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29. Welcher Zusammenhang besteht zwischen Partnerschaftsgewalt und der Entwicklung von Kindern?

Heinz Kindler

 

Die möglichen Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt auf Kinder haben in der Jugendhilfe über mehrere Jahrzehnte hinweg eine eher geringe Rolle gespielt.1 In den letzten Jahren ist ein Umschwung 2 zu verzeichnen, der sich aus mindestens drei Quellen speist:

 

Begriffsverständnis und Formen von Partnerschaftsgewalt

Partnerschaftsgewalt bezeichnet alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt zwischen Erwachsenen, die sich durch eine Partnerschaft miteinander verbunden fühlen oder gefühlt haben.6 Sie tritt in verschiedenen Formen und Mustern auf.7 Während ein Muster seltener, wenig verletzungsträchtiger und oft wechselseitiger körperlicher Auseinandersetzungen weit verbreitet scheint, tritt ein Muster wiederholter, oft verletzungsträchtiger und in Formen der Kontrolle bzw. Demütigung eingebetteter Partnerschaftsgewalt seltener auf und wird überwiegend von Männern gegenüber Partnerinnen ausgeübt.8 Das zuletzt genannte Muster verursacht einen weit überproportionalen Anteil der mit Partnerschaftsgewalt verbundenen körperlichen und psychischen Verletzungen bei Opfern. Zusammenhänge zur kindlichen Entwicklung wurden bislang überwiegend bei Kindern untersucht, die eine mehrfache und/oder schwere Form der Partnerschaftsgewalt miterleben mussten.9

 

Belastungen und Beeinträchtigungen betroffener Kinder

Die solcherart betroffenen Kinder beschrieben die miterlebte Gewalt nahezu durchgehend als sehr belastend und schilderten einen massiven Verlust emotionaler Sicherheit.10 Überwiegend waren zumindest zeitweise einzelne Merkmale einer Belastungsstörung feststellbar, die sich bei einer substanziellen Minderheit zu einer klinisch relevanten posttraumatischen Belastungsstörung verdichteten.11 Im Hinblick auf die soziale Entwicklung fanden zwei Langzeituntersuchungen12 eine Verdreifachung der Raten an Gewalt in den späteren Partnerschaften betroffener Kinder im jungen Erwachsenenalter, während im Hinblick auf die kognitive und schulische Entwicklung ein deutlicher Unterdrückungseffekt 13 der tatsächlich vorhandenen schulischen Begabungen beobachtet wurde, der für einige Kinder einen Wechsel in Förderschulen beinhaltete. In der globalen Verhaltensanpassung erschienen betroffene Kinder im Mittel deutlich durch häufigere bzw. intensivere Verhaltensprobleme beeinträchtigt.14 In ihrer mittleren Stärke entsprechen die beobachteten Effekte anderen bekannten Belastungen kindlicher Entwicklung, für die in der Regel eine Interventionsberechtigung der Jugendhilfe angenommen wird.15 Mehrere Gründe 16 sprechen für einen direkten und kausalen Einfluss miterlebter Partnerschaftsgewalt auf die kindliche Entwicklung. Ein Teil der beobachteten Effekte ist aber auch darauf zurückzuführen, dass von Partnerschaftsgewalt betroffene Kinder deutlich häufiger als nicht betroffene Kinder auch am eigenen Körper Misshandlungen erfahren müssen.17

 

Anzahl betroffener Kinder

Auf der Grundlage der jährlichen Aufnahmezahlen der Frauenhäuser lässt sich schätzen, dass auf diesem Weg jährlich bei 50 000 bis 70 000 Kindern ein Miterleben von Partnerschaftsgewalt offenbar wird.18 In anderen Fällen wird die Betroffenheit von Kindern im Rahmen einer polizeilichen Wegweisung oder eines familiengerichtlichen Verfahrens zur Wohnungszuweisung bekannt. Jedoch fehlen hierzu bundesweite Statistiken. Es wird vermutet, dass nur eine Minderheit der von Partnerschaftsgewalt betroffenen Mütter vom Angebot der Frauenhäuser erreicht wird oder sich an die Polizei bzw. das Familiengericht wendet. Dunkelfelderhebungen mit Jugendlichen19 bestätigten dies und erbrachten einen Anteil von etwa sieben Prozent der Befragten, die im Jahr vor der Befragung häufiger Gewalt des (sozialen) Vaters gegen die Mutter oder beider Eltern gegeneinander erleben mussten. Wird dieser Prozentsatz mit den Zahlen für andere gravierende Belastungen kindlicher Entwicklung (sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung) verglichen, so zeigt sich, dass von Partnerschaftsgewalt betroffene Kinder und Jugendliche nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch relativ zur Häufigkeit anderer Formen der Viktimisierung eine beachtenswerte Gruppe darstellen.

 

Folgerungen für die Arbeit des ASD

Aufgrund der mit Partnerschaftsgewalt im Mittel einhergehenden Belastung kindlicher Entwicklung ist bei betroffenen Kindern meist ein Hilfebedarf anzunehmen.20 Den auf die Beendigung der Gewalt zielenden Interventionen21 ist Vorrang einzuräumen. Bei schwerwiegenden oder fortdauernden Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung können aber auch zusätzlich Maßnahmen zur Förderung der generellen elterlichen Erziehungsfähigkeit oder zur Stützung des Kindes angezeigt sein.22 Ist eine Beendigung der Partnerschaftsgewalt nicht möglich, so hängt es vom Ausmaß der kindlichen Belastung, dem Auftreten weiterer Gefährdungen (z.B. Kindesmisshandlung) und dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Erziehungsfähigkeit der Sorgeberechtigten ab, inwieweit die Grenze zur Kindeswohlgefährdung als überschritten angesehen werden muss. Kommt es im Rahmen einer Trennung zur Beendigung der Gewalt, so stabilisiert sich die Erziehungsfähigkeit bei nicht Gewalt ausübenden Elternteilen in der Regel. Entwickeln sich Umgangsstreitigkeiten, so sind entsprechend der Intention des Gesetzgebers23 die Auswirkungen auf das Kind sorgfältig zu prüfen. Zusätzlich zu den üblichen Kriterien der Prüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch den Umgang sind dabei speziell das aktuell bestehende Risiko fortgesetzter Gewalt auch nach der Trennung und das Ausmaß der gewaltbedingten Belastung des Kindes einzuschätzen.24 Ebenso sind im Mittel bestehende Zusammenhänge zwischen dem Ausüben von Partnerschaftsgewalt und Einschränkungen der Erziehungs- und Kontaktfähigkeit gegenüber dem Kind einzelfallbezogen zu berücksichtigen. Da Partnerschaftsgewalt in vielen Fällen die emotionale Sicherheit von Kindern in der Beziehung zu beiden Eltern belastet, kann es im Einzelfall zur Abwehr einer Gefährdung notwendig sein, die Beziehung des Kindes zum hauptsächlich betreuenden Elternteil zu stabilisieren und das im Normalfall berechtigte Ziel eines Schutzes aller Bindungen des Kindes nach einer Trennung zurückzustellen.

 

Weiterführende Literatur:

Kindler H. & Werner A. (2005). Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt auf Kinder: Forschungsstand und Folgerungen für die Praxis. In G. Deegener & W. Körner (Hrsg.), Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Göttingen: Hogrefe.

Meysen T. (2004). Brücken vom Gewaltschutzgesetz zur Kinder- und Jugendhilfe. Das Jugendamt, 77(2), 61-70.

Schweikert B. & Baer S. (2002). Das neue Gewaltschutzrecht. Baden-Baden: Nomos.

Strasser P. (2001). Kinder legen Zeugnis ab. Gewalt gegen Frauen als Trauma für Kinder. Innsbruck: Studien Verlag. 

 

Anmerkungen

1 So werden Zusammenhänge zwischen Partnerschaftsgewalt und Kindeswohl in einer Reihe von Handbüchern der Sozialarbeit (z.B. Deutscher Verein 1997, Otto / Thiersch 2001, Schroer et al. 2002; für eine positive Ausnahme s. Kreft / Mielenz 1988) und Lehrbüchern der Entwicklungs- bzw. Familienpsychologie (z.B. Keller 1998, Schneewind 1999, Oerter / Montada 2002) nicht angesprochen. Sie fehlen selbst in einigen Übersichtsarbeiten zu familiären Belastungen kindlicher Entwicklung bzw. Kindeswohlgefährdung (z.B. Amelang / Krüger 1995, Egle et al. 1997, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998).

2 S. Kavemann 2000, Heynen 2001, Kindler / Drechsel 2003, Weber-Horning / Kohaupt 2003, Ostbomk-Fischer 2004.

3 Neben einer Reihe von Büchern (z.B. Holden et al. 1998, Rossman et al. 2000, Graham-Berman / Edleson 2001) liegen mittlerweile drei Meta-Analysen zum Zusammenhang zwischen Partnerschaftsgewalt und Kindeswohl vor (Kindler 2002, Kitzman et al. 2003, Wolfe et al. 2003), in die mehr als 100 Studien einbezogen werden konnten.

4 Für Übersichten über das veränderte Gewaltschutzrecht s. Schweikert / Baer 2002, Schuhmacher / Jantzen 2003, speziell zu Folgerungen für die Jugendhilfe s. Meysen 2004a.

5 S. Kindler 2002, S. 54 f.

6 Eng verwandt sind die jeweils etwas weiter gefassten Begriffe der häuslichen Gewalt und der Beziehungsgewalt. Für verschiedene Definitionen s. Kavemann 2000, Jouriles et al. 2001a.

7 Für eine Forschungsübersicht s. Johnson / Ferraro 2000.

8 Für Forschungsübersichten s. Archer 2000 a, Johnson 2001, Saunders 2002.

9 Unterschiedliche Formen kindlichen Miterlebens werden bei Heynen 2001 und Holden 2003 erläutert.

10 Für eindrucksvolle Fallbeispiele s. Strasser 2001, für eine Forschungsübersicht s. Kindler 2002.

11 Für Forschungsübersichten s. Lehmann 2000, Kindler 2002.

12 Yates et al. 2001, Ehrensaft et al. 2003

13 Koenen et al. 2003, für eine Forschungsübersicht s. Kindler 2002.

14 Die im Mittel höhere Belastung der von Partnerschaftsgewalt betroffenen Kinder durch Verhaltensauffälligkeiten zeigt sich sowohl unterhalb der Schwelle zur behandlungsbedürftigen Störung als auch über dieser Schwelle. Hier wird im Mittel eine Verdreifachung der Raten an behandlungsbedürftigen Auffälligkeiten beschrieben. Es zeigen sich insbesondere nach innen gerichtete Störungen (Ängste, Depressionen), etwas seltener nach außen gerichtete Auffälligkeiten (z.B. aggressives Verhalten). Ausgebildete Verhaltensstörungen neigen teilweise auch nach einem Ende der Partnerschaftsgewalt zur Persistenz. Die vorliegenden Befunde scheinen bei einem Einsatz verschiedener Instrumente und Informationsquellen weitgehend unverändert zu bleiben. Für meta-analytische Forschungsübersichten s. Kindler 2002, Kitzman et al. 2003, Wolfe et al. 2003.

15 Ein Vergleich mit den bekannten Effekten anderer Belastungen kindlicher Entwicklung zeigte im Mittel für ein Miterleben von Partnerschaftsgewalt schwächere Effekte als bei körperlichen Kindesmisshandlungen und stärkere Effekte als bei Scheidungen bzw. dem Aufwachsen in relativer Armut. Ähnlich starke Effekte wurden bei Kindern gefunden, die mit mindestens einem alkoholabhängigen Elternteil aufwachsen.

16 Negative Effekte eines Miterlebens von Partnerschaftsgewalt traten auch bei solchen Kindern auf, die keine weiteren Gefährdungen erlebt hatten. Ebenso blieben Belastungseffekte bei einer Kontrolle alternativer Erklärungen (z.B. ungünstige genetische Merkmale, häufiger Streit in der Familie) bestehen. In Längsschnittstudien erfolgte ein Zuwachs an Belastungsanzeichen und Auffälligkeiten erst nach und nicht schon vor dem Auftreten von Partnerschaftsgewalt. Je mehr Gewalt Kinder miterlebten, desto stärker waren sie im Mittel belastet. Schließlich konnten auch einige innerpsychische Vermittlungsmechanismen zwischen Gewalterfahrungen und negativen Folgen aufgeklärt werden. Für eine Forschungsübersicht zu Studien, die auf eine kausale Wirkung von Partnerschaftsgewalt hindeuten, s. Kindler / Werner 2004.

17 In mehreren Studien wurde eine gegenüber der Normalbevölkerung mehrfach erhöhte Rate von 30 bis 60 % auch selbst misshandelter Kinder innerhalb der Gruppe von Partnerschaftsgewalt betroffener Kinder beschrieben. Für eine Forschungsübersicht s. Kindler 2002, S. 34 f.

18 Zu den Grundlagen der Schätzung s. Kindler 2002, S. 27 f.

19 Enzmann / Wetzels 2001.

20 Meysen 2004a, S. 66.

21 Eine allgemeine Forschungsübersicht zur Wirkung verschiedener Interventionen gibt Kindler 2002, S. 62 f., zu integrierten Interventionsprogrammen s. Kaveman et al. 2001; zu Paartherapien nach Partnerschaftsgewalt s. O’Leary 2001; zu Programmen einer intensiven Begleitung und Beratung betroffener Frauen s. Sullivan et al. 2002, zur Gruppenarbeit mit Gewalt ausübenden Männern s. Gondolf 2002, zu polizeilichen und gerichtlichen Schutzmaßnahmen s. Holt et al. 2002.

22 S. Jouriles et al. 2001 b, Fraueninformationszentrum des Frauenhauses Mannheim 2002.

23 S. Bundestagsdrucksachen 14 / 5429, S. 24, 14 / 8131, S. 9.

24 Für eine Forschungsübersicht zum gesamten Komplex der Umgangsregelung nach Partnerschaftsgewalt s. Kindler et al. im Druck.