässigte Kinder in der Mehrzahl zeitgleich oder später auch noch andere Formen der Kindeswohlgefährdung erleben.14

 

Verschiedene Typen von Vernachlässigung und Grenzbereiche

Studien zur Überlappungsrate verschiedener Unterformen von Vernachlässigung fehlen derzeit. Verschiedene AutorInnen nehmen jedoch an, dass Profile der Vernachlässigung und Gefährdung zusammen mit Merkmalen der Chronizität und des Schweregrades dazu verwendet werden können, um Untergruppen vernachlässigender Eltern zu bilden, die im Hinblick auf die Entstehung des Problems und geeignete Interventionsformen Gemeinsamkeiten aufweisen. Crittenden (1999) empfiehlt etwa „desorganisierte“, „emotionsvermeidende“ und „depressive“ Formen von Vernachlässigung zu unterscheiden und macht Vorschläge für unterschiedliche Interventionsstrategien.

Formen einer unzureichenden Fürsorge, die die Grenze zur Gefährdung nicht überschreiten, lassen sich sprachlich von Vernachlässigung abgrenzen, indem sie als „distanziert“ oder „unengagiert“ bezeichnet werden. Auch solche Formen der Fürsorge sind im Mittel mit negativen Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung verbunden, die jedoch im Hinblick auf Stärke und Durchgängigkeit nicht das Ausmaß der Folgen von Vernachlässigung erreichen.15

 

Weiterführende Literatur

Sullivan, S. (2000). Child neglect: Current definitions and models. A review of child neglect research 1993-1998. Ottawa, Ontario: Family Violence Prevention Unit, Health Canada.

Swift, K. (1995). An Outrage to Common Decency: Historical Perspectives on Child Neglect. Child Welfare, 74, 71-91.

Zuravin, S.J. (1999). Child Neglect: A Review of Definitions and Measurement Research. In H., Dubowitz (Ed.), Neglected Children. Research, Practice, and Policy. Thousand Oaks: Sage, 24-46.

 

Anmerkungen

1 Die Aufmerksamkeit der entstehenden Kinder- und Jugendhilfe richtete sich dabei zunächst insbesondere auf Straßenkinder und Formen erzieherischer Vernachlässigung von Jugendlichen, die als besonders Besorgnis erregend wahrgenommen wurden (für Übersichten s. Sachße / Tennstedt 1980, Peukert 1986, Schmidt 1997, Uhlendorff 2003). Im Zuge kriegsbedingter Versorgungsengpässe fanden dann auch Formen körperlicher Vernachlässigung eine stärkere Beachtung. Eine Vernachlässigung emotionaler kindlicher Bedürfnisse wurde, abgesehen von sporadischen früheren Wortmeldungen (z.B. von Levetzow 1934), erst nach Aufkommen der Bindungstheorie (Bowlby 1975) stärker als potenziell bedeutsam wahrgenommen. Zur Geschichte der Beachtung von Vernachlässigung aus internationaler Sicht s. etwa Swift 1995, Rose / Meezan 1993.

2 Vgl. etwa die noch immer lesenswerten Studien von Rühle 1926, Hetzer 1929, Polansky et al. 1981.

3 Wolock / Horowitz 1984 prägten in diesem Zusammenhang den Ausdruck von der „Vernachlässigung der Vernachlässigung“ („neglect of neglect“).

4 Für eine Analyse der internationalen Publikationsraten zu verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung s. Behl et al. 2003.

5 Die von Schone et al. 1997 vorgelegte Definition wird in einer Vielzahl deutschsprachiger Publikationen aufgegriffen (z.B. Münder et al. 2000; Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW 2000). Ähnlich definiert auf internationaler Ebene Dubowitz 2000 Vernachlässigung als „omissions in care resulting in significant harm or the risk of significant harm to children“ (10). Beide Definitionen lehnen sich eng an die klassische Definition von Polansky et al. 1981 an: „A condition in which a caretaker responsible for the child, either deliberately or by extraordinary inattentiveness, permits the child to experience avoidable present suffering and / or fails to provide one or more of the ingredients generally deemed essential for developing a person’s physical, intellectual, and emotional capacities“ (15). Übersichten über verschiedene Definitionen in Forschung und Praxis finden sich u.a. bei Sullivan 2000 bzw. Zuravin 1999.

6 In den USA lassen sich etwa drei Prozent aller Todesfälle von Kindern auf Misshandlung oder Vernachlässigung zurückführen. In etwa 40 % dieser Fälle spielt Vernachlässigung eine wesentliche Rolle, wobei Kinder im ersten Lebensjahr besonders betroffen sind (McCurdy/Daro 1994). Bonner et al. 1999 weisen allerdings darauf hin, dass die vorliegenden Statistiken die Bedeutung einer unzureichenden Beaufsichtigung bei tödlichen Unfällen älterer Kinder nur schlecht erfassen. In Deutschland werden Todesfälle infolge von Vernachlässigung statistisch nicht gesondert erfasst.

7 Z.B. Zuravin 1999, Scannapieco / Connell-Carrick 2002.

8 Im Zuge methodischer Weiterentwicklungen (z.B. genetisch informative Designs, Multi-Methoden und Multi-Informanten-Studien, Meta-Analysen und Mediationsanalysen) hat sich der Wissensstand über die Bedeutung elterlicher Fürsorge für verschiedene kindliche Entwicklungsbereiche (z.B. sozioemotionale, kognitive und moralische Entwicklung) in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Gute und aktuelle Übersichtsarbeiten liegen derzeit im angloamerikanischen Raum vor (z.B. Bornstein 2002, Collins et al. 2000, Rutter 1999, Thompson 1998). Qualitativ entsprechende deutschsprachige Aufarbeitungen stehen noch aus.

9 Systeme zur Unterscheidung verschiedener Unterformen von Vernachlässigung wurden etwa im Rahmen der US-amerikanischen „Third National Incidence Study of Child Abuse and Neglect“ (Sedlak / Broadhurst 1996) oder der „Canadian Incidence Study of Reported Child Abuse and Neglect“ (Trocme et al. 2001) entwickelt. Eine Übersicht zu verschiedenen Systemen findet sich bei Sullivan 2000.

10 Münder et al. 2000 fanden bei einer Vollerhebung von mehr als 300 Fällen aus 16 Jugendämtern, in denen innerhalb eines vorab bestimmten Zeitraums ein familiengerichtliches Verfahren bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung durchgeführt wurde, einen Anteil von zwei Dritteln, in denen nach Einschätzung des Jugendamtes Vernachlässigung eine wichtige Gefährdungsursache darstellte. Schone et al. 1997 fanden in einer Stichprobe von Kindern unter sieben Jahren aus vier Projektstandorten, deren Eltern zu einem gegebenen Zeitpunkt vom ASD betreut wurden, einen Anteil von einem Fünftel, bei denen nach Einschätzung der befragten Fachkräfte eindeutig eine Vernachlässigungsproblematik vorlag. Ähnliche internationale Ergebnisse finden sich bei Trocme et al. 2001, Department of Health 2001, Broadbent / Bentley 1997, Sedlak / Broadhurst 1996.

11 Ein Profil des Ausprägungsgrades verschiedener Unterformen von Vernachlässigung bei Familien, die vom ASD betreut werden, wurde etwa von Schone et al. 1997 erstellt.

12 Sedlak / Broadhurst 1996.

13 Für eine Forschungsübersicht s. DePanfilis / Zuravin 1998. Weitere Studien wurden u.a. von Hamilton / Browne 1999 und Fluke et al. 1999 vorgelegt.

14 Z.B. Claussen / Crittenden 1991, Manly et al. 1994, Egeland et al. 1997.

15 Für eine Forschungsübersicht zum Konzept distanzierter Fürsorge s. George / Solomon 1999, zu den Auswirkungen unengagierter Erziehung s. Baumrind 1971.