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25. Was ist über die Folgen psychischer Misshandlungen von Kindern bekannt?

Heinz Kindler

 

Als Formen der Kindeswohlgefährdung werden innerhalb der Sozialwissenschaften üblicherweise Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch und psychische Misshandlung unterschieden. Für psychische Misshandlung liegen dabei mit Abstand die wenigsten Informationen über Folgen für betroffene Kinder vor; zumindest wenn Fälle betrachtet werden, in denen psychische Misshandlung als einzige Form der Misshandlung auftritt oder stark im Vordergrund steht. Teilweise ist dies darauf zurückzuführen, dass weithin akzeptierte Definitionen psychischer Misshandlung nicht leicht zu finden waren (vgl. Frage 4), teilweise wurde vorab eine höhere Bedeutsamkeit anderer Formen der Kindeswohlgefährdung unterstellt, die deshalb vorrangig erforscht wurden. Mit zunehmender Beachtung psychischer Misshandlung in den Jugendhilfesystemen verschiedener Staaten beginnt sich dieses Bild jedoch zu wandeln.1

Im Leben der meisten Kinder kommt es zu Situationen, in denen sie sich durch ihre Eltern psychisch verletzt fühlen.2 Ähnlich wie bei der Unterscheidung zwischen körperlicher Bestrafung und körperlicher Misshandlung 3 werden als psychische Misshandlung aber nur solche elterlichen Verhaltensweisen in Erwägung gezogen, die es nach Häufigkeit und Intensität möglich erscheinen lassen, dass betroffenen Kindern damit nachhaltig vermittelt wird, sie seien wertlos, ungeliebt und voller Fehler.

Trotz dieser Eingrenzung umfasst der Begriff „psychische Misshandlung“ immer noch eine Vielzahl unterschiedlicher Verhaltensmuster, die von der feindseligen Ablehnung eines Kindes bis hin zur Terrorisierung durch ständige massive Drohungen reichen. Da sich nur wenige Studien um einen Einbezug aller gebräuchlichen Unterformen 4 psychischer Misshandlung bemüht haben, ist häufig unklar, inwieweit allgemein von Folgen psychischer Misshandlung gesprochen werden kann. Vielmehr muss immer wieder einschränkend auf ausgewählte Formen (z.B. feindselige Ablehnung)5 oder Modi (z.B. andauernde verbale Herabsetzungen und Beschimpfungen)6 psychischer Misshandlung Bezug genommen werden.

 

Wie sicher sind negative Folgen psychischer Misshandlungen belegt?

Menschen mit verschiedenen psychiatrischen Erkrankungen (z.B. depressiven Störungen) berichten rückblickend sehr viel häufiger als Kontrollgruppen über Verhaltensweisen der Eltern, die als psychische Misshandlung angesehen werden müssen.7 Gleiches gilt in internationalen Untersuchungen für Jugendliche mit bedeutsamen Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Straffälligkeit, Weglaufen),8 die sich in Einrichtungen der Jugendhilfe oder des Jugendstrafvollzugs befinden. Auch außerhalb von Behandlungen und stationären Unterbringungen haben sich in Stichproben aus der Bevölkerung überwiegend Zusammenhänge zwischen berichteten psychischen Misshandlungen und ungünstigen Entwicklungsverläufen bzw. relevanten Auffälligkeiten gezeigt.9 Allerdings kann auf dieser Grundlage aus mehreren Gründen nicht unmittelbar darauf geschlossen werden, dass erkennbare Belastungen bei Betroffenen ursächlich auf psychische Misshandlung zurückzuführen seien. Beispielsweise könnte es sein, dass psychische Misshandlungen erst als elterliche Reaktion auf kindliche Verhaltensschwierigkeiten auftreten und damit nicht deren (Teil-)Ursache darstellen. Um diese Möglichkeit zu prüfen, sind Längsschnittstudien, die eine zeitliche Ordnung der Befunde ermöglichen, von Bedeutung.

Derzeit liegen etwa 20 Längsschnittstudien vor, die mögliche Folgen einzelner Aspekte psychischer Misshandlung untersucht haben. Wiederholt und auch über lange Zeiträume von mehr als zehn Jahren bestätigt wurden dabei Zusammenhänge zwischen der feindseligen Ablehnung eines Kindes und dem Entstehen aggressiver bzw. delinquenter Verhaltensmuster.10 Auch depressive Symptome und Suchtmittelgebrauch finden sich längsschnittlich häufiger bei Kindern, die in der Herkunftsfamilie abgelehnt wurden.11 Einige weitere Studien haben sich auf ausgewählte, etwas besser beobachtbare Verhaltensweisen, wie häufige verbale Aggressionen, Drohungen oder ständige Kritik am Kind, konzentriert, die als Hinweise auf psychische Misshandlung angesehen werden können, und berichten längsschnittlich überwiegend moderat starke negative Zusammenhänge zu Lebensfreude, Aggressivität, Selbstvertrauen und Selbstkontrolle des Kindes.12 Umfassende Längsschnittstudien, in denen systematisch verschiedene Formen psychischer Misshandlung erhoben und betroffene Kinder über längere Zeitabschnitte begleitet wurden, stehen dagegen noch aus.

Um die ursächliche Belastungswirkung psychischer Misshandlung einschätzen zu können, ist es erforderlich, psychische Misshandlung im Zusammenspiel mit anderen Formen der Gefährdung, aber auch als isoliertes Phänomen zu untersuchen. Letzteres hat sich insofern als schwierig erwiesen, als ausgeprägte Formen psychischer Misshandlung in allen hierzu vorliegenden Untersuchungen häufig mit anderen Formen der Gefährdung einhergehen.13 Im Zusammenspiel mit anderen Formen der Gefährdung (z.B. körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch) verstärkten massive Formen psychischer Misshandlung in der Mehrzahl der verfügbaren Studien die Belastungswirkung der Gefährdung teils sogar erheblich.14 Sofern psychische Misshandlung als isoliertes Phänomen, also unter Ausschluss des Vorliegens weiterer Formen der Gefährdung, untersucht werden konnte, zeigten sich auch hier Beeinträchtigungen im Entwicklungsverlauf betroffener Kinder.15

Nur wenige Studien haben sich bislang damit beschäftigt, die Auswirkungen psychischer Misshandlungen unabhängig von anderen Einflussfaktoren, wie etwa den Lebensumständen der Familie oder ungünstigen genetischen Familienmerkmalen, zu bestimmen. Soweit jedoch einzelne Ergebnisse16 vorliegen, hat sich die eigenständige Belastungswirkung psychischer Misshandlung bestätigen lassen, wenngleich auch der in vielen Bereichen geltende Befund einer wechselseitigen Verstärkungswirkung mehrerer Belastungen zu beobachten war.

Zusätzliche Unterstützung hat die Vermutung einer bedeutsamen ursächlichen Belastungswirkung psychischer Misshandlung durch Studien17 erfahren, die Dosiseffekte beobachten konnten. Es wurden also bei Kindern, die massiveren und länger andauernden psychischen Misshandlungen ausgesetzt waren, im Mittel stärkere Belastungen festgestellt als bei Kindern, die kurzzeitig weniger massive Formen psychischer Misshandlung erleben mussten. Auch dies kann als Hinweis auf einen ursächlichen Effekt psychischer Misshandlung verstanden werden. Noch weitgehend ungeklärt ist hingegen, über welche innerpsychischen Verarbeitungswege psychische Misshandlungen eine schädliche Wirkung entfalten (Mediation). Ein Verständnis solcher Vermittlungswege wäre nicht nur ein weiterer Beleg für die kausale Belastungswirkung psychischer Misshandlung, sondern hätte auch für die Weiterentwicklung praktischer Hilfen für betroffene Kinder Bedeutung. Da sich bei psychisch massiv misshandelten Kindern auch im Fall einer Fremdunterbringung nachhaltige Belastungen haben finden lassen,18 ist es wahrscheinlich, dass sich psychische Misshandlungen auch in innerpsychischen Prozessen niederschlagen, die u.U. durch eine unmittelbare therapeutische Arbeit mit betroffenen Kindern aufgegriffen werden müssen.

 

Sind die belegbaren Wirkungen psychischer Misshandlung stark genug, um von Kindeswohlgefährdung sprechen zu können?

Obgleich auch für den Bereich psychischer Misshandlung Einzelfallberichte vorliegen,19 in denen wohl unstrittig von einer bestehenden Kindeswohlgefährdung auszugehen ist, berichten ASD-Fachkräfte und Familiengerichte doch insgesamt eher von Zurückhaltung bei der Bewertung psychischer Misshandlung als Gefährdung. Neben den Merkmalen des Einzelfalls und diagnostischen Fragen spielen dabei auch Grundorientierungen hinsichtlich der angenommenen langfristigen Belastungswirkung psychischer Misshandlungen eine Rolle. Die Befundlage zu den Folgen psychischer Misshandlungen kann herangezogen werden, um diese Grundorientierungen einer konstruktiven Überprüfung zu unterziehen. Wichtig ist es dabei, zum einen über die Auftretenshäufigkeit erheblicher Entwicklungsbeeinträchtigungen bei psychischer Misshandlung zu informieren und zum anderen das Ausmaß bzw. die Stärke negativer Effekte psychischer Misshandlung mit den Wirkungen anderer, besser anerkannter Formen der Gefährdung zu vergleichen. Ohne solche Vergleiche können systematische Fehlgewichtungen auftreten, wie sie im Jugendhilfesystem Deutschlands etwa im Hinblick auf die Unterschätzung der Auswirkungen von emotionaler Vernachlässigung und Partnerschaftsgewalt bestehen. Allerdings müssen qualitativ gute Studien in ausreichender Menge vorliegen, um zu gültigen Aussagen gelangen zu können.

Werden Auftretenshäufigkeiten erheblicher Entwicklungsbelastungen nach massiven Formen psychischer Misshandlung betrachtet, so ist zunächst festzustellen, dass nur wenige Studien hierzu Zahlen berichten. Für die Kindheit fanden Peris / Baker (2000) bei der Mehrzahl von Kindern, die sich im Elternhaus ständiger Kritik ausgesetzt sahen, kinderpsychiatrisch relevante Störungen der Aufmerksamkeit und Verhaltenskontrolle. Hierzu passend konnte bei Bolger et al. (1998) nur eine Minderheit von psychisch misshandelten Kindern in der Grundschule wenigstens eine wechselseitige Freundschaft vorweisen.

Für das Erwachsenenalter berichtete McCord (1983) für etwa die Hälfte der von elterlicher Zurückweisung betroffenen Kinder von mindestens einer strafrechtlichen Verurteilung, während Bifulco et al. (2002) bei der Mehrzahl psychisch massiv misshandelter Personen psychiatrisch relevante Depressionen feststellten. Wurden psychisch erheblich misshandelte Kinder in der mittleren Kindheit, zumeist nach multiplen Gefährdungen, in Pflegefamilien untergebracht, so fiel es ihnen nach Befunden von Dance et al. (2002) in mehr als der Hälfte der Fälle schwer, Verhaltensauffälligkeiten abzulegen und neue Bindungen aufzubauen, während dies psychisch nicht misshandelten Kindern deutlich häufiger gelang.

Ein systematischer Vergleich der Stärke negativer Effekte nach psychischer Misshandlung mit den Effekten anderer Formen von Kindeswohlgefährdung steht noch aus. Hart et al. (2002) listen in ihrer Forschungsübersicht jedoch einige Untersuchungen auf, in denen ausgeprägte Formen psychischer Misshandlung mit ähnlich starken Entwicklungsbelastungen einhergingen wie körperliche Kindesmisshandlungen. Beispielsweise galt dies in der Langzeitstudie von McCord (1983) im Hinblick auf Delinquenz oder in der Elternbefragungsstudie von Vissing et al. (1991) im Hinblick auf globale Fehlanpassungen des Kindes. Allerdings haben sich die Entwicklungsbelastungen nach körperlichen und psychischen Kindesmisshandlungen nicht in allen Studien als gleichrangig erwiesen. Insgesamt lässt der unzureichende Forschungsstand eine abschließende Bewertung noch nicht zu. Deutlich wird jedoch, dass die bisherigen Hinweise aus der Forschung es nicht gerechtfertigt erscheinen lassen, massive Formen psychischer Misshandlung gegenüber anderen Formen der Gefährdung, wie etwa körperlicher Misshandlung, regelmäßig als weniger schädlich für die Psyche von Kindern anzusehen.

 

Fazit

Aus dem Forschungsstand zu Folgen psychischer Kindesmisshandlung ergeben sich für die Praxis der Jugendhilfe mehrere Folgerungen: Zunächst stellen psychische Kindesmisshandlungen einen bedeutsamen Risikoindikator dar,

d.h. beobachtbare Anzeichen psychischer Misshandlungen weisen auf andere Formen der Gefährdung hin, die häufig mit psychischer Misshandlung einhergehen. Ebenso muss bei der Gefährdungseinschätzung berücksichtigt werden, ob zusätzlich zu anderen Formen der Gefährdung auch psychische Misshandlung vorliegt, da sich dies für die Entwicklung betroffener Kinder als wichtig erwiesen hat. Da weiterhin mittlerweile gute Belege für eine eigenständige ursächliche Belastungswirkung verschiedener Formen psychischer Misshandlung vorliegen, ist es sinnvoll, diesen Aspekt verstärkt in die Hilfeplanung bei Gefährdungsfällen einzubeziehen. Schließlich gilt es aufmerksam dafür zu sein, dass sich massive Formen psychischer Misshandlung in Einzelfällen zu Kindeswohlgefährdungen verdichten können, sodass Schutzmaßnahmen der Jugendhilfe und der Familiengerichte zwingend erforderlich werden.

 

Weiterführende Literatur

Bifulco A., Moran P.M., Baines R., Bunn A. & Stanford K. (2002). Exploring psychological abuse in childhood: II. Association with other abuse and adult clinical depression. Bulletin of the Menninger Clinic, 66, 241-258.

Dance C., Rushton A. & Quinton D. (2002). Emotional abuse in early childhood: Relationships with progress in subsequent family placement. Journal of Child Psychology and Psychiatry, 43, 395-407.

Hart S.N., Brassard M.R., Binggeli N.J. & Davidson H.A. (2002). Psychological Maltreatment. In J.B. Myers, L. Berliner, J. Briere, C.T. Hendrix, C. Jenny & T.A. Reid (Eds.), The APSAC Handbook on Child Maltreatment (2nd Ed.). Thousand Oaks: Sage, 79-103. 

 

Anmerkungen

1 Vgl. Hamarman et al. 2002, Department of Health 2001, Trocme et al. 2001, Australian Institute of Health and Welfare 2002.

2 Dies lassen jedenfalls Zahlen zur Häufigkeit psychologischer Aggression von Eltern gegen Kinder vermuten, die u.a. von Straus / Field 2003 für die amerikanische Gesellschaft vorgelegt wurden. Für Deutschland hat Bussmann 2000 an Erwachsenen und Jugendlichen Daten für einige Formen psychologischer Aggressionen wie etwa „Niederbrüllen“ und „Anschweigen“ gesammelt, die auf eine weite Verbreitung dieser Handlungsweisen hindeuten.

3 Vgl. Frage 5, Fußnote 8.

4 Nach einer von Garbarino et al. 1986 vorgeschlagenen Einteilung, die später von der American Professional Society on the Abuse of Children (APSAC) aufgegriffen und auch in Deutschland weithin rezipiert wurde (z.B. Harnach-Beck 2003, Bayerisches Landesjugendamt 2000), lassen sich als Unterformen etwa „feindselige Ablehnung“, „Ausnutzen und Korrumpieren“, „Terrorisieren“ und „Isolieren“ unterscheiden (vgl. Frage 4). Als weitere Unterform wird häufig emotionale Vernachlässigung angesehen, die in diesem Buch jedoch als Form von Vernachlässigung behandelt wurde.

5 Z.B. Campo / Rohner 1992, Whitbeck et al. 1992, Rushton / Dance 2003.

6 Z.B. Egeland et al. 1983, Vissing et al. 1991, Solomon / Serres 1999, Johnson et al. 2001.

7 Bifulco et al. 2002 fanden beispielsweise bezüglich der Lebenszeitprävalenz von Major Depression, dass 31% der Personen mit mindestens einer depressiven Episode im Verhältnis zu acht Prozent der niemals depressiv Erkrankten von psychischer Misshandlung berichteten. Wurden im Extremgruppenvergleich Personen mit sehr massiven berichteten Formen psychischer Misshandlungen und Personen ohne berichtete psychische Misshandlung im Hinblick auf das Erkrankungsrisiko verglichen, ergab sich ein Verhältnis von 83 zu 37 % (Riskratio 2,2). Ähnliche Befunde wurden auch für Suchterkrankungen (z.B. Campo / Rohner 1992 im Hinblick auf elterliche Ablehnung), Essstörungen (z.B. Rorty et al. 1994), Angsterkrankungen (z.B. Scher / Stein 2003 im Hinblick auf elterliche Drohungen) und Persönlichkeitsstörungen (z.B. Johnson et al. 2001) berichtet.

8 Z.B. Powers et al. 1990, Ruchkin et al. 1998.

9 In rückblickenden Befragungen von Erwachsenen zeigten sich etwa moderat starke Zusammenhänge zwischen dem berichteten Ausmaß psychischer Misshandlung und einer erhöhten Depressivität (z.B. Ferguson / Dacey 1997, Pitzner / Drummond 1997, Morimoto / Sharma 2004) sowie einem geringen Selbstwertgefühl (z.B. Briere / Runtz 1988, Gross / Keller 1992). Der zuletzt genannte Befund bestätigte sich auch in einer Befragung von Kindern (Solomon / Serres 1999). In drei Studien mit Jugendlichen (Crittenden et al. 1994, McGee et al. 1997, Bagley / Mallick 2000) zeigten sich moderat starke negative Zusammenhänge zwischen psychischer Misshandlung und von den Jugendlichen selbst oder von außen eingeschätzten globalen Beeinträchtigungen der Verhaltensanpassung bzw. psychischen Gesundheit. Eine repräsentative amerikanische Elternbefragung (Vissing et al. 1991) erbrachte robuste negative Zusammenhänge zwischen der Häufigkeit verbaler Aggression gegen das Kind und dem berichteten aggressiven Verhalten des Kindes, wobei sehr häufige verbale Aggressionen bei mehr als 60 % der Kinder mit berichteten aggressiven Auffälligkeiten einhergingen, während dies im Fall eher seltener elterlicher verbaler Aggressionen für weniger als 20 % der Kinder geschildert wurde. Moderate bis starke negative Effekte fanden sich in mehreren Untersuchungen zwischen dem Ausmaß einer feindseligen Ablehnung des Kindes durch die Bezugspersonen und Anzeichen einer kindlichen Fehlanpassung (für eine Meta-Analyse der Befundlage s. Khaleque / Rohner 2002). Wird feindselige Ablehnung des Kindes auf einer eher verhaltensorientierten Ebene als ständige Kritik am Kind gefasst, so kann auf mehrere Untersuchungen zurückgegriffen werden, die moderat starke Zusammenhänge zwischen dem Ausmaß geäußerter Kritik am Kind und ausagierenden kindlichen Verhaltensauffälligkeiten berichten (z.B. Patterson / Dishion 1987, Nelson et al. 2003, Frye / Garber 2005). In neuester Zeit werden auch die bereits von Bowlby 1976 angesprochenen Drohungen gegenüber dem Kind, es im Stich zu lassen, als Form psychischer Misshandlung interpretiert und in ihrer Bedeutung empirisch untersucht, jedoch liegen hierzu erst wenige Befunde vor (z.B. Scher et al. 2002).

10 In der 40-Jahres-Längsschnittstichprobe von McCord 1983 wiesen Kinder mit massiven Erfahrungen der Zurückweisung in der Ursprungsfamilie im mittleren Erwachsenenalter zu mehr als der Hälfte und damit im Vergleich zu Kindern, die als geliebt eingeschätzt wurden, mehr als doppelt so häufig mindestens eine strafgerichtliche Verurteilung auf. Andere Längsschnittstichproben, die einen Zusammenhang zwischen elterlicher Zurückweisung und später auftretenden ausagierenden bzw. delinquenten Verhaltensmustern beim Kind bestätigen, stammen u.a. von Simons et al. 1989, Ge et al. 1996 und Herrenkohl et al. 2003.

11 Eine Zusammenfassung der Literatur, allerdings ohne Angaben der Effektstärken, findet sich bei Rohner / Britner 2002.

12 Z.B. Egeland et al. 1993, Ney et al. 1994, Peris / Baker 2000, Conger et al. 2003, Hops et al. 2003.

13 Dies gilt etwa für die deutsche Jugendhilfestudie von Münder et al. 2000, die zwar bei mehr als 35 % aller untersuchten Gefährdungsfälle eine seelische Misshandlung feststellten, diese aber nur sehr selten als alleinige Gefährdung einstuften. Ähnliche Ergebnisse finden sich etwa bei Crittenden et al. 1994, Ney et al. 1994 und McGee et al. 1997.

14 Dieser Befund zeigte sich sowohl in retrospektiven Untersuchungen mit Erwachsenen (z.B. Bifulco / Moran 1998, Edwards et al. 2003) bzw. Jugendlichen (z.B. McGee et al. 1997, Bagley / Mallick 2000) als auch in prospektiven Untersuchungen (z.B. Ney et al. 1994). In einer bemerkenswerten englischen Längsschnittstudie konnten Dance et al. 2002 bzw. Rushton / Dance 2003 zeigen, dass Kinder, die überwiegend aufgrund multipler Gefährdungen in Pflegefamilien untergebracht werden mussten, vor allem bei massiven Erfahrungen der Zurückweisung und emotionalen Misshandlung in der Ursprungsfamilie überdurchschnittlich große Schwierigkeiten hatten, in der Pflegefamilie neue tiefer gehende und positive Bindungen aufzubauen.

15 In einigen Untersuchungen (z.B. Crittenden et al. 1994, McGee et al. 1997, Bifulco et al. 2002) wurden die Auswirkungen anderer Formen von Kindeswohlgefährdung statistisch kontrolliert, während in einer Reihe weiterer Studien Gruppen aus Kindern gebildet wurden, die, soweit nachvollziehbar, nur oder vor allem psychische Misshandlungen erleben mussten (z.B. Egeland et al. 1983, Vissing et al. 1991, Gross / Keller 1992, Solomon / Serres 1999).

16 Beispielsweise haben O’Connor et al. 1998 untersucht, ob elterliche Feindseligkeit, Schuldzuweisungen an das Kind und Zurückweisung unabhängig von genetischen Einflüssen die Entstehung aggressiver Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern fördern. Tatsächlich erwies sich der Effekt als überwiegend unabhängig von genetischen Einflüssen. In ähnlicher Weise konnten Caspi et al. 2004 einen unabhängig von genetischen Einflüssen auftretenden Effekt ständiger Kritik am Kind auf Fehlanpassungen belegen. Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung im Zusammenhang mit psychischer Misshandlung, die sich auch bei einer Kontrolle sozioökonomischer Familienumstände und negativer Lebensereignisse bestätigen ließen, werden etwa von Crittenden et al. 1994, McGee et al. 1997 und Herrenkohl et al. 2003 berichtet.

17 Z.B. Vissing et al. 1991, Crittenden et al. 1994, McGee et al. 1997, Bifulco et al. 2002, Edwards et al. 2003.

18 Vgl. Dance et al. 2002, Rushton / Dance 2003.

19 Z.B. O’Hagan 1993, Doyle 2001.